Häufig gestellte Fragen-Kirchliches Datenschutzgesetz KDG (Teil 14): Jahresbericht 2018

3. Juni 2019

Das Katholische Datenschutzzentrum als Datenschutzaufsicht erstellt gemäß § 44 Abs. 6 des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz einen jährlichen Tätigkeitsbericht, der dem (Erz-) Bischof vorzulegen und zu veröffentlichen ist. In dem Tätigkeitsbericht werden die aktuellen Entwicklungen des Datenschutzes für den kirchlichen und nichtkirchlichen Bereich dargestellt. Das Katholische Datenschutzzentrum mit Sitz in Dortmund hat seinen 3. Jahresbericht veröffentlicht. Darin wird die Entwicklung des Datenschutzes im Jahr 2018 betrachtet. Einzelne Themen wie z. B. die möglichen Folgen des Brexit für kirchliche Stellen oder die Verwendung von Cloudspeicher oder Messenger Diensten werden ausführlich betrachtet. Der Bericht enthält auch alle im Berichtszeitraum durch die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten gefassten Beschlüsse zum Datenschutz in der Katholischen Kirche Deutschlands wie z.B. den Beschluss über die Nutzung von Facebook-Fanpages als auch den neusten Beschluss über den möglichen Verzicht von Einwilligung bei Fotoaufnahmen. Zudem enthält der Bericht einen kurzen Ausblick über geplante Aktivitäten in der zweiten Jahreshälfte 2019.

Kategorien: Kirchlicher Datenschutz
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