Schlagwort: Ermittlungen
29. Juni 2022
Am Montag dieser Woche wurde die neue Europol-Verordnung 2022/991 im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gegeben. Damit ändern die Europäische Kommission, der Rat und das Europäisches Parlament nach rund sechs Jahren die bisherige Europol-Verordnung 2016/794 ab.
Reaktionen auf die Neuerungen folgten prompt. Der europäische Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski kritisierte in einer offiziellen Erklärung die Änderungen scharf. Insbesondere wies er darauf hin, dass die neue Verordnung das Grundrecht auf Privatsphäre schwäche.
Gesetzliche Änderungen
Mit der neuen Verordnungen erhält Europol mehr Befugnisse hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten. Gem. ErwG 22 Verordnung 2022/991 sollen die nationalen Ermittlungsbehörden Europol „umfangreiche und komplexe Datensätze“ zur Verfügung stellen, sodass Europol diese analysieren kann. Auf diese Weise soll Europol grenzüberschreitende Verbindungen zwischen Straftaten in Mitgliedstaaten und außerhalb der Union aufdecken können. Daran kritisiert der Europäische Datenschutzbeauftragte die gleiche Behandlung der Daten von Personen, bei denen keine Verbindung zu kriminellen Aktivitäten bestehen mit Daten von Personen, die eine Verbindung zu kriminellen Tätigkeit haben.
Außerdem regelt die neue Europol-Verordnung, dass der Verwaltungsrat der Strafverfolgungsbehörde einen Grundrechtsbeauftragten bestimmt. Es ist aber fraglich, ob die Person, die dieses Amt künftig ausüben wird, die Befugnisse Europols, die hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten bestehen, effektiv kontrollieren kann. Dies ist fraglich, da Europol nicht an die Weisungen des Grundrechtsbeauftragten gebunden ist. Aus Sicht des Europäischen Datenschutzbeauftragten fehle es demnach an der „(…) wirksame[n] Überwachung der neuen Befugnisse (…)“ der Europol.
Zusätzlich hinterfragte der Europäische Datenschutzbeauftragte kritisch, dass Europol es unterlassen hatte mehrere Petabyte an Datensätzen zu löschen (wir berichteten). Dazu hatte der Europäische Datenschutzbeauftragte die Strafverfolgungsbehörde bereits Anfang diesen Jahres erfolglos aufgefordert. Mit der neuen Verordnungen können die Mitgliedstaaten Europol rückwirkend dazu ermächtigen Datensätze zu verarbeiten, die sie hätten bereits löschen müssen.
Wiewiórowski fordert abschließend in seiner Erklärung, dass Europol spezifische Garantien zum Schutz personenbezogener Daten vorlegen solle. Mit diesen sollen die Auswirkungen von Eingriffen in die Privatsphäre der betroffenen Personen begrenzt werden.
9. Oktober 2018
Nach Facebook räumt auch Google eine Datenpanne ein. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat die Ermittlung gegen das Online-Netzwerk Google Plus aufgenommen.
Durch eine Software-Panne bei Google Plus sollen Basis-Profilinformationen wie Name, E-Mail-Adresse, Geschlecht oder das Alter der Nutzer jahrelang für die App-Entwickler ohne Erlaubnis abrufbar gewesen sein. Diese Datenpanne sei im März 2018 bei Google entdeckt worden, welche sie für ein halbes Jahr für sich behielt. Dies räumte Google am Montag ein. Andere Daten seien jedoch nicht betroffen. Der Fehler sei unmittelbar durch Google behoben worden.
Als Reaktion wird die 2011 als Konkurrenz zu Facebook gestartete Plattform für die Verbraucher dichtgemacht. Darüber hinaus sollen auch die Möglichkeiten für App-Entwickler, auf Nutzerdaten auf Smartphones mit dem Google-System Android zuzugreifen, zukünftig eingeschränkt werden,
Das “Wall Street Journal” berichtete unter Berufung auf interne Unterlagen Googles, dass dieses Datenleck bereits seit 2015 bestand. Google habe zwar keine Hinweise auf einen Datenmissbrauch, jedoch auch nicht genug Informationen, um einen solchen vollständig auszuschließen. Aus Sorge vor Vergleichen mit Facebook habe sich der Konzern im März dazu entschieden, die Öffentlichkeit nicht über die Entdeckung zu informieren.
Google selbst hat bisher keine Angaben dazu gemacht, wie lange diese Lücke tatsächlich bestand. Es könnten potentiell Profile von bis zu 500 000 Konten bei Google Plus betroffen sein. Genauere Angaben könne der Konzern nicht machen, weil Nutzungslogs nur zwei Wochen lang gespeichert würden.
14. Oktober 2015
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat Medienberichten zufolge Ermittlungen gegen den Energiekonzern EnBW eingeleitet. Konkret vorgeworfen werde dem Konzern, das nicht öffentlich gesprochene Wort von Kunden durch Mitschnitte von Servicegesprächen unerlaubt aufgezeichnet zu haben. Kundengespräche seien stets, d. h. auch wenn Kunden einen Mitschnitt abgelehnt haben, aufgezeichnet worden. Dies sei von EnBW auf rein technische Gründe zurückgeführt worden. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen sich gegen „namentlich bekannte Personen“ bei EnBW richten, die für die beanstandete Praxis der Aufzeichnungen verantwortlich sein könnten. Der Sachverhalt sei wegen der technischen Details rund um die von EnBW verwendete Software sehr kompliziert.
Kundengespräche dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung beider Gesprächsteilnehmer, d. h. des Kunden sowie des Mitarbeiters, aufgezeichnet werden. Ansonsten erfolgt das Aufzeichnen unbefugt im Sinne des § 201 Strafgesetzbuch. Es können wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder entsprechende Geldstrafen gegen die Verantwortlichen verhängt werden. Daneben drohen dem Unternehmen erhebliche Imageschäden.