Keine Möglichkeit einer Sammelklage gegen Facebook

25. Januar 2018

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sprach sich am 25.01.2018 gegen eine Sammelklage gegen Facebook vor einem österreichischen Gericht aus (Urt. v. 25.01.2018, Az. C-498/16).

Max Schrems ist Datenschutzaktivist und kippte im Jahr 2015 vor dem EuGH das sog. Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA. Nun hat er vor einem österreichischen Gericht, im Namen von 25.000 Facebook-Nutzern aus aller Welt, gegen Facebook Klage erhoben. Seine Sammelklage wurde jedoch vom EuGH abgelehnt.

Facebook steuert sein europäisches Geschäft von Irland aus. Max Schrems ist der Ansicht, dass Facebook bei der Sammlung von Informationen über seine Nutzer und beim Umgang mit diesen, gegen europäisches Datenschutzrecht verstößt. Facebook bestritt die internationale Zuständigkeit des österreichischen Gerichts für Nutzer aus aller Welt, sowie Max Schrems’ Verbrauchereigenschaft, die ihn selbst erst zu einer Klage an seinem Wohnort berechtigte. Hintergrund sei, das professionelle Vorgehen Schrems im Kampf für den Datenschutz. Facebook argumentierte damit, dass Max Schrems eine Facebook-Seite unterhält, wo er über seine Arbeit gegen den Konzern informiert. Dies sei als berufliche Aktivität einzustufen. Dieser Ansicht schloss sich zunächst auch das Landgericht Wien an. Der Oberste Gerichtshof in Österreich bat den EuGH diese Fragen zu klären. Dieser entschied, dass Max Schrems als Verbraucher einzustufen ist. Nur weil ein Nutzer etwa Bücher publiziere, Vorträge halte, Websites betreibe und Spenden sammle, verliere er nicht seine Verbrauchereigenschaft, so der EuGH.

Der EuGH gestattete Schrems eine Klage im eigenen Namen zu führen. Die Möglichkeit einer Sammelklage wurde jedoch verneint. Max Schrems will nun in Österreich eine Musterklage anstrengen.

Facebook zeigte sich mit der Entscheidung  dass eine Sammelklage nach wie vor nicht möglich ist, zufrieden. Man freue sich darauf, die Angelegenheit beizulegen, erklärte eine Sprecherin von Facebook.