GPAI: Dritter Entwurf des Code of Practice

15. April 2025

GPAI: Dritter Entwurf des Code of Practice Nachdem im Februar die ersten Vorschriften der KI-Verordnung (KI-VO) in Kraft getreten sind und  liegt nun der dritte Entwurf des Verhaltenskodexes für Künstliche Intelligenz mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI Code of Practice) vor. Dieser wurde am 11. März 2025 von unabhängigen Experten veröffentlicht und markiert die letzte Phase der Ausarbeitung, bevor der finale Code im Mai (zum Zeitplan) erwartet wird.

Sinn und Zweck des GPAI Code of Practice

Die KI-VO zielt darauf ab, sichere und vertrauenswürdige KI-Systeme zu fördern, Grundrechte zu schützen und Innovationen voranzutreiben. Während die KI-VO dabei vorrangig Hochrisiko-KI-Systeme reguliert, und weniger General Purpose AI (GPAI) wie Large-Language-Models (LLM) behandelt, soll der GPAI Code of Practice genau hierauf seinen Schwerpunkt legen. Der Verhaltenskodex soll die KI-VO dahingehend ergänzen und eine praxisnahe Umsetzung der Regelungen für General Purpose AI ermöglichen.

Der dritte Entwurf

Der nun vorliegende dritte Entwurf zeichnet sich durch eine gestraffte Struktur mit präziseren Verpflichtungen und Maßnahmen im Vergleich zu den vorherigen Entwürfen aus. Er gliedert sich in drei Hauptbereiche. Einerseits Transparenz (Teil 1) und Urheberrecht (Teil 2), die für alle Anbieter von GPAI-Modellen gelten, und andererseits Sicherheit und Schutz speziell für Anbieter von GPAI-Modellen mit systemischem Risiko gemäß Artikel 51 der KI-VO (Teil 3). Modelle, die für das Training einen hohen Rechenaufwand (mehr als 10^25) verwenden, fallen in diese Kategorie.

Teil 1: Transparenz

Ein zentraler Aspekt ist die Ausgestaltung konkreter Transparenzpflichten für Anbieter universeller KI-Modelle. Der dritte Entwurf beinhaltet hierzu ein nutzerfreundliches Modelldokumentationsformular, das es Anbietern erleichtern soll, die notwendigen Informationen an einem zentralen Ort zu dokumentieren. Dies könnte die Nachvollziehbarkeit der Funktionsweise und der verwendeten Daten von GPAI-Modellen verbessern und somit auch datenschutzrechtliche Bewertungen erleichtern.

Teil 2: Urheberrecht

Im Bereich des Urheberrechts wurden die Kernmaßnahmen aus dem zweiten Entwurf beibehalten, jedoch in einer vereinfachten und klareren Form. Allerdings gibt es hier auch Kritik von Seiten der Rechteinhaber. Organisationen wie der European Writers’ Council (EWC) äußern starke Bedenken hinsichtlich der Berücksichtigung von Urheberrechten und befürchten eine Schwächung der bestehenden Gesetze durch den Verhaltenskodex. Sie kritisieren unter anderem die mangelnden Verpflichtungen in Bezug auf die Nutzung von Material von Piraterie-Seiten und die unzureichenden Informationspflichten für Autoren zur Durchsetzung ihrer Rechte.

Teil 3: Sicherheit und Schutz für systemische Risiken

Der dritte Abschnitt des Entwurfs konzentriert sich auf die Bewertung und Minderung systemischer Risiken durch hochentwickelte GPAI-Modelle. Hier werden Maßnahmen zu Modellbewertungen, Meldung schwerwiegender Vorfälle und Cybersicherheitsverpflichtungen skizziert. Diese Regelungen sind besonders relevant, da GPAI-Modelle mit systemischem Risiko weitreichende Auswirkungen auf verschiedene Bereiche haben können, einschließlich potenzieller Auswirkungen auf Grundrechte und den Schutz personenbezogener Daten.

Nächste Schritte und Ergänzende Maßnahmen des KI-Büros

Der aktuelle Entwurf basiert auf dem Feedback, das zum zweiten Entwurf eingegangen ist. Bis zum 30. März 2025 hatten Interessenträger erneut die Möglichkeit, schriftliches Feedback einzureichen. Zudem sind weitere Diskussionen in Arbeitsgruppen und speziellen Workshops geplant. Ziel ist es, den finalen Verhaltenskodex im Mai 2025 zu veröffentlichen. Darüber hinaus plant das KI-Büro, Leitlinien zu veröffentlichen, um ein umfassendes Verständnis der Regeln der KI-VO für GPAI zu gewährleisten. Diese Leitlinien sollen unter anderem den Anwendungsbereich der Regeln klären, einschließlich Definitionen, Verantwortlichkeiten entlang der Wertschöpfungskette und Ausnahmen für Open-Source-Modelle.

Fazit

Der dritte Entwurf des General Purpose Code of Practice stellt einen weiteren Schritt in der Regulierung von Künstlicher Intelligenz in der EU dar. Er konkretisiert die Anforderungen der KI-VO für GPAI und legt einen Schwerpunkt auf Transparenz und Risikomanagement. Es bleibt jedoch entscheidend, dass die im finalen Kodex enthaltenen Regelungen tatsächlich dazu beitragen, die Grundrechte und den Datenschutz zu schützen, während gleichzeitig Raum für Innovationen geschaffen wird. Die anhaltende Kritik von Rechteinhabern zeigt, dass hier noch Diskussionsbedarf besteht. Die Balance zwischen den Interessen verschiedener Akteure bleibt also eine zentrale Herausforderung. Unternehmen ist anzuraten die weitere Entwicklung und die finale Veröffentlichung des Verhaltenskodexes aufmerksam zu verfolgen.