Gesetzentwurf gegen Abmahnmissbrauch

15. Juli 2020

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf sich auf den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs geeinigt, um Abmahnmissbrauch wegen Verstößen gegen die DSGVO zu verhindern.

Nach dem Gesetzentwurf sind Abmahnungen zwar weiterhin als lauterkeitsrechtliche Regulierungen möglich. Er soll aber sicherstellen, dass sie im Interesse eines rechtstreuen Wettbewerbs erfolgen und nicht zur Generierung von Gebühren und Vertragsstrafen missbraucht werden. Es werden zum einen höhere Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen gestellt, zum anderen soll der finanzielle Anreize für Abmahnungen verringert werden. So sieht der Gesetzesentwurf vor, dass es keinen Anspruch mehr auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen bei Abmahnung wegen Verstößen gegen die DSGVO gibt (§ 13 Abs. 4 Nr. 2 des Gesetzentwurfs). Darüber hinaus soll durch das neue Gesetz mehr Transparenz sowie vereinfachte Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen geschaffen werden.  

Der Gesetzentwurf, der nach der Sommerpause verabschiedet werden soll, ist insbesondere zum Schutz von kleineren Unternehmen vor Abmahnmissbrauch gedacht. Bereits 2019 war das Thema in einer öffentlichen Anhörung im Bundestag diskutiert worden. Die Vertreter der Verbraucher- und Einzelhandelsverbände begrüßten die im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen als Schritt zu mehr Rechtssicherheit. Einige eingeladene Rechtsanwälte kritisierten unter anderem, dass das Gesetz keine sinnvolle praktische Funktion habe und es vor allem nicht dazu geeignet sei die postulierten Ziele zu erreichen. Vielmehr würde es nur für mehr Rechtsunsicherheit sorgen.