Schlagwort: Terroristen

USA: Microsoft und NYPD gehen gemeinsam auf Verbrecherjagd

17. Dezember 2012

Microsoft und der New Yorker Polizeidienst (NYPD) haben, um die polizeiliche Gefahrenabwehr effektiver auszugestalten,  ein neues elektronisches System namens Domain Awareness System  eingeführt, das die 3.000 Überwachungskameras in Lower Manhattan mit Straßenkarten, Verbrechensregistern und den Notrufnummern verbindet. Zweck sei eine Verbesserung sowohl der repressiven als auch der präventiven polizeilichen Arbeit.

Durch die Einführung des Systems entstehe die Möglichkeit, dass das Bewegungsprofil von den in der Vergangenheit auffällig gewordenen Kraftfahrzeugen verfolgt, beobachtet und aufgezeichnet werde. Die Speicherung, so die amerikanische Presse, sei für eine Dauer von Wochen und mehreren Monate möglich.

Das elektronische System enthalte auch Sensoren, um radioaktive Stoffe orten und somit dem internationalen Terrorismus entgegensteuern zu können.

Geplant sei, dass das System auch von anderen amerikanischen Städten erworben werden könne. New York erhalte dreißig Prozent der erzielten Verkaufseinnahmen.

Letztendlich kann man in Deutschland aus datenschutzrechtlicher Sicht nur hoffen, dass die Einführung solcher Systeme nicht über den Atlantik schwappen und die bereits in großer Anzahl vorhandenen städtischen Überwachungskameras in Deutschland nicht noch mit Straf- und Ermittlungsakten der Strafverfolgungsbehörden verknüpft werden.

 

 

Antiterrordatei auf dem Prüfstand in Karlsruhe

7. November 2012

Seit dem 06.11.2012 wird in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht  über eine Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Antiterrordatei verhandelt. Verfassungsbeschwerde wurde von einem pensionierten Richter erhoben. Die Antiterrordatei beinhaltet die personenbezogenen Daten sowie weiterführende Informationen von potentiellen Terroristen. Sie soll den Datenaustausch zwischen den Polizeibehörden und den Nachrichtendiensten von Bund und Ländern erleichtern. Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob ein ungerechtfertigter Eingriff in die Grundrechte der Unverletzlichkeit der Wohnung, des Fernmeldegeheimnisses und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vorliegt. Ebenfalls werden die Verfassungsrichter darüber entscheiden, ob die Antiterrordatei gegen den Grundsatz der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten verstößt.

Am ersten Verhandlungstag wurden Datenschutzexperten sowie Vertreter von Behörden und Nachrichtendiensten angehört. Auf Seiten der Bundesregierung kamen neben Innenminister Hans-Peter Friedrich die Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, des Bundesamts für Verfassungsschutz und des Bundeskriminalamts zu Wort. Nach einem Bericht der ZEIT-ONLINE habe die Bundesregierung erklärt, dass es sich bei der Antiterrordatei um ein wichtiges Werkzeug zur Bekämpfung des “islamistischen Terrorismus” handele.

Die WAZ berichtete zu Verhandlungsbeginn, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bezweifele, dass die Antiterrordatei mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Ein Urteil wird erst im nächsten Jahr erwartet.