Richterscoring ohne Messwerte

15. Dezember 2021

Die Berliner Senatsjustizverwaltung muss Daten der im Land Berlin beschäftigten Richterinnen und Richter nur zugänglich machen, sofern eine Einwilligungserklärung der Betroffenen vorliegt. Dies geht aus einer Entscheidung des VG Berlin hervor.

Der Entscheidung vorausgegangen war eine Klage der advolytics UG, welche das digitale Bewertungsportal “richterscore” betreibt. Dort können sich Anwälte über Richter austauschen, um sich auf Gerichtsprozesse vorzubereiten. Unter Berufung auf das Berliner Informationsfreiheitsgesetz verlangte advolytics die Übermittlung von Informationen über die im Land Berlin beschäftigten Richterinnen und Richter. Das Auskunftsersuchen beinhaltete neben Namen, Titel und Amtsbezeichnung auch das Geburtsdatum sowie der Beschäftigungsumfang. Insbesondere berief sich die Klägerin darauf, dass dem C.F. Müller Verlag, bei dem der Deutschen Richterbund alle zwei Jahre das “Handbuch der Justiz” herausgibt, die begehrten Daten mitgeteilt werden.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes stehe dem Auskunftsanspruch der advolytics jedoch der Schutz personenbezogener Daten entgegen. Die Klägerin verfolge überwiegend Privatinteressen, weil sie mit den begehrten Daten ihr Bewertungsportal ausbauen und damit ihr Geschäftsmodell verwirklichen wolle. Ihr Interesse, die Gerichtsbarkeiten transparenter zu machen, sei nicht vom Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes erfasst. Mit den begehrten Daten könne weder staatliches Verwaltungshandeln kontrolliert, noch die demokratische Meinungs- und Willensbildung gefördert werden. Darüber hinaus stünden auch bundesrechtliche Geheimhaltungspflichten der beantragten Datenübermittlung entgegen, da es sich um Daten aus Personalakten handele. Auch im Bezug auf die unterschiedliche Behandlung der Klägerin gegenüber dem Deutschen Richterbund vertrat das Gericht eine gegensätzliche Auffassung, da entsprechende zweckbezogene Einwilligungserklärungen der Richterschaft vorlägen.

Gegen das Urteil kann vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Berufung eingelegt werden.