Die irische Datenschutzbehörde befürwortet das Umgehen der DSGVO seitens Facebook
Hintergrund
Mit Einführung der DSGVO am 25.Mai 2018 erhielten Verbraucher besondere Rechte. Unter anderem sollte sichergestellt werden, dass große Konzerne die (sensiblen) personenbezogenen Daten ihrer Nutzer nicht gegen deren Willen sammeln und verarbeiten.
Von der Verarbeitung personenbezogener Daten lebt jedoch das Geschäftsmodell von Social Media Anbietern wie Facebook, denn durch die Auswertung des Nutzerverhaltens kann Werbung auf die jeweiligen Nutzer- Interessen genau zugeschnitten werden.
Facebook wendet bislang folgenden Trick an, um die personenbezogenen Nutzerdaten zu eigenen Zwecken verarbeiten zu können und damit die Voraussetzungen der DSGVO zu umgehen: Die Einwilligung wurde vollständig in die AGB verschoben, denen potenzielle Nutzer zustimmen müssen, um Facebook überhaupt benutzen zu können. Auf eine separate Einwilligung verzichtete Facebook. So werden strenge Anforderungen der DSGVO, wie die freiwillige Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten und das jederzeitige Widerspruchsrecht hinsichtlich dessen, umgangen. Die Betroffenenrechte der DSGVO sind so praktisch ausgehebelt. Facebooks rechtliche Argumentation ist simpel: Wird die Vereinbarung als “Vertrag” gemäß Art. 6 Abs.1 lit.b DSGVO statt als “Einwilligung” gemäß Art.6 Abs.1 lit.a DSGVO ausgelegt, sollen die strengen Vorschriften der DSGVO für den Konzern nicht mehr gelten.
Dem österreichischen Juristen und Datenschutz-Aktivisten Max Schrems entgingen Facebooks Änderungen nicht. Er reichte damals Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde in Irland ein. Die hat nun, mehr als drei Jahre später, eine vorläufige Entscheidung getroffen. Es ist ein Bußgeld in Höhe von 28 bis 36 Millionen Euro für Facebook vorgesehen. Allerdings soll Facebook weiterhin an seiner Art und Weise der Zustimmungspraxis festhalten dürfen. Kritisch wurde lediglich die Herangehensweise von Facebook angemerkt. So habe Facebook auf die Verschiebung der Einwilligung zur Datennutzung in die AGB nicht transparent hingewiesen. Dies ist sodann auch der Grund für das Bußgeld in Höhe von 28 bis 36 Millionen.
Aktuell
Letzte Woche schickte die irische Datenschutzbehörde ein Schreiben an NOYB, dessen Vorsitzender Max Schrems ist. In diesem Schreiben wird NOYB dazu aufgefordert, einen Entscheidungsentwurf unverzüglich von ihrer Website zu entfernen und von jeder weiteren oder sonstigen Veröffentlichung oder Weitergabe desselben abzusehen. Zuvor legte die irische Datenschutzbehörde den anderen europäischen Datenschutzbehörden einen “Entscheidungsentwurf“ bezüglich des juristischen Tricks, mit dem Facebook die DSGVO umgeht, vor. Diesen Entscheidungsentwurf hat NOYB sodann veröffentlicht. NOYB weist jede Aufforderung seitens der irischen Datenschutzbehörde ab, den Entwurf zu entfernen; gemäß Art. 80 DSGVO sieht sich NOYB in der Pflicht, mit den Behörden zusammenzuarbeiten und die Entwicklung der DSGVO zu verfolgen. Hierunter fallen auch Veröffentlichungen von Entscheidungen, die für die Öffentlichkeit von Bedeutung sind.