Darf die Polizei auf Corona-Gästelisten zugreifen?

16. Juli 2020

Strafverfolgungsbehörden greifen offenbar vermehrt auf Gästelisten zu, die Restaurants und andere Betriebe in Umsetzung der jeweiligen Bestimmungen der Corona-Schutz-Verordnungen der Länder anlegen. Wie etwa FAZ.net und SZ.de berichten kam es deswegen in mehreren Bundesländern zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Strafverfolgungs- und Datenschutzbehörden.

Je nach landesrechtlicher Bestimmung müssen Kunden oder Besucher auf den Listen ihren Namen, Adresse(n), Mail-Adresse(n), Telefonnummer, Zeitraum des Aufenthalts und gegebenenfalls weitere Angaben wie die Tischnummer angeben. Der Zweck der Datenerhebung liegt darin, im Infektionsfall eine einfache Rückverfolgbarkeit der anwesenden Personen zu gewährleisten, diese über das Risiko informieren zu können und Gesundheitsämtern eine Nachverfolgung der Infektionsketten zu ermöglichen.

Die Angaben in den Gästelisten können für Strafverfolgungsbehörden durchaus interessant sein: So berichtet FAZ.net über einen Fall aus Hamburg. Dort soll ein Mann vor einem Lokal einen Passanten mit einem Teppichmesser bedroht haben. Die zuständige Polizeibehörde ließ sich die Gästeliste des nahegelegenen Lokals übergeben und kontaktierte die Gäste, um sie als potentielle Zeugen zu vernehmen.

Die Sprecherin des hessischen Datenschutzbeauftragten, Ulrike Müller, äußerte, die hessische Verordnung sehe eine strikte Zweckbindung vor. Gastronomen dürften die Daten im Infektionsfall an die Gesundheitsämter herausgeben. Eine Weitergabe an andere Behörden sei aber ausgeschlossen.

Etwa die Oberstaatsanwältin Nadja Niesen aus Frankfurt ist dagegen der Ansicht, es handele sich nicht um eine Frage des Datenschutzes. Denn nach der Strafprozessordnung dürfe die Polizei in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft und Gerichten Beweismaterial sicherstellen, um die Namen möglicher Zeugen festzustellen. Darunter fielen auch die Gästelisten.

Nach Angaben von SZ.de suchte etwa die Polizeibehörde in Rosenheim nach einem Raubüberfall auf ein Schuhgeschäft und die Polizeibehörde in Starnberg bei den Ermittlungen in einem Rauschgiftfall über die Gästelisten nahegelegener Restaurants Zeugen.

Der bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz, Thomas Petri, leitete daraufhin Prüfungen ein. Er kritisiert, die Datenerhebungen gingen “Richtung Vorratsdatenspeicherung” und fordert eine bundesweite Regelung über die Zugriffsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden. Er befürchtet, dass anhand der Daten Bewegungsprofile erstellt werden könnten, sieht aber gleichzeitig keine grundsätzliche Unzulässigkeit der Nutzung der Gästelisten zu Ermittlungszwecken. Allerdings müssten die “Freiheitsrechte der betroffenen Gäste und die Strafverfolgung abgewogen und in eine rechtssichere Balance gebracht werden.”

Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, fürchtet indessen, dass weitere Gäste ausbleiben könnten oder die Gäste falsche Angaben machen könnten und so eine Nachverfolgung nicht mehr gewährleistet ist. Geppert will deswegen in Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten auf das Innen- und das Justizministerium zugehen, um eine Lösung in der Sache zu erreichen.