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Europäischer Datenschutzbeauftragter schließt Rahmenvertrag für Nutzung von Nextcloud und LibreOffice in EU-Institutionen

28. Februar 2023

Wie der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) Wojciech Wiewiórowski bekanntgab, hat seine Behörde einen Rahmenvertrag mit einem in der EU ansässigen Dienstleister der Open Source-Software Nextcloud und LibreOffice geschlossen.

Datenschutzkonforme Gesamtlösung für EU-Einrichtungen

Mit Nextcloud und LibreOffice können in einer gesicherten Cloud-Umgebung beispielsweise Dateien ausgetauscht, Nachrichten versendet oder auch Videoanrufe getätigt werden. Der gewählte Dienstleister ist in der EU ansässig und nach Aussage des EDSB für alle Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der EU zugänglich. Dabei sei die Einhaltung des Datenschutzrechts sowie weiterer spezieller Vorschriften gewährleistet.

Vermeidung von Drittlandstransfers und Unterauftragsverarbeitern

Anders als bei anderen Anbietern sei hier gewährleistet, dass keine Datenübertragung in Nicht-EU-Länder stattfinde. Zudem werde der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern vermieden. Der Rahmenvertrag soll damit eine bessere Kontrolle über personenbezogene Daten ermöglichen. Dabei möchten die EU-Institutionen mit gutem Beispiel vorangehen, um digitale Rechte zu schützen und Daten verantwortungsvoll zu verarbeiten.

Alternative zu Microsoft und co.

Bisher bestanden und bestehen vor allem Verträge mit Microsoft für die Office-Produkte in den EU-Institutionen. Bereits 2020 hatte der EDSB deren Einsatz als problematisch eingeordnet. Auch in Deutschland haben die Datenschutzbehörden erhebliche Bedenken gegenüber dem Einsatz der cloudbasierten Microsoft-Produkte geäußert und zuletzt im Rahmen der Datenschutzkonferenz einen datenschutzkonformen Einsatz von Microsoft 365 in öffentlichen Stellen für nicht möglich erachtet. Problematisch ist hier insbesondere, dass Verantwortliche unter Umständen keine Kontrolle über Datentransfers haben.

Vorbild für den nichtöffentlichen Bereich?

Auch im nichtöffentlichen Bereich stellt sich oft die Frage nach datenschutzkonformen Cloud-Lösungen. Hier könnte der Rahmenvertrag des EDSB ein Vorbild sein. Jeder nach dem Datenschutzrecht Verantwortliche muss sich schließlich damit auseinandersetzen, ob die von ihm gewählten Programme datenschutzkonform nutzbar sind. Dabei kann es helfen, solche zu nutzen, die vom EDSB als datenschutzkonform eingeordnet werden. Allerdings ist in jedem Fall eine Einzelfallabwägung erforderlich, die die eigenen Bedürfnisse und Risiken für die Daten berücksichtigt.

Europol: neue Verordnung sorgt für Kritik

29. Juni 2022

Am Montag dieser Woche wurde die neue Europol-Verordnung 2022/991 im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gegeben. Damit ändern die Europäische Kommission, der Rat und das Europäisches Parlament nach rund sechs Jahren die bisherige Europol-Verordnung 2016/794 ab.  

Reaktionen auf die Neuerungen folgten prompt. Der europäische Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski kritisierte in einer offiziellen Erklärung die Änderungen scharf. Insbesondere wies er darauf hin, dass die neue Verordnung das Grundrecht auf Privatsphäre schwäche.

Gesetzliche Änderungen

Mit der neuen Verordnungen erhält Europol mehr Befugnisse hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten. Gem. ErwG 22 Verordnung 2022/991 sollen die nationalen Ermittlungsbehörden Europol „umfangreiche und komplexe Datensätze“ zur Verfügung stellen, sodass Europol diese analysieren kann. Auf diese Weise soll Europol grenzüberschreitende Verbindungen zwischen Straftaten in Mitgliedstaaten und außerhalb der Union aufdecken können. Daran kritisiert der Europäische Datenschutzbeauftragte die gleiche Behandlung der Daten von Personen, bei denen keine Verbindung zu kriminellen Aktivitäten bestehen mit Daten von Personen, die eine Verbindung zu kriminellen Tätigkeit haben.

Außerdem regelt die neue Europol-Verordnung, dass der Verwaltungsrat der Strafverfolgungsbehörde einen Grundrechtsbeauftragten bestimmt. Es ist aber fraglich, ob die Person, die dieses Amt künftig ausüben wird, die Befugnisse Europols, die hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten bestehen, effektiv kontrollieren kann. Dies ist fraglich, da Europol nicht an die Weisungen des Grundrechtsbeauftragten gebunden ist. Aus Sicht des Europäischen Datenschutzbeauftragten fehle es demnach an der „(…) wirksame[n] Überwachung der neuen Befugnisse (…)“ der Europol.

