Bundesregierung einigt sich auf Gesetzesentwurf zur Regelung der Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten
Mit dem vom Bundeskabinett befürworteten Gesetzesentwurf sollen die teils umstrittenen EU-Vorgaben zur fünfjährigen Flugpassagierdatenspeicherung ins nationale Recht implementiert werden. Ab dem, spätestens für Mai 2018, geplanten Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes sollen Flugpassagierdaten gesammelt werden und diese in einem automatisierten Prozess mit Fahndungs- und Anti-Terror-Dateien sowie anderweitig ausgewertet werden. Erfasst werden müssen insgesamt 60 Datenkategorien, die u.a. von E-Mail- und anderen Kontaktadressen, über etwaige Vielfliegernummern, bis hin zu Essenswünschen reichen.
Diese gesammelten Daten, die sogenannten Passenger Name Records (PNR) müssen nach den Vorgaben der EU-Richtlinie für einen Zeitraum von sechs Monaten „unmaskiert“ und danach viereinhalb Jahre ohne direkten Personenbezug gespeichert werden. Eine „Re-Identifizierbarkeit“ der Daten soll aber über den gesamten Zeitraum der Speicherung möglich sein. Auch ein Datenaustausch mit anderen Mitgliedsländern, Europol und Drittstaaten soll durch weitgehende Regelungen ermöglicht werden.
Die Bundesregierung plant, neben den Daten von Fluggästen, die aus der EU reisen, auch die Daten der Fluggäste auf innereuropäischen Flügen zu speichern und auszuwerten. Auch zu den Kosten der Implementierung des Fluggastendaten-Systems und den jährlichen Betriebskosten äußerte sie sich die Regierung: Die Einrichtung soll einmal 78 Millionen Euro kosten. Hinzukommen sollen jährliche Betriebskosten in Höhe von 65 Millionen Euro. Als nationale PNR-Zentralstelle soll das Bundeskriminalamt fungieren.
Während der Europäische Gerichtshof noch prüft, ob eine derartige Form der Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten vereinbar ist, begründete Bundesinnenminister Thomas de Maizière die Notwendigkeit des geplanten Gesetzes: „Terroristen und Schwerkriminelle machen nicht vor Grenzen halt. Um Straftaten zu verhindern oder jedenfalls aufzuklären, müssen wir daher wissen, wer wann die Grenzen des Schengenraums überschreitet.“