Künstliche Intelligenz und Datenschutz

5. März 2019

Künstliche Intelligenz gilt als die Zukunftstechnologie. Doch lassen sich Datenschutz und Künstliche Intelligenz vereinen? Die Künstliche Intelligenz unterliegt dem Prinzip des „Machine Learning“. Für das selbstständige „Lernen“ muss der Algorithmus eine große Menge an Daten analysieren. Die datenschutzrechtlichen Grundsätze der Transparenz, Zweckbindung und Datenminimierung stehen dabei der Strategie der künstlichen Intelligenz zum Teil entgegen. Wie soll z.B. Big Data dem Grundsatz der Datenminimierung gerecht werden?

Aktuell feiern digitale Assistenten wie z.B. Google Home oder Amazon Echo große Erfolge, indem sie den Alltag erleichtern können. Aus Sicht der Datenschützer ist jedoch fraglich, inwiefern die gesammelten Informationen über die Nutzer weiterverarbeitet werden. In diesem Zusammenhang geriet vor einiger Zeit der Staubsauger-Roboter in die Kritik, indem die Räume durch das Gerät vermessen wurden, wodurch in gewisser Weise eine digitale Karte der Wohnung entstand. So können aus der Größe der Wohnung z.B. Rückschlüsse über Einkommen gezogen werden, sodass die Werbung möglichweise noch individueller auf bestimmte Personen zugeschnitten werden könnte.

Bisher wird mittels Crowd Sourcing der Datenschutz-Problematik entgegengewirkt. Das bedeutet, dass in der Entwicklung ein Satz anonymisierter Daten, welche darüber hinaus mit einer Unschärfe versehen werden, verwendet wird statt einzelner Datensätze, die sich auf eine Person zurückverfolgen lassen. Zudem ist anzumerken, dass KI Datenpannen erkennen kann oder auch für die Risikoanalyse eine wichtige Stütze ist. So können z.B. mit Messgeräten – entwickelt von xbird Gründer Sebastian Sujka – Bewegungsdaten, Schlaf und Ernährungsrhythmen ausgewertet werden und dem Patienten zeigen, was er ändern kann, um den Krankheitsverlauf positiv zu beeinflussen.

Kürzlich fand das 8. Speyerer Forum zur digitalen Lebenswelt, unter dem Thema „Künstliche Intelligenz und die Zukunft des Datenschutzrechts“ statt. Dabei startete die Veranstaltung mit den technischen Einführungen in die künstliche Intelligenz sowie mit der rechtlichen Betrachtung beim Einsatz von künstlich intelligenten Systemen sowohl im Datenschutzrecht als auch im Zivilrecht. Diskutiert wurde unter anderem über die Blockchain-Technologie. Vertreter aus Politik und Wirtschaft diskutierten über die Zukunft und den Einsatz dieser Technologie in der öffentlichen Verwaltung und wagten in einer Podiumsdiskussion einen Blick in die mögliche Zukunft der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.

Künftig wird man sich also damit weiter und intensiver befassen müssen, auf welchem Wege sich Datenschutz und Künstliche Intelligenz vereinen lassen. Jedenfalls wird KI nicht mehr aus den Alltag wegzudenken sein, sodass sich noch viele rechtliche Fragen eröffnen werden, die die Gesetzgebung vor eine besondere Hürde stellen.