Europäischer Rat segnet Vorschlag zum Finanzdatenzugang
Die Digitalisierung des Finanzsektors schreitet voran und stellt die europäische Gesetzgebung vor neue Herausforderungen. Um den Datenaustausch zwischen Finanzdienstleistern zu erleichtern und gleichzeitig die Rechte der Verbraucher zu wahren, hat der Europäische Rat sich am 04.12.2024 über ein Rahmenwerk zum Finanzdatenzugang (Financial Data Access, FIDA) geeinigt. Dieser Vorschlag soll die Grundlage für den Zugang zu und die Nutzung von Finanzdaten schaffen und gleichzeitig ein Gleichgewicht zwischen Wettbewerb, Innovation und Datenschutz gewährleisten.
Digitalisierung als Treiber regulatorischer Neuerungen
Der Finanzsektor hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend gewandelt. Daten sind zu einer zentralen Ressource geworden, die neue Geschäftsmodelle ermöglicht und bestehende Prozesse effizienter gestaltet. Mit dem im April dieses Jahres vom Europäischen Parlament vorgestelltem Vorschlag will die Europäische Union die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um diesen Wandel zu unterstützen.
Ziele des FIDA-Rahmens
Der FIDA-Rahmen ist Teil eines umfassenderen Pakets, das auch die Überarbeitung der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD) umfasst. Während die PSD vor allem den Zahlungsverkehr betrifft, zielt FIDA auf die Nutzung von Finanzdaten, die über klassische Zahlungsdaten hinausgehen. Der FIDA-Vorschlag verfolgt das Ziel, den Wettbewerb im Finanzsektor zu stärken und die Nutzung von Finanzdaten auf eine rechtlich sichere Basis zu stellen. Daten sollen zugänglicher gemacht werden, um Verbrauchern maßgeschneiderte Produkte und Dienstleistungen anbieten zu können. Insgesamt soll laut der Pressemitteilung des Europäischen Rats sowohl für Verbraucher als auch für kleine und mittlere Unternehmen ein erleichterter Zugang zu Finanzen ermöglicht werden. Gleichzeitig wird betont, dass Kunden die volle Kontrolle über ihre Daten behalten müssen.
Europäischer Rat: Konkretisierung und schrittweise Umsetzung
Der Rat der Europäischen Union hat in seiner Stellungnahme die Grundideen der Europäischen Kommission weitgehend unterstützt, den Vorschlag jedoch an einigen Stellen präzisiert. Einerseits wurde der Anwendungsbereich genauer definiert. Daten zu betrieblichen Renten sollen beispielsweise von der Regelung ausgeschlossen sein, wobei Mitgliedstaaten hiervon abweichende Vorgaben erlassen können. Ein besonderes Augenmerk liegt zudem auf der Regulierung von Drittstaaten-Anbietern, die Kundendaten für Dienstleistungen wie Finanzmanagement nutzen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die schrittweise Einführung der neuen Regelungen. Insbesondere bei Daten, die nicht digital verfügbar sind, sollen zeitliche Begrenzungen eingeführt werden, um den Aufwand für die Bereitstellung solcher Informationen zu minimieren.
Wie geht es weiter?
Nach der Einigung im Rat steht nun die entscheidende Phase der Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament bevor. Ziel ist es, einen konsolidierten Gesetzestext zu schaffen, der von beiden Institutionen angenommen wird. Erst nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wird der FIDA-Rahmen verbindlich.
Fazit
Die angestrebte Öffnung von Finanzdaten birgt ein enormes Potenzial, um den Markt wettbewerbsfähiger und kundenfreundlicher zu gestalten. Gleichzeitig ist sie mit erheblichen Herausforderungen verbunden, insbesondere im Bereich des Datenschutzes und der praktischen Umsetzung. Ob der FIDA-Rahmen am Ende als Modell für den digitalen Finanzsektor der Zukunft dienen kann, wird maßgeblich davon abhängen, wie gut es gelingt, die Interessen aller Beteiligten auszubalancieren.