Datenschutzaufsichtsbehörde verhängt ein Millionenbußgeld gegen eine Wohnungsbaugesellschaft

8. März 2022

Wegen umfangreicher Verstöße gegen die DSGVO hat Bremens Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Anfang März ein Bußgeld von rund 1,9 Millionen Euro gegen eine Bremer Wohnungsbaugesellschaft verhängt.

Hintergrund des Bußgeldverfahrens war, dass die Wohnungsbaugesellschaft Daten von über 9.500 Mietinteressenten erhob, ohne dafür eine Rechtsgrundlage zu haben. Nach Angaben der LfDI Bremen wurden dabei Daten über die ethnische Herkunft, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, die sexuelle Orientierung und den Gesundheitszustand der potentiellen Mieter unzulässig verarbeitet. Auch Daten über das persönliche Auftreten der Interessenten wie z.B. die Frisur o.ä. wurden in großem Umfang gesammelt, ohne für den Abschluss eines Mietvertrags erforderlich zu sein. Besonders problematisch an der Erhebung der Daten war, dass es sich bei einem Großteil der gesammelten Daten um besonders sensible und damit von der DSGVO besonders schützenswerte Daten handelte. Diese dürfen nur in Ausnahmefällen und mit einer entsprechenden rechtlichen Grundlage (Art. 9 DSGVO) verarbeitet werden. Eine solche lag nicht vor.

Bei Verstößen gegen die Grundsätze der datenschutzrechtlichen Verarbeitung sieht die DSGVO in Art. 83 DSGVO Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes vor.

Obwohl die LfDI aufgrund der “außerordentliche Tiefe” der Verletzung des Datenschutzes ein höheres Bußgeld für angemessen hielt, reduzierte sie das Bußgeld auf rund 1,9 Millionen Euro. Grund dafür war, dass die Wohnungsbaugesellschaft im datenschutzrechtlichen Aufsichtsverfahren mit der Behörde umfangreich zusammenarbeitete und sich um Schadensminderung und Sachverhaltsermittlung bemühte.

Immobilien- und Hausverwaltungen sollten diesen aber auch vergangene Bußgeldbescheide beispielsweise gegen die Deutsche Wohnen nun unbedingt zum Anlass nehmen, ihre Unterlagen wie z.B. Mieterselbstauskünfte auf Datenschutzkonformität zu überprüfen.