Berlin: Funkzellenabfragen waren mangelhaft

7. September 2012

Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Dix hat bekannt gegeben, die Stichprobenprüfung von Funkzellenabfragen der Strafverfolgungsbehörden zwischen 2009 und 2011 abgeschlossen und dabei gravierende Mängel festgestellt zu haben. So sei häufig nicht (ausreichend) geprüft worden, ob eine Funkzellenabfrage im Einzelfall verhältnismäßig war, also der Erforschung einer Straftat von erheblicher Bedeutung diente, und die Ermittlungen auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert waren. Zudem seien die gesetzlich vorgeschriebenen Benachrichtigungs-, Kennzeichnungs- und Löschpflichten nicht beachtet worden. Den Strafverfolgungsbehörden werde daher empfohlen, künftig durch Dienstanweisungen für mangelfreie Verfahren zu sorgen und die Rechte der Betroffenen in den zurückliegenden Verfahren – soweit erforderlich und noch nicht erfolgt – unverzüglich umzusetzen. Auch sollte sich das Land Berlin nach Ansicht von Dix für Änderungen der bundesgesetzlichen Regelungen einsetzen. Die Vorgaben der Strafprozessordnung zur Durchführung von Funkzellenabfragen und zum Umgang mit den dabei erhobenen personenbezogenen Daten seien zu konkretisieren. Darüber hinaus sollten Berichtspflichten der Strafverfolgungsbehörden gegenüber den Parlamenten und den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten festgelegt werden.