BfDI: Datenschutz zu Zeiten des Internetprotokolls Version 6 (IPv6)

22. November 2011

Am heutigen Tage hielt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) Peter Schaar in Kooperation mit dem Museum für Kommunikation in Berlin ein Symposium zu der Einführung des Internetprotokolls IPv6 und verwies Medienberichten (Artikel nicht mehr abrufbar) zufolge auf dramatische Konsequenzen für die Internet-Nutzer, die mit der Umstellung auf diesen Standard und der Möglichkeit einer festen Adresse einhergehen sollen. Die massive Ausweitung der Zahl möglicher Internetadressen – von bisher 4,3 Milliarden auf 340 Sextillionen möglicher Internetadressen – führe dazu, dass man jedes am Internet ange- schlossene Gerät auf Dauer zu identifizieren vermag. Die Internet-Adresse werde so zu einem “unverwechselbaren Identifikationsmerkmal” des entsprechenden Gerätes, weswegen man sich Gedanken machen müsse, wie die Privatsphäre auch in Zeiten von IPv6 geschützt werden kann. Dies könne mit strikter Umsetzung des Grundsatzes “Privacy by default” realisiert werden, d.h. der Schutz der Privatsphäre müsse bereits in den Standardeinstellungen gewährleistet sein. (sa)

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