BfDI-Stellungnahme zur elektronischen Patientenakte

8. April 2020

Letzte Woche hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur veröffentlicht. In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Ulrich Kelber (BfDI) die Einführung einer elektronischen Patientenakte, bemängelt aber auch datenschutzrechtliche Defizite in dem Gesetzentwurf.

Der BfDI befürwortet die angestrebte Digitalisierung und hebt die Vorteile einer elektronischen Patientenakte, die die Kommunikationen zwischen den zuständigen Stellen und den Patienten erleichtern kann, hervor. Demnach sei es aber auch gut, dass die Nutzung einer solchen elektronischen Akte für Patienten freiwillig ist.

Schwerwiegende Defizite sieht der BfDI insbesondere in Bezug auf das Zugriffsmanagement für die elektronische Patientenakte. Zum einen können die Nutzer erst ein Jahr nach Einführung der elektronischen Patientenakte den Zugriff auf Dokumente feingranular, d.h. für jedes Dokument einzeln verwalten. Zum anderen wird dies nur mit einem geeigneten Endgerät mit der entsprechenden App möglich sein. Bis zu diesem Zeitpunkt und für alle Nutzer ohne geeignetes Endgerät ist es möglich den Zugriff auf ihre Daten nur grobgranular zu verwalten, was Kelber als unzureichend bewertet. Zudem äußert der BfDI Bedenken hinsichtlich der Freigabe von personenbezogenen Daten für die Forschung. Probleme ergeben sich unter anderem im Zusammenhang mit der notwendigen informierten Einwilligung zur Nutzung der Daten für Forschungszwecke. Außerdem wird nicht geklärt, welche Stelle die Aufgaben des geplanten Forschungsdatenzentrums wahrenehmen wird.