Recycelte Speicherkarten in neuen USB-Sticks führen zu Problemen

19. Mai 2017

Käufer von USB-Sticks gehen davon aus, dass sie ein neu hergestelltes Produkt kaufen. Grundsätzlich ist diese Annahme auch richtig, allerdings sind nicht alle Teile neu. Bei der Produktion von USB-Sticks werden alte Speicherchips von ausrangierten Smartphones recycelt, weil diese zu schade zum Verschrotten sind und günstig zu erwerben sind. Smartphones werden in relativ kurzen Zyklen von nur zwei bis drei Jahren durch neuere Modelle ersetzt und selbst wenn das ausgetauschte Gerät äußerliche Schäden aufweist, ist das Innenleben, also die Prozessoren und Speicherchips, noch zu gebrauchen. Das haben auch die Hersteller von USB-Sticks erkannt. Sie kaufen die Speicherchips und bauen sie in neue USB-Sticks ein.

Das Problem an diesem Recycling ist, dass auf den Speicherkarten häufig noch Daten des Vorbesitzers gespeichert sind und diese Daten sind dann auch auf dem fabrikneuen USB-Stick enthalten.

Das ist nicht nur datenschutzrechtlich äußerst problematisch, weil beispielsweise das Recht am eigenen Bild verletzt wird, sondern bringt auch Ermittlungsbehörden in Bedrängnis. Vor dieser Entdeckung konnte davon ausgegangen werden, dass die auf USB-Stick gespeicherten Daten von dem Besitzer des USB-Sticks stammen. Dem ist jetzt nicht mehr so. Bei den Ermittlungen müssen die neuen Erkenntnisse berücksichtigt werden, wodurch von einer Indizienkette nicht mehr ausgegangen werden kann.

von den Ermittlungsbehöreden beschlagnahmte USB-Sticks müssen nun forensisch untersucht werden, um festzustellen, ob die gespeicherten Daten wirklich von dem Besitzer stammen, oder ob ein recycelter Speicherchip eine Rolle spielt.

Problematisch ist, dass der ehemalige Speicherkartenbesitzer und der jetzige USB-Stick-Besitzer nicht zwingend in demselben Land, geschweige denn auf demselben Kontinent wohnen. Das führt zu rechtlichen Problemen. Die Gesetzgebung unterscheidet sich von Land zu Land und Ermittlungen die internationaler Zusammenarbeit bedürfen sind naturgemäß komplizierter und langwieriger als nationale Ermittlungen.

Warum gibt es also keine Löschpflicht der USB-Stick-Hersteller, wenn diese Speicherkarten recyceln? Die Hersteller argumentieren, dass die Produktion dadurch teurer werden würde, weil ein zusätzlicher Arbeitsschritt notwendig wird und dadurch die Wirtschaftlichkeit sinkt.

Wer jetzt meint, dass die Problematik nur bei günstigen USB-Sticks besteht liegt falsch. Das Recycling zieht sich durch alle Preiskategorien.