Schlagwort: elektronischen Patientenakte
8. April 2020
Letzte Woche hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur veröffentlicht. In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Ulrich Kelber (BfDI) die Einführung einer elektronischen Patientenakte, bemängelt aber auch datenschutzrechtliche Defizite in dem Gesetzentwurf.
Der BfDI befürwortet die angestrebte Digitalisierung und hebt die Vorteile einer elektronischen Patientenakte, die die Kommunikationen zwischen den zuständigen Stellen und den Patienten erleichtern kann, hervor. Demnach sei es aber auch gut, dass die Nutzung einer solchen elektronischen Akte für Patienten freiwillig ist.
Schwerwiegende Defizite sieht der BfDI insbesondere in Bezug auf das Zugriffsmanagement für die elektronische Patientenakte. Zum einen können die Nutzer erst ein Jahr nach Einführung der elektronischen Patientenakte den Zugriff auf Dokumente feingranular, d.h. für jedes Dokument einzeln verwalten. Zum anderen wird dies nur mit einem geeigneten Endgerät mit der entsprechenden App möglich sein. Bis zu diesem Zeitpunkt und für alle Nutzer ohne geeignetes Endgerät ist es möglich den Zugriff auf ihre Daten nur grobgranular zu verwalten, was Kelber als unzureichend bewertet. Zudem äußert der BfDI Bedenken hinsichtlich der Freigabe von personenbezogenen Daten für die Forschung. Probleme ergeben sich unter anderem im Zusammenhang mit der notwendigen informierten Einwilligung zur Nutzung der Daten für Forschungszwecke. Außerdem wird nicht geklärt, welche Stelle die Aufgaben des geplanten Forschungsdatenzentrums wahrenehmen wird.
6. November 2019
Wie bereits am 10.07.2019 berichtet wurde, entwarf Bundesgesundheitsminister Spahn das Digitale-Versorgung-Gesetz.
Das neue Gesetz sieht eine digitale Speicherung der personenbezogenen Daten von 73 Millionen gesetzlich Versicherten vor. Das Einsehen einer digitalen Personenakte soll damit erleichtert werden.
Die Kritik am umstrittenen Gesetz beruht maßgeblich auf der Gefährdung des sensiblen Gesundheitsdatenschutzes. Insbesondere verzichtet das Gesetz auf eine Einwilligung für die Weitergabe der Patientendaten zu Forschungszwecken. Pseudonymisierte Abrechnungsdaten werden von den gesetzlichen Krankenkassen an den Spitzenverband weitergeleitet. Nach nochmaliger Pseudonymisierung können diese Daten dem Forschungsdatenzentrum zur Verfügung gestellt werden. Dieses leitet anonymisierte und zusammengefasste Ergebnisse auf Antrag an Wissenschaftlerinnen und Forscher weiter. Zusätzlich kritisiert wird der Ausschluss des Widerrufsrechts. Es bleibt abzuwarten, ob der Bundestag das Digitale-Versorgung-Gesetz in dieser Form morgen beschließt.
10. Juli 2019
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant zum Datenschutz im Gesundheitswesen ein eigenes Gesetz. Er hat bereits Passagen zum Datenschutz aus dem Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) herausgenommen.
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein begrüßt Spahns Pläne: “Durch die bereits in Kraft getretenen und für die Zukunft noch geplanten Gesetze des Bundesgesundheitsministers entsteht eine enorme Dynamik, auch bei der – überfälligen – Digitalisierung des Gesundheitswesens.”
Geplant ist, das eigene Datenschutzgesetz in der zweiten Jahreshälfte auf den Weg zu bringen. Vorgesehen ist unter anderem, Versicherte bei der Nutzung der zum 1. Januar 2021 startenden elektronischen Patientenakte zu unterstützen.
Das Ziel ist, dem Thema Datenschutz im Rahmen der neuen Anwendungen und der Vernetzung im Gesundheitswesen gebührend Rechnung zu tragen.