Zusätzlich hinterfragte der Europäische Datenschutzbeauftragte kritisch, dass Europol es unterlassen hatte mehrere Petabyte an Datensätzen zu löschen (wir berichteten). Dazu hatte der Europäische Datenschutzbeauftragte die Strafverfolgungsbehörde bereits Anfang diesen Jahres erfolglos aufgefordert. Mit der neuen Verordnungen können die Mitgliedstaaten Europol rückwirkend dazu ermächtigen Datensätze zu verarbeiten, die sie hätten bereits löschen müssen.

Wiewiórowski fordert abschließend in seiner Erklärung, dass Europol spezifische Garantien zum Schutz personenbezogener Daten vorlegen solle. Mit diesen sollen die Auswirkungen von Eingriffen in die Privatsphäre der betroffenen Personen begrenzt werden.

Europol kommt Löschpflicht nicht nach

10. Februar 2022

Die Europäische Strafverfolgungsbehörde Europol muss personenbezogene Daten von Verdächtigen, welchen eine Verbindung zu Straftaten nicht nachgewiesen werden kann, nach sechs Monaten löschen. Laut einer Pressemitteilung des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS) kam Europol dieser Verpflichtung nicht nach.

Der europäische Datenschutzbeauftragte Wiewiórowski hat Europol aufgefordert Daten von Verdächtigen in großem Umfang zu löschen. Konkret betroffen seien Datensätze, welche Europol von den Ermittlungsbehörden der EU-Staaten übermittelt wurden. Aufgrund der Masse an übermittelten Daten dauere der Prozess der Analyse bei Europol jedoch meist Jahre. Hinsichtlich der Speicherfristen entspräche die Behörde jedoch nicht ihren eigenen Regelungen. Diese bestimmen die Löschung personenbezogener Daten von Verdächtigen nach spätestens sechs Monaten, sofern den Betroffenen keine Verbindung zu einer kriminellen Aktivität nachgewiesen werden kann.

Auf die Strafverfolgungsbehörde warten arbeitsintensive zwölf Monate. Zunächst soll die Behörde innerhalb von sechs Monaten eine Voranalyse und Filterung der gespeicherten Datensätze vornehmen. Mit diesem Vorgehen werden zugleich “die Risiken für die Rechte und Freiheiten von Personen auf ein Minimum reduziert”. In den nachfolgenden sechs Monaten soll dann die Umsetzung der Löschpflicht zu einer Vereinbarkeit mit den datenschutzrechtlichen Regularien folgen.

Europol kritisierte die Anordnung des EDPS in einer Pressemitteilung, da die Behörde durch den Beschluss des EDPS in der Fähigkeit beeinträchtigt werde, große und komplexe Datensätze auszuwerten. Gerade in Fällen mit komplexen und umfangreichen Datensätzen nehme dies oftmals mehr als sechs Monate in Anspruch.

Die Entscheidung des EDPS war für Europol jedoch bereits absehbar. Bereits im September 2020 verwarnte der Datenschutzbeauftragte die Behörde aufgrund ihres Umgangs mit der Speicherung personenbezogener Daten.

Europäischer Datenschutzbeauftragter leitet nach dem “Schrems II-Urteil” Untersuchungen bei EU-Institutionen ein

27. Mai 2021

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat in einer Pressemitteilung erklärt, dass er zwei Untersuchungen im Hinblick auf das im vergangenen Jahr erlassene Schrems-II-Urteil eingeleitet hat. Eine zur Nutzung von Cloud-Diensten, die von Amazon Web Services (AWS) und Microsoft bereitgestellt und im Rahmen von sog. Cloud II-Verträgen von Institutionen, Einrichtungen und Agenturen der Europäischen Union genutzt werden, und eine zur Nutzung von Microsoft 365 durch die Europäische Kommission.

Hintergrund der Untersuchung ist, dass der EDSB im Oktober vegangenen Jahres die EU-Instiutionen dazu aufforderte, über ihre Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer Bericht zu erstatten. Das Ergebnis der Umfrage machte deutlich, dass auch EU-Institutionen die Tools und Dienste von internationalen Dienstleistern nutzen und damit personenbezogene Daten außerhalb der EU und insbesondere in die USA übertragen werden.

