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Transparenz für Nutzer – Facebook bessert vermeintlich beim Datenschutz nach

26. November 2014

Erst kürzlich berichtete der Datenschutzticker über das wiederholt kritisierte undurchsichtige datenschutzrechtliche Gebahren des größten sozialen Netzwerks Facebook. Nun bessert das Unternehmen hinsichtlich der Transparenz nach und bietet seinen Kunden die Möglichkeit in grafisch kundenfreundlich aufbereiteter Art und Weise den Datenschutz hinsichtlich der Nutzerdaten nachzuvollziehen.

“Wir möchten dazu beitragen, dass du verstehst, wie Facebook funktioniert und wie du deine Informationen kontrollieren kannst” heißt es in einladenden Worten. Was folgt ist ein wortgewaltiger Ausflug durch die unzähligen datenschutzrechtlich relevanten Themenbereiche des Netzwerks. Auffällig dabei ist der stets werbende Charakter der informatorisch auftretenden Seite. “Entdecke was in deinem Umfeld passiert” ließe sich wohl auch mit “Wir wissen stets wo du dich befindest” übersetzen, ebenso wie “Bequemer Einkaufen” gleichfalls bedeuten kann “Auch wenn du nicht auf Facebook selber surfst, wissen wir was du im Web gekauft hast und was wir daher für dich als werberelevant erachten”. Dem zeitschenkenden Nutzer bieten sich jedoch mit ausreichend technischem Verständnis diverse Möglichkeiten, seine Daten zu schützen und die voreingestellten Einstellungen zu ändern. Gleichwohl, das Netzwerk von Facebook angeschlossenen Werbepartnern oder unmittelbar zugehörigen Unternehmen (etwa Whatsapp und Instagramm) und die Datentransfers zu diesen bleiben für den wohl üblichen Normalnutzer kaum überschaubar, geschweige denn sicher kontrollierbar.

Letztlich bleibt die Gewissheit: Facebook ist nicht umsonst, man bezahlt mit seinen Daten, und Facebook wird stets gewillt sein, die Grenzen der rechtlichen Möglichkeiten auszuloten um möglichst viele hiervon verarbeiten zu können. Als Beispiel hierfür darf alleine schon die titelnde Nachricht von Facebook auf der Aufklärungsseite selbst gelten. Hier heißt es:

“Durch Nutzung unserer Dienste nach dem 1. Januar 2015 stimmst du unseren aktualisierten Bedingungen sowie unserer aktualisierten Datenrichtlinie und Cookies-Richtlinie zu und erklärst dich außerdem damit einverstanden, dass du verbesserte Werbeanzeigen siehst, die auf den von dir genutzten Apps und Webseiten basieren. Nachfolgend erfährst du mehr über diese Aktualisierungen und darüber, wie du steuern kannst, welche Werbeanzeigen du siehst.”

Ein aktives Zutun des Nutzers im Sinne einer Einwilligung, etwa durch die Bestätigung die neuen Datenschutzrichtlinien gelesen zu haben und denen zuzustimmen, ist folglich nicht notwendig. Wer nichts tut, außer einfach weiter zu surfen, lässt Facebook damit freie Hand durch die weitreichenden Voreinstellungen.

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Gericht erkennt Datenschutz in Facebook-App als zu schwach an

20. November 2014

Und täglich grüßt der Datenschutz von Facebook. Nun hat einmal mehr ein deutsches Gericht geurteilt (Az 19 O 60/13), was wohl längst auch im  Unterbewusstsein jedes Internetnutzers angekommen ist: Der Datenschutz von Facebook ist zu schwach. Konkret erkannte das Landgericht Berlin an, dass Facbeook seine Nutzer nicht im ausreichenden Maße über die Weitergabe der durch die Facebook-App erhobenen Daten an Dritte informiert. Will ein Facebook-User derzeit ein Spiel aus dem App-Zentrum nutzen, willigt er immer auch, dass seine persönlichen Daten an Dritte weitergegeben werden, etwa Chatinhalte und Informationen über Freunde. Diese Information wäre zum einen explizit zustimmungspflichtig und zum Anderen deutlich hervorzuheben. Facebook versteckt diese jedoch hellgrau auf weiß und in unverständlicher Form unterhalb des Zustimmungsbuttons für die Installation. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Behörden fragen verstärkt nach Facebook-Nutzerdaten

6. November 2014

Die Zahl behördlicher Anfragen nach Nutzerdaten von Facebook-Mitgliedern hat sich zwischen Januar und Juni 2014 um 24 Prozent erhöht. So hat Facebook weltweit knapp 35.000 Anfragen von Behörden auf Herausgabe von Nutzerdaten erhalten, berichtet das Soziale Netzwerk in seinem Transparenz-Report. Im gleichen Zeitraum stieg demnach die Zahl der Inhalte, die auf Wunsch der Behörden wegen Verstoß gegen lokale Gesetzte aus dem Netz genommen wurden, um 19 Prozent. In Deutschland gab es 2537 Anfragen auf Herausgabe von Nutzerdaten, verglichen mit den Anfragen vom Vorjahr ist das eine Steigerung von fast 50 Prozent.

Nicht immer waren diese Anfragen ausreichend begründet: In Deutschland händigte Facebook die Daten nach erfolgter Prüfung der Anfrage lediglich in rund 35 Prozent der Fälle aus.

