Anti-Terror-Datei: Bundesverfassungsgericht fordert Nachbesserung

26. April 2013

Medienberichten zu folge, hat das Bundesverfassungsgericht am 24.04.13 geurteilt, dass die Datensammlung über mutmaßlich gefährliche Islamisten in ihren Grundstrukturen verfassungsgemäß sei, verlangte jedoch Korrekturen an  wesentlichen Teilen der Antiterrordatei.

Als Konsequenz der Anschläge vom 11. September 2001 wurde die sog. Antiterrordatei, welche die Erkenntnisse aller 38 deutschen Polizei- und Geheimdienstbehörden über mutmaßlich gefährliche Islamisten und deren Kontaktpersonen zusammenfasst, eingeführt. Die Karlsruher Richter mussten unter anderem urteilen, ob die Zusammenführung der Daten verfassungsrechtlich zulässig ist, da für die Arbeit von Polizei und Geheimdiensten das Trennungsgebot gilt. Das Karlsruher gericht entschied unter anderem, dass die Praxis der Behörden, Daten von Bürgern, die zufällig und nichtsahnend Kontakt zu Verdächtigen hätten, als sogenannte Klarinformation an andere Behörden weitergegeben würden, verfassungswidrig sei und damit einige Regelungen für die Sammlung der Daten zu weit gingen. So untersagten die Richter auch die Aufnahme von Menschen in die Datei, die ohne Wissen über einen Terrorismusbezug eine in ihren Augen unverdächtige Gruppierung unterstützen oder die Erfassung von Daten, die bei Telefonüberwachungen und Lauschangriffen auf Wohnungen gewonnen worden seien.

Das Bundesverfassungsgericht gab der Politik bis Ende 2014 Zeit, um die beanstandeten Regelungen nachzubessern.

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