HmbBfDI erlässt Widerspruchsbescheid gegen Google Inc.

9. April 2015

Nachdem im vergangenen Jahr ein Verwaltungsverfahren gegen Google Inc. eingeleitet wurde, welches den unumstrittenen Internet-Marktführer dazu verpflichten sollte, die Verarbeitung der Daten seiner deutschen Kunden auf eine tragfähige Rechtsgrundlage zu stellen, hat der Hamburger Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit das Verfahren nun mit dem Erlass eines Widerspuchsbescheides positiv beendet. Google wird nunmit dazu verpflichtet, Daten, die bei der Nutzung der unterschiedlichen Dienste des Unternehmens anfallen und zu Profilen kombiniert werden, auf das zulässige Maß zu begrenzen oder die Nutzer um entsprechende zusätzliche Einwilligungen zu bitten. Stein des Anstoßes waren die von Google im Jahr 2012 erlassenen neuen Datenschutzbestimmungen, die unter Nichtberücksichtigung der deutschten Gesetzeslage die Rechte der deutschen Nutzer hinsichtlich dessen unterliefen.

Dazu Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: „Google hat es nun in der Hand, unsere Vorgaben umzusetzen, etwa durch einen transparenten Konsens-Mechanismus bei der Verarbeitung von Nutzerdaten. Ich erwarte, dass dies weiter im Rahmen eines konstruktiven Dialogs mit uns erfolgt und am Ende eine klare Stärkung der Rechte der Nutzer von Google-Diensten auch europaweit erreicht wird.“

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