Mehr Kundenkontrolle über Finanzdaten
Mitglieder des EU-Parlaments haben am 18.04.2024 einen Vorschlag für ein harmonisiertes Rahmenwerk zur Sicherung und Nutzung von Finanzdaten auf EU-Ebene vorgeschlagen. Diese Initiative soll mehr Kundenkontrolle über die eigenen Finanzdaten ermöglichen. Somit handelt es sich um die Realisierung des Grundgedankens von Open Finance.
Harmonisiertes Rahmenwerk für den Zugang zu Finanzdaten
Letzte Woche hat der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des EU-Parlaments einen Vorschlag für ein harmonisiertes Rahmenwerk zur Verfügung gestellt, das den Zugang zu Kundendaten in der gesamten Finanzbranche regeln soll. Dabei stimmten 43 Mitglieder dafür und ein Mitglied dagegen, während es fünf Enthaltungen gab. Das Stellvertretender Vorsitzender des ECON-Ausschusses, Michiel Hoogeveen, betonte die Vorteile von Open Finance, die Kunden durch besser auf sie angepasste Finanzprodukte erhalten.
Kundensouveränität über Finanzdaten
Laut der Pressemitteilung des EU-Parlaments sollen so die Verbraucherdaten besser geschützt und nutzbar sein. Diese innovativen Regeln gehen über die reinen Zahlungskontodaten hinaus und umfassen sämtliche Daten aus dem Finanzsektor, wie etwa Informationen über Spar- und Anlagebestände sowie Versicherungsprodukte. Dadurch könnten etwa an die individuellen Bedürfnisse angepasste Finanzprodukte erstellt werden. Ein zentrales Element des Vorschlags ist die Stärkung der Kontrolle der Kunden über ihre eigenen Daten. Die Nutzung von Daten durch Dritte wäre nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden möglich. Diese Zustimmung kann jederzeit und ohne Kosten widerrufen werden. Zudem sollten Dateninhaber und -nutzer vertraglich für mögliche Datenverstöße haften, was auch eine Entschädigung für den Kunden bei Missbrauch vorsieht. Außerdem würden für sämtliche Datenverarbeitungen die bereits bestehenden europäischen Datenschutzvorgaben weitergelten.
Ausgeschlossen: Besondere Datenkategorien und Gatekeeper
Bestimmte Datenkategorien, wie Gesundheitsdaten und vertrauliche Geschäftsdaten, sind vom Vorschlag ausgeschlossen. Zudem sollen große digitale Plattformen, die als Gatekeeper gemäß dem Digital Markets Act (DMA) gelten, nicht als Anbieter von Finanzinformationsdiensten fungieren dürfen. Das zeigt, dass das neue Gesetz gerade kleineren Firmen beim Gewinnen neuer Kunden und der Reduzierung von Kosten helfen soll.
Registrierung und Übergangsfrist
Außerdem soll es Aufgabe der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) sein, ein Register für autorisierte Finanzinformationsdienstleister und für die jeweiligen Finanzdatenzugangsschemata einzurichten. Zudem erhalten kleinere Unternehmen eine verlängerte Übergangsfrist von zusätzlich zwölf Monaten zur Umsetzung der Regeln.
Fazit
Der Vorschlag, mehr Kundenkontrolle über Finanzdaten zu schaffen, stellt einen wesentlichen Schritt in Richtung Open Finance dar. Durch die klare Regelung des Datenzugangs und die Stärkung der Kundensouveränität wird ein ausgewogener Ansatz zwischen Datenschutz und Innovation im Finanzsektor geschaffen. Eine weitere Behandlung des Vorschlags wird erst nach den Parlamentswahlen im Juni erfolgen. Es bleibt nun abzuwarten, wie die neue Parlamentszusammensetzung den Vorschlag weiterverfolgen wird.