Schlagwort: EU-Recht

SMS von Donald Tusk

22. Dezember 2020

Nach einer Entscheidung der Europäischen Bürgerbeauftragten Emely O’Reilly müssen EU-Institutionen künftig auch interne Direktnachrichten archivieren und zugänglich machen.

Regieren via SMS & Co. ist längst Alltag in der Politik des 21. Jahrhunderts. Dies zeigte nicht zuletzt die Kommunikation über den EU-Rettungsschirm im Jahre 2015. Dennoch fiel diese Form der Verständigung nie unter die europäische Verordnung über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der Europäischen Institutionen. Dies wird sich nun ändern.

Zunächst lehnte der Rat das Auskunftsbegehren des Antragstellers FragDenStaat, welcher Direktnachrichten des ehemaligen EU-Ratspräsidenten Donald Tusk einsehen wollte, ab. Dementgegen stellte die Bürgerbeauftragte O’Reilly in ihrer Entscheidung jedoch grundlegend fest, dass sich die Verordnung auf alle Inhalte, unabhängig von der Form des Datenträgers bezieht.

Diese Entscheidung steht auch im Einklang mit einem vom VG Berlin verkündeten Urteil, nach welchem private Twitter-Direktnachrichten des Bundesinnenministers durch das Ministerium zugänglich gemacht werden müssen. Dagegen hat das Innenmisisterium jedoch eine Sprungrevision beantragt, deren Entscheidung noch aussteht.

Besserer Schutz für Hinweisgeber – einheitliche Standards für die EU geplant

21. März 2019

Über Whistleblowing-Hotlines erhalten Mitarbeiter und Externe die Möglichkeit, auf Missstände im Unternehmen aufmerksam zu machen, Fälle sexueller Belästigung zu melden oder auch einfach Fragen zu stellen. Dabei sind aufgrund der beteiligten Parteien und entgegenstehender Interessen datenschutzrechtliche Aspekte immer zu berücksichtigen.

Im November 2018 hatte bereits die Datenschutzkonferenz eine Orientierungshilfe zu Whisteblowing-Hotlines veröffentlicht. Mitte März 2019 wurde nunmehr auf europäischer Ebene ein einheitlicher Schutz beschlossen, das aber erst durch die Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgewandelt werden muss. In der Pressemitteilung heißt es: “Hinweisgeber tun das Richtige für die Gesellschaft und sollten von uns geschützt werden, damit sie dafür nicht bestraft, entlassen, degradiert oder vor Gericht verklagt werden.” So der Erste Vizepräsident Frans Timmermans.

Mitgliedsstaaten werden mithin aufgefordert, umfassende Rahmenbedingungen für den Schutz von Hinweisgebern zu schaffen. Neben dem Datenschutz decken die neuen Vorschriften ebenfalls z.B. Bereiche wie die Geldwäschebekämpfung, Unternehmensbesteuerung oder Umweltschutz ab. Es stehe überdies den Mitgliedsstaaten frei, diese Vorschriften auf andere Bereiche auszuweiten.

Zu den geforderten Rahmenbedingungen gehören:

  • klare Meldeverfahren und Pflichten für Arbeitgeber
  • sichere Meldekanäle
  • Vermeidung von Vergeltungsmaßnahmen und wirksamer Schutz

Diese vorläufige Einigung muss nun sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat förmlich gebilligt werden.

Grund für diesen Beschluss ist die uneinheitliche Regelung des Schutzes von Hinweisgebern in der EU. In den meisten Ländern wird nur teilweise Schutz in bestimmten Wirtschaftszweigen oder für gewisse Kategorien von Arbeitnehmern gewährleistet.