26. April 2013
Medienberichten zu folge, hat das Bundesverfassungsgericht am 24.04.13 geurteilt, dass die Datensammlung über mutmaßlich gefährliche Islamisten in ihren Grundstrukturen verfassungsgemäß sei, verlangte jedoch Korrekturen an wesentlichen Teilen der Antiterrordatei.
Als Konsequenz der Anschläge vom 11. September 2001 wurde die sog. Antiterrordatei, welche die Erkenntnisse aller 38 deutschen Polizei- und Geheimdienstbehörden über mutmaßlich gefährliche Islamisten und deren Kontaktpersonen zusammenfasst, eingeführt. Die Karlsruher Richter mussten unter anderem urteilen, ob die Zusammenführung der Daten verfassungsrechtlich zulässig ist, da für die Arbeit von Polizei und Geheimdiensten das Trennungsgebot gilt. Das Karlsruher gericht entschied unter anderem, dass die Praxis der Behörden, Daten von Bürgern, die zufällig und nichtsahnend Kontakt zu Verdächtigen hätten, als sogenannte Klarinformation an andere Behörden weitergegeben würden, verfassungswidrig sei und damit einige Regelungen für die Sammlung der Daten zu weit gingen. So untersagten die Richter auch die Aufnahme von Menschen in die Datei, die ohne Wissen über einen Terrorismusbezug eine in ihren Augen unverdächtige Gruppierung unterstützen oder die Erfassung von Daten, die bei Telefonüberwachungen und Lauschangriffen auf Wohnungen gewonnen worden seien.
Das Bundesverfassungsgericht gab der Politik bis Ende 2014 Zeit, um die beanstandeten Regelungen nachzubessern.
7. November 2012
Seit dem 06.11.2012 wird in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Antiterrordatei verhandelt. Verfassungsbeschwerde wurde von einem pensionierten Richter erhoben. Die Antiterrordatei beinhaltet die personenbezogenen Daten sowie weiterführende Informationen von potentiellen Terroristen. Sie soll den Datenaustausch zwischen den Polizeibehörden und den Nachrichtendiensten von Bund und Ländern erleichtern. Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob ein ungerechtfertigter Eingriff in die Grundrechte der Unverletzlichkeit der Wohnung, des Fernmeldegeheimnisses und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vorliegt. Ebenfalls werden die Verfassungsrichter darüber entscheiden, ob die Antiterrordatei gegen den Grundsatz der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten verstößt.
Am ersten Verhandlungstag wurden Datenschutzexperten sowie Vertreter von Behörden und Nachrichtendiensten angehört. Auf Seiten der Bundesregierung kamen neben Innenminister Hans-Peter Friedrich die Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, des Bundesamts für Verfassungsschutz und des Bundeskriminalamts zu Wort. Nach einem Bericht der ZEIT-ONLINE habe die Bundesregierung erklärt, dass es sich bei der Antiterrordatei um ein wichtiges Werkzeug zur Bekämpfung des “islamistischen Terrorismus” handele.
Die WAZ berichtete zu Verhandlungsbeginn, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bezweifele, dass die Antiterrordatei mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Ein Urteil wird erst im nächsten Jahr erwartet.