Die überwiegende Mehrheit der behördlichen Anfragen bezieht sich dabei auf strafrechtliche Fälle, oft betreffen sie dann allgemeine Nutzerinformationen wie Name und Nutzungsdauer.

Insgesamt zeigt sich hier erneut, dass soziale Plattformen wie Facebook oder Twtter auch für die Arbeit der Polizei immer wichtiger werden. Ermittler nutzen sie im Rahmen der Strafverfolgung, Prävention und zur Gefahrenabwehr. Dazu treten sie teilweise – neben der offiziellen Anfrage – auch verdeckt als „virtuelle Ermittler“ auf.

Wiener Gericht lässt Datenschutz-Klage gegen Facebook zu

26. August 2014

Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen hat die Sammelklage des Datenschutz-Aktivisten Max Schrems gegen Facebook zugelassen und an die Europa-Zentrale des Unternehmens in Irland weitergeleitet. Das Netzwerk hat nun vier Wochen Zeit, die Klage zu beantworten. Dies geht aus einer Pressemitteilung der von Schrems gegründeten Initiative Europe versus Facebook hervor. Wir berichteten an dieser Stelle über die Initiative.

Schrems hält Facebooks Bestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten nach EU-Recht für ungültig. Ebenso Teil der Klage ist die Zusammenarbeit des Netzwerks mit dem US-Geheimdienst NSA im Rahmen des Überwachungsprogramms PRISM.

Die angestrebte Zahl von 25.000 Unterstützern aus dem Kreis der Facebook-Nutzer hatte Schrems schon nach wenigen Tagen erreicht. Seitdem hat sich ihre Zahl um weitere 35.000 auf insgesamt 60.000 erhöht. Ob sie zu einem späteren Zeitpunkt noch in die Sammelklage aufgenommen werden, ist unklar. Schrems hatte die Teilnehmerzahl begrenzt, da jede Anmeldung einzeln geprüft werden muss. Die Schadenersatzforderung hat Schrems nach eigenen Angaben mit 500 Euro pro Person bewusst gering angesetzt. “Wir klagen nur auf eine kleine Summe, weil es uns vor allem um ordentlichen Datenschutz geht, aber bei vielen Tausend Teilnehmern würden wir eine Summe erreichen, die Facebook spürt.” Angesichts von 25.000 Klägern beläuft sich die Summe nun auf 12,5 Millionen Euro.

Da EU-weit Urteile aus allen Mitgliedsstaaten anerkannt werden müssten, sei eine Gerichtsentscheidung in Österreich ebenso gut wie eine in Irland, erläutert die hinter der Sammelklage stehende Initiative Europe-v-Facebook.

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Österreich: Sammelklage gegen Facebook

6. August 2014

Der österreichische Datenschutzaktivist Schrems hat Medienberichten zufolge letzte Woche dazu aufgerufen, sich seiner Sammelklage gegen Facebook Irland, der europäischen Zweigniederlassung von Facebook Inc., vor dem Handelsgericht Wien anzuschließen. Hintergrund der Klageeinreichung seien die vielzähligen Datenschutzverstöße des sozialen Netzwerkes. Jeder Nutzer, der nicht in den USA oder Kanada wohnt, solle sich beteiligen. Aktuell sollen sich bereits über 20.000 Nutzer aus mehr als 100 Ländern angeschlossen haben – die meisten aus Deutschland und Österreich. Schrems plant den Berichten zufolge, für jeden Beteiligten eine symbolische Entschädigungssumme von EUR 500 zu erstreiten. Die ersten Verhandlungen seien für Ende des Jahres vorgesehen.

Facebook führt geheime Psychostudie durch

1. Juli 2014

Dem Hamburger Abendblatt zufolge hat Facebook den Nachrichteneingang von rund 700.000 Mitgliedern manipuliert, ohne dass diese hierüber informiert wurden geschweige denn ihre direkte Einwilligung hierzu erteilt haben.
Bereits 2012 sei im Auftrag von Facebook die umstrittene Studie von Wissenschaftlern aus New York und San Francisco über „soziale Ansteckung“ durchgeführt worden, wie n-tv mitteilte.
Hierbei sollen die News Feeds dahingehend manipuliert worden sein, dass entweder ausschließlich negative Nachrichten oder positive Nachrichten von Freunden angezeigt wurden. Das zunächst harmlos erscheinende und wenig überraschende Ergebnis dieses Tests: Wer hauptsächlich mit negativen Nachrichten konfrontiert wird, äußert sich selber ebenfalls verstärkt negativ. Ebenso verhält es sich mit positiven Nachrichten. Ergo: Die eigenen Gefühle werden von den Gefühlen unserer Kontakte beeinflusst. Dies führt zu einer „massiven Sozialansteckung über soziale Netzwerke“, beurteilen die Wissenschaftler das Ergebnis weiter.

Im Netz herrscht Empörung ob der geheim durchgeführten Studie, die sich einer bewussten Manipulation ihrer Mitglieder bedient hat. Diese fühlen sich als „Versuchskaninchen“ missbraucht, wie der Tagesspiegel berichtet. Zu Rech. Zeigt weniger die Studie selbst als vielmehr die Art der Durchführung, wie leicht und in welch erschreckendem Umfang Facebook in der Lage ist, seine über eine Milliarde Nutzer zu manipulieren und somit ganze soziale Gebilde, gesellschaftliche Einstellungen und