Zukünftige BKA-Gesetzesnovelle unvereinbar mit dem Grundgesetz?

24. März 2017

Auf der Konferenz der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder wurde erhebliche Kritik an der geplanten Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) geäußert und eine grundlegende Überarbeitung des Regierungsentwurfes gefordert. So monierten die Datenschutzbehörden, dass eine grundlegende Veränderung des polizeilichen Datenschutzrechtes droht, die sich auch auf die Polizeibehörden der Länder auswirkt. Insbesondere sind die vom Gesetzgeber nach dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgericht geschaffenen Datenschutzregeln und Verfahrenssicherungen nicht mehr darin berücksichtigt. Zudem seien manche Bestimmungen unverhältnismäßig und verkürzten die Kontrollmöglichkeiten der Datenschutzbehörden, denn der Regierungsentwurf stelle unter anderem darauf ab, dass Informationen zu allen erfassten Personen “themenübergreifend” verknüpft und anschließend miteinander abgeglichen werden dürfen.

In einer Anhörung von Experten im Bundestag am vergangenen Montag befürchtete der Richter am Landgericht Berlin, Ulf Buermeyer, dass die geplante Novelle die Grundsätze der Zweckbindung und der Datensparsamkeit in ihr Gegenteil verkehren würde. So wäge der Teil des Entwurfes, in dem es inhaltlich um Terrorismusbekämpfung gehe, nicht ausreichend zwischen Sicherheit und Freiheit ab.

 

 

 

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