EDSA fordert DSGVO-Einhaltung bei Digitalgesetzgebung
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat in seiner Stellungnahme vom 04.12.2024 zum zweiten Bericht der Europäischen Kommission über die Anwendung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wichtige Perspektiven und Herausforderungen skizziert. Im Mittelpunkt steht ein datenschutzkonformer Erlass neuer Gesetze und effektive Zusammenarbeit der Datenschutzbehörden.
Evaluierung der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission hat in ihrem Bericht von Juli 2024 zur Anwendung der DSGVO die Errungenschaften der Verordnung hervorgehoben. Trotz fortbestehender Herausforderungen habe die DSGVO das Bewusstsein für Datenschutzrechte geschärft und den EU-weiten Umgang mit personenbezogenen Daten harmonisiert. In ihrer Mitteilung stellte die EU-Kommission jedoch auch Probleme bei der Umsetzung der Vorgaben fest. Dementsprechend lange dauere auch die Bearbeitung von Beschwerden. Insgesamt forderte die EU-Kommission auch eine verbesserte Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden zur Effizienzsteigerung.
Stellungnahme des EDSA
Der EDSA würdigte in seiner Stellungnahme (abrufbar hier) die Erkenntnisse der Kommission und bestätigte, dass die DSGVO als Eckpfeiler für den digitalen Wandel dient, der Individuen mehr Kontrolle über ihre Daten gewährt. Ein zentraler Punkt sei jedoch die Frage, wie die DSGVO mit neuen EU-Gesetzen wie der KI-Verordnung oder dem Digital Markets Act (DMA) harmoniert. Der EDSA hat die Notwendigkeit erkannt, die regulatorischen Schnittstellen klarer zu definieren, um Überschneidungen oder Widersprüche zu vermeiden. Insgesamt sollten Gesetzgeber darauf achten, die datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Ausarbeitung neuer Gesetze zu berücksichtigen.
Gemeinsame Durchsetzung fördern
Die effektive Durchsetzung der DSGVO erfordere zudem Zusammenarbeit – sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Der EDSA betont, dass der zunehmende Einsatz von Kooperations- und Konsistenzmechanismen, wie dem Rahmen für koordinierte Durchsetzung, ein wichtiger Schritt ist. Zudem kündigte der EDSA an, an der Entwicklung von Durchsetzungsmechanismen mitzuwirken, die eine effizientere Zusammenarbeit zwischen nationalen und sektoralen Behörden ermöglichen.
Unterstützung und Ressourcen
Der EDSA macht deutlich, dass der Erfolg der DSGVO auch von ausreichenden Ressourcen abhängt. Die zunehmenden Zuständigkeiten im Rahmen neuer digitaler Gesetze sowie die Inflation stellen die nationalen Datenschutzbehörden vor große Herausforderungen. Ein umfassender Ressourcenbericht soll diese Problematik verdeutlichen und den Handlungsbedarf belegen. Zudem plant der EDSA, Leitlinien für die verschiedenen neuen Themen zu veröffentlichen. Diese sollen künftig nicht nur präziser, sondern auch für Nicht-Experten, KMU und weitere Zielgruppen zugänglicher werden. Gleichzeitig mahnt der Ausschuss an, die Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden in allen EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen.
Fazit
Die DSGVO hat sich als wichtiger Meilenstein für Datenschutz und digitale Transformation bewährt. Doch die sich entwickelnde Gesetzeslandschaft erfordert eine stärkere Verzahnung mit neuen Regelungen, verbesserte Durchsetzungsmechanismen und ausreichende Ressourcen. Der EDSA setzt hier an und zeigt mit seiner Stellungnahme Wege auf, wie die Datenschutzstandards in der EU auch in Zukunft gewährleistet bleiben können – für Verbraucher, Unternehmen und Behörden gleichermaßen.