EuGH beschäftigt sich mit Facebook-Fanpage
Nachdem wir vor kurzem in diesem Blog berichtet haben, dass das Bundesverwaltungsgericht am 25.02.2016 ein Urteil bzgl. sog. Fanpages bei Facebook fällen wird, wollen wir nun natürlich berichten wie es weiter geht.
Aber zunächst kurz zur Erinnerung der Hintergrund: Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) hatte im November 2011 gegenüber der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH die Deaktivierung deren Fanpage auf Facebook angeordnet. Nach Auffassung des ULD verletze der Betrieb der Facebook-Fanpage europäisches und nationales Datenschutzrecht.
Der Rechtsstreit zwischen dem ULD und der Wirtschaftsakademie beschäftigte seit 2011 das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (09.10.2013) und das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (04.09.2014). Im Wesentlichen geht es um die Frage der Verantwortlichkeit von Unternehmen für die Datenverarbeitung auf von ihnen betriebenen Facebook-Fanpages.
Die Frage ist deshalb so spannend, weil die Antwort weitreichende Konsequenzen haben kann. Wenn ein Unternehmen als verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf seiner Fanpage bei Facebook gilt, steht es vor der interessanten Frage, wie es diese Verantwortlichkeit innerhalb der Facebook-Umgebung, auf deren technische Ausgestaltung es faktisch keinen Einfluss hat, ausüben soll. In letzter Konsequenz müsste das Unternehmen seine Fanpage bei Facebook deaktivieren – oder Facebook seine technische und organisatorische Struktur ändern.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun gestern (25.02.2016) kein Urteil gesprochen, sondern die wesentlichen Fragen dem EuGH zum Vorabentscheid vorgelegt. Bis zu deren Beantwortung wird das Revisionsverfahren ausgesetzt.
Marit Hansen, die Leiterin des ULD, bedauert einerseits, dass nun immer noch keine Entscheidung vorliegt, freut sich aber gleichzeitig darüber, “dass das Bundesverwaltungsgericht in der Verhandlung die Wirksamkeit der Grundrechte auch in komplexen Verarbeitungszusammenhängen im Internet betont hat“.
Für die Unternehmen bedeutet die Vorlage der Fragen an den EuGH, dass nun noch einige Zeit vergehen wird, bis über die Verantwortklichkeit der Datenverarbeitung bei Facebook-Fanpages endgültig entschieden wird.
Gleichzeitig zeigt sich auch hier wieder, dass beim Thema Datenschutz auf europäischer und nationaler Ebene momentan sehr viel Bewegung herrscht und jedes Unternehmen gut beraten ist, einen Schwerpunkt auf Datenschutz (und dessen praktische Umsetzung) in der Unternehmensstrategie zu setzen.