US-Gericht: Google muss ausländische E-Mails an FBI herausgeben

6. Februar 2017

Google hat vor einem Gericht im US-amerikanischen Philadelphia verloren und muss laut Urteil nun E-Mail-Daten, die auf ausländischen Servern gespeichert sind an die US-amerikanische Bundespolizei FBI herausgeben. Damit weicht das Gericht von der bisherigen Rechtsprechung ab. Erst kürzlich wurde in einem anderen Verfahren, Microsoft die Herausgabe von Daten, die auf Servern in der Europäischen Union gespeichert sind, erfolgreich verweigerte und auf den Rechtsweg in der EU verwiesen.

Als Begründung für die Herausgabepflicht von Google führte der Richter aus, dass Google ohnehin ständig Daten zwischen seinen Rechenzentren hin- und herkopiere, sodass es nur nötig sei, die vom FBI angefragten Daten in die USA zu transferieren, damit das FBI darauf zugreifen kann. Zwar kann dies eine Verletzung der Rechte des Nutzers darstellen, aber diese Verletzung würde in den USA stattfinden und damit wieder von dem Gesetz gedeckt sein. Der Datentransfer stelle damit ohnehin keinen Zugriff auf ausländische Daten dar.

Nach der Verkündigung des Urteils hat sich Google bereits zum Verfahren geäußert und angekündigt, gegen das Urteil nun Berufung einzulegen und auch weiterhin gegen zu weitgehende Herausgabebeschlüsse vorzugehen. Google erklärte zudem, dass man Daten aus technischen Gründen weltweit auf den Servern verteilt und es in einigen Fällen gar nicht ganz klar sei, wo die Daten gerade gespeichert sind. Aus dem Urteil geht hervor, dass allein Google jährlich rund 25.000 Auskunftsersuchen von US-amerikanischen Ermittlungsbehörden erhält.