Neues Gesetz für den Datenschutz im Auto?

9. April 2015

Der baden-württembergische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Jörg Klingbeil, fordert in einem Interview mit der Stuttgarter Zeitung neue gesetzliche Regelungen zum Datenschutz von Fahrern in PKW. Im Gegensatz zum Verband der Automobilindustrie (VDA) sieht Klingbeil die Erhebung von technischen Daten in Kraftfahrzeugen grundsätzlich kritisch, da jeweils zumindest der Halter eines Fahrzeugs den Daten zugeordnet werden könne, wodurch personenbezogene Daten betroffen wären. Auch Klingbeils Kollege, Dr. Thilo Weichert, der Landesdatenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein meldete zuletzt Bedenken gegenüber der Position des VDA an.

Insbesondere der Grundsatz der Datensparsamkeit dürfte beim massenhaften Sammeln von Daten im Auto gefährdet sein. Neben überzeugenden Löschkonzepten muss die Industrie auch Wege zum Pseudonymisieren bzw. Anonymisieren finden, um dem Thema Datenschutz gerecht zu werden. Klingbeil sieht hier aber auch ein Chance für die deutschen Premuimanbieter, gute Datenschutzkonzepte auch werbewirksam zu nutzen.

An den Daten selbst ist neben der Autoindustrie vor allem auch die Versicherungsbranche interessiert. Die Sparkassen Direktversicherung bietet bereits seit einiger Zeit einen entsprechenden “Telematik-Sicherheits-Service” an, der momentan aber vergriffen ist.

Letztlich bleibt es dabei: das Kleingedruckte im Kaufvertrag des neuen Familienautos sollte zukünftig auch mit Blick auf den Datenschutz sorgfältig gelesen werden, um eine unfreiwillige Einwilligung in entsprechende Erhebungen bzw. Verarbeitungen von personenbezogenen Daten auszuschließen.