Schlagwort: EU-Fluggastdatenspeicherung

Klage soll europäische Fluggastdatenspeicherung stoppen

16. Mai 2019

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte will die Sammlung und Auswertung von Passagierdaten durch das BKA stoppen. Mit gleich sechs Klagen versuchen die Aktivisten, die entsprechende EU-Richtlinie zu kippen.

In der 2016 beschlossenen EU-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung sowie in der deutschen Umsetzung, dem Fluggastdatengesetz von 2017, sieht Malte Spitz, Generalsekretär der Bürgerrechtsorganisation, einen “Verstoß gegen europäische Grundrechte”. “Die anlasslose, massenweise Speicherung und Auswertung der Flüge aller internationalen Fluggäste verstößt gegen die Europäische Grundrechtecharta. Die Rasterfahndung am Himmel muss beendet werden.”

“Diese neue Form der Überwachung verletzt die Fluggäste in ihren europarechtlich garantierten Grundrechten auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie auf Schutz personenbezogener Daten”, erklärt der GFF-Koordinator Bijan Moini mit Blick auf Artikel 7 und 8 der EU-Grundrechtecharta.

Alle Informationen von Passagieren, die mit dem Flugzeug in die EU einreisen oder sie verlassen, werden inzwischen für sechs Monate gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist werden die Informationen noch anonymisiert vorgehalten. Diese umfangreichen Datensätze übermitteln die Luftfahrtunternehmen an die beim Bundeskriminalamt eingerichtete Fluggastdatenzentralstelle. Die Informationen werden fünf Jahre lang gespeichert. Es gleicht sie automatisiert mit Fahndungs- und Anti-Terror-Dateien ab. Zudem will die Polizeibehörde auch mithilfe automatisierter Mustererkennung verdächtige Flugbewegungen ermitteln. Es werden zig Datenkategorien erhoben, neben Namen, Adressen und Reiserouten sind das Kreditkartennummern, E-Mail, Telefon, die Daten von mitreisenden Kindern, das Gepäck, die Sitzplatzwahl und noch etliches mehr.

Der EuGH entschied vor knapp zwei Jahren bereits, dass das geplante, sehr ähnlich angelegte Abkommen über den Austausch von Fluggastdaten mit Kanada gegen europäische Grundrechte verstößt.

Datenschutzkonferenz: Kritik an Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten

13. November 2017

Jede Flugreise bringt eine Flut von Daten mit sich. Wie bereits berichtet, werden Fluggastdaten auch in Deutschland ab Mai 2018 gespeichert – ähnlich wie in Großbritannien und den USA. EU-Sicherheitsbehörden können im Zuge des Fluggastdatengesetzes (FlugDaG) bis zu 60 verschiedene Datenkategorien bei Fluggesellschaften abfragen. Das Gesetz strebt die Bekämpfung von Terror und schwerer Kriminalität an.

In einer Entschließung der Datenschutzkonferenz sprachen sich die unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder für eine Nachbesserung des FlugDaG aus. Insbesondere kritisieren die Behörden die langfristige Speicherung von Fluggastdaten (Passenger Name Records – PNR) aller Passagiere. Sie berufen sich dabei auf den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), der in seinem Gutachten vom 26. Juli 2017 das Fluggastdaten-Abkommen der EU mit Kanada für nicht mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar erklärt hat.

Unter dem Deckmantel von Grundsätzen der Datensparsamkeit und der Erforderlichkeit argumentieren die Behörden im Sinne des EuGH. Die öffentliche Sicherheit und der Schutz vor Terrorismus rechtfertigen nicht die Erhebung und Verarbeitung sensibler Daten wie rassische und ethnische Herkunft, religiöse Überzeugungen oder das Sexualleben. Eine präzisere und besonders fundierte Begründung sei dazu nötig.

Wenn es während eines Aufenthalts eines Reisenden keine Anhaltspunkte für terroristische oder schwere Straftaten gibt, habe sich der Zweck der Datenübermittlung erfüllt. Wie der EuGH fordern die Datenschutzbehörden dann eine weitere Speicherung zu verbieten. Nach Ausreise sei eine Vorratsdatenspeicherung ohne objektive Anhaltspunkte für geplante Straftaten nicht gerechtfertigt.

 

EU-Parlament beschließt Fluggastdatenspeicherung

18. April 2016

Das EU-Parlament stimmte vergangenen Donnerstag in Straßburg der Richtlinie zur EU-Fluggastdatenspeicherung zu. Zeitgleich dazu erfolgte die Verabschiedung der EU-Datenschutzgrundverordnung. Während einerseits in der EU das “Recht auf Vergessenwerden” normiert wird, werden die Fluggastdaten in der EU weitgehend gespeichert.

Der neuen Richtlinie zufolge dürfen nunmehr Fluggastdatensätze (sog. PNR – Passenger Name Records) zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung und strafrechtlichen Verfolgung terroristischer Strafdaten und schwerer Kriminalität verwendet werden. Die Luftfahrtgesellschaften werden verpflichtet, die Fluggastdaten für Flüge von der EU in Drittländer und andersherum den nationalen Behörden zu übermitteln, während Fluggastdaten für Flüge innerhalb der EU lediglich verarbeitet werden dürfen, nachdem die EU-Kommission davon in Kenntnis gesetzt wurde.

Fluggäste müssen sich in Zukunft also auf mehr staatliche Überwachung einstellen. Konkret handelt es sich u. a. um Angaben zum Reiseverlauf, zu Buchungsinformationen oder zur Zahlung. Für die Erhebung, Speicherung und Nutzung der PNR-Daten sowie deren Übermittlung an die zuständigen Behörden sollen PNR-Zentralstellen zuständig sein, deren Einrichtung durch die Mitgliedstaaten erfolgt. Die Fluggastdaten werden nach der Richtlinie für eine Dauer von fünf Jahren gespeichert, sechs Monate nach deren Übermittlung müssen sie jedoch unkenntlich gemacht werden.

Die Richtlinie sieht verschiedene Datenschutzmechanismen vor. Beispielsweise ernennen die nationalen PNR-Zentralstellen Datenschutzbeauftragte, die für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zuständig sind. Die Verarbeitung der PNR-Daten muss ferner protokolliert und dokumentiert werden. Werden durch die Verarbeitung besondere personenbezogene Daten (z. B. ethnische Herkunft oder Gesundheitsdaten) kenntlich, ist diese Verarbeitung untersagt.

Die Mitgliedstaaten haben nach der noch ausstehenden formellen Billigung der Richtlinie durch den Rat zwei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen.

 

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