Der EDSB, Wojciech Wiewiórowski, sagte: “Nach dem Ergebnis der Berichterstattung durch die EU-Institutionen und -Einrichtungen haben wir bestimmte Arten von Verträgen ermittelt, die besondere Aufmerksamkeit erfordern, und aus diesem Grund haben wir beschlossen, diese beiden Untersuchungen einzuleiten. Mir ist bekannt, dass die „Cloud II-Verträge“ Anfang 2020 vor dem Urteil „Schrems II“ unterzeichnet wurden und dass sowohl Amazon als auch Microsoft neue Maßnahmen angekündigt haben, um sich dem Urteil anzupassen. Dennoch reichen diese angekündigten Maßnahmen möglicherweise nicht aus, um die vollständige Einhaltung des EU-Datenschutzrechts und damit die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Untersuchung sicherzustellen.“

Nun will der EDSB sicherstellen, dass auch von EU-Institutionen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingehalten wird und EU-Institutionen in Bezug auf Privatssphäre und Datenschutz mit gutem Beispiel vorangehen.

Ziel der Untersuchungen ist es, die Einhaltung des Urteils bei den EU-Institutionen zu bewerten und die Empfehlungen bei der Nutzung von Produkten von US-Anbietern umzusetzen.

Die Tatsache, dass auch der EDSB Untersuchungen aufgenommen hat, zeigt einmal mehr, dass der Datentransfer in Drittländer und Sofortmaßnahmen dagegen dringend erforderlich sind. Gleichzeitig dürfte das Ergebnis dieser Untersuchungen auch wegweisend für einen weiteren Umgang mit den genannten Dienstleistern sein.

EU-Parlament bestätigt den neuen EU-Datenschutzbeauftragten

2. Dezember 2019

Der polnische Jurist, Wojciech Wiewiórowski ist der neue EU-Datenschutzbeauftragte. Er war seit Dezember 2014 stellvertretender Europäischer Datenschutzbeauftragter. Der Ausschuss für Justiz und Bürgerrechte im EU-Parlament bestätigte Wojciech Wiewiórowski nun für eine fünfjährige Amtszeit als Europäischer Datenschutzbeauftragter. Wiewiórowski hatte das Amt zuvor bereits übergangsweise übernommen, nachdem sein Amtsvorgänger Giovanni Buttarelli diesen Sommer gestorben war.

Der neue EU-Datenschutzbeauftragte will eine “intelligente, innovative öffentliche EU-Verwaltung” aufbauen. Wojciech Wiewiórowski nennt als große Herausforderung seiner Amtszeit den Umgang mit Künstlicher Intelligenz oder Quantum Computing und deren Auswirkung auf die Privatsphäre. Zudem kündigte der neue Amtsträger im Rahmen der Strafverfolgung neue Richtlinien zum Datenschutz an.

„Ich schätze die Freiheit und Würde des Einzelnen aufgrund meiner eigenen Erfahrungen, und mir ist bewusst, wie wertvoll und zerbrechlich sie sind“, betont der neue Datenschutzbeauftragte in einer öffentlichen Stellungnahme.

Engere Vernetzung von europäischen (Regulierungs)Behörden für einen besseren Datenschutz

11. Juli 2019

Im Rahmen einer Podiumsdiskussion mit 300 Gästen zum Thema „Data Protection and Competitiveness in the Digital Age“ diskutierten u.a. der Europäische Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Ulrich Kelber die Herausforderung neuer Technologien und warben für mehr Zusammenarbeit zwischen verschiedenen europäischen Behörden.

Die steigende Datenkonzentration und die Datenmacht global agierender Unternehmen wirke sich auch auf die Rechte der Bürger und die Wettbewerbsfreiheit aus, sodass Datenschutz nicht nur ein Thema der Datenschutzbehörden sei, sondern immer mehr auch ein Thema in verbraucherrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Behörden werde. Eine engere Vernetzung dieser Behörden würde helfen der wachsenden Dominanz von Digitalkonzernen zu begegnen und für einen besseren Datenschutz sorgen. Der Datenschutz sollte nicht als Wettbewerbsnachteil, sondern gerade im Bereich der digitalen Innovation ein Wettbewerbsvorteil in der EU sein.

„Neue Technologien schaffen Chancen – gleichzeitig aber auch Risiken, insbesondere für die informationelle Selbstbestimmung. Daher müssen wir gemeinsam daran arbeiten, proaktiv im Sinne der Gewährleistungsziele des Datenschutzes von Anfang an bei einer „menschzentrierten“ Technikgestaltung mitzuwirken. Dabei sollten wir das Modell der rechtsgebietsübergreifenden Behördenkooperation nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch auf EU-Ebene stärker institutionalisieren.“, betonte Ulrich Kelber.

Teil des Rednerpanels waren außerdem der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, die Präsidentin der französischen Datenschutzbehörde (CNIL), Marie-Laure Denis, der Generalsekretär der Europäischen Kommission, Martin Selmayr, und die britische Informationskommissarin, Elizabeth Denham.