Besserer Schutz für Hinweisgeber – einheitliche Standards für die EU geplant

21. März 2019

Über Whistleblowing-Hotlines erhalten Mitarbeiter und Externe die Möglichkeit, auf Missstände im Unternehmen aufmerksam zu machen, Fälle sexueller Belästigung zu melden oder auch einfach Fragen zu stellen. Dabei sind aufgrund der beteiligten Parteien und entgegenstehender Interessen datenschutzrechtliche Aspekte immer zu berücksichtigen.

Im November 2018 hatte bereits die Datenschutzkonferenz eine Orientierungshilfe zu Whisteblowing-Hotlines veröffentlicht. Mitte März 2019 wurde nunmehr auf europäischer Ebene ein einheitlicher Schutz beschlossen, das aber erst durch die Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgewandelt werden muss. In der Pressemitteilung heißt es: “Hinweisgeber tun das Richtige für die Gesellschaft und sollten von uns geschützt werden, damit sie dafür nicht bestraft, entlassen, degradiert oder vor Gericht verklagt werden.” So der Erste Vizepräsident Frans Timmermans.

Mitgliedsstaaten werden mithin aufgefordert, umfassende Rahmenbedingungen für den Schutz von Hinweisgebern zu schaffen. Neben dem Datenschutz decken die neuen Vorschriften ebenfalls z.B. Bereiche wie die Geldwäschebekämpfung, Unternehmensbesteuerung oder Umweltschutz ab. Es stehe überdies den Mitgliedsstaaten frei, diese Vorschriften auf andere Bereiche auszuweiten.

Zu den geforderten Rahmenbedingungen gehören:

  • klare Meldeverfahren und Pflichten für Arbeitgeber
  • sichere Meldekanäle
  • Vermeidung von Vergeltungsmaßnahmen und wirksamer Schutz

Diese vorläufige Einigung muss nun sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat förmlich gebilligt werden.

Grund für diesen Beschluss ist die uneinheitliche Regelung des Schutzes von Hinweisgebern in der EU. In den meisten Ländern wird nur teilweise Schutz in bestimmten Wirtschaftszweigen oder für gewisse Kategorien von Arbeitnehmern gewährleistet.