Speicherung von Bodycam-Daten in Cloud

8. April 2019

Polizeiaufnahmen mit Hilfe von Bodycams werden teilweise in einer Amazon-Cloud gespeichert. Über die Rechtswidrigkeit dieser Verfahrensweise sind das Bundesinnenministerium und der Bundesdatenschutzbeauftragte geteilter Meinung.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisiert die Speicherung von Bodycam-Daten von Polizeieinsätzen in der Amazon-Cloud. Nunmehr hat das Bundesinnenministerium dazu Stellung bezogen.

Laut Kelber sei es rechtswidrig, die Bildaufnahmen der Bundespolizei auf Servern des amerikanischen Konzerns Amazon zu speichern. Vielmehr habe die Speicherung solch sensibler Daten bei einem deutschen Cloud-Anbieter zu erfolgen. „Wir haben bereits 2018 der Bundespolizei und dem Bundesinnenministerium mitgeteilt, dass wir die Speicherung der Bodycam-Daten in der Amazon-Cloud für rechtswidrig halten“, sagte Kelber. Ein Zugriff von amerikanischen Behörden auf die Daten könne nicht ausgeschlossen werden.

Indes teilt das Bundesinnenministerium diese Meinung nicht. Grund für den Einsatz solcher Bodycams sei es einerseits, mögliche Angreifer abzuschrecken sowie andererseits, Straftäter im Nachhinein besser identifizieren zu können. Die derzeitige Lösung gelte nur übergangsweise bis bundeseigene und für diesen Zweck geeignete Clouds zur Verfügung stünden, sagte der Sprecher des Bundespolizeipräsidiums, Gero von Vegesack. Die gefundene Lösung mit der  Amazon-Cloud sei im Vorfeld über mehrere Monate gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft worden. Laut einer Sprecherin des Bundesinnenministeriums entspreche die Speicherung der Daten bei Amazon deutschen Datenschutz-Standards, da man die Daten „auf deutschen Servern in Deutschland nach deutschem Recht“ speichere. Trotzdem werde derzeit geprüft, „ob es noch andere Möglichkeiten gibt“, etwa eine Speicherung auf der Bundescloud.