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Künstliche Intelligenz und Datenschutz

1. Oktober 2019

Am 24. September fand in Berlin ein Symposium des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zum Thema „Chancen und Risiken für den datenschutzgerechten Einsatz von Künstlicher Intelligenz“ mit 150 Gästen statt.

Der BfDI Ulrich Kelber führte hierzu einleitend aus: „Nicht selten stehen wir hier vor einer Blackbox. Insofern ist die datenschutzrechtliche Bewertung von KI-Systemen zwar durchaus schwierig, die Ansicht, Datenschutz und KI schließen sich aus halte ich aber für grundlegend falsch. Das Ziel von KI muss es sein nicht nur innovativ, sondern auch transparent und fair zu sein. Hierzu leistet der Datenschutz einen wichtigen Beitrag.“

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) stellte bei dieser Gelegenheit die „Hambacher Erklärung zur Künstlichen Intelligenz“ vor, datenschutzrechtliche Anforderungen an KI stellt. Außerdem wurden praktische Erfahrungen mit aktuellen KI-Anwendungen bei Google und der Techniker Krankenkasse ausgetauscht und die bedeutende Rolle von KI im Gesundheitsbereich betont. Das Beispiel der FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH zeigte zudem, dass KI auch ohne die Verarbeitung von personenbezogenen Daten möglich sei. Mittels KI und Fahrzeugdaten von Herstellern sowie Anbietern von Kfz-Hauptuntersuchungen entwickelt das Unternehmen eine Software, die z.B. defekte Stoßdämpfer mit großer Genauigkeit erkennt. Problematisch sei, aber dass die Autohersteller dennoch Daten mit Personenbezug übermitteln, obwohl dies nicht notwendig ist.

Es gab aber auch kritische Stimmen, dass der Grundsatz des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt in der DSGVO im KI-Zeitalter überholt sei und kleine und mittelständische Unternehmen vom Einsatz von KI abhalte.

In einer abschließenden Diskussion zur Vereinbarkeit von Künstlicher Intelligenz und Datenschutz wurde zudem betont, dass in Europa dezentrale Modelle von KI entstehen sollten.

BfDI: Datenschutz zu Zeiten des Internetprotokolls Version 6 (IPv6)

22. November 2011

Am heutigen Tage hielt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) Peter Schaar in Kooperation mit dem Museum für Kommunikation in Berlin ein Symposium zu der Einführung des Internetprotokolls IPv6 und verwies Medienberichten (Artikel nicht mehr abrufbar) zufolge auf dramatische Konsequenzen für die Internet-Nutzer, die mit der Umstellung auf diesen Standard und der Möglichkeit einer festen Adresse einhergehen sollen. Die massive Ausweitung der Zahl möglicher Internetadressen – von bisher 4,3 Milliarden auf 340 Sextillionen möglicher Internetadressen – führe dazu, dass man jedes am Internet ange- schlossene Gerät auf Dauer zu identifizieren vermag. Die Internet-Adresse werde so zu einem “unverwechselbaren Identifikationsmerkmal” des entsprechenden Gerätes, weswegen man sich Gedanken machen müsse, wie die Privatsphäre auch in Zeiten von IPv6 geschützt werden kann. Dies könne mit strikter Umsetzung des Grundsatzes “Privacy by default” realisiert werden, d.h. der Schutz der Privatsphäre müsse bereits in den Standardeinstellungen gewährleistet sein. (sa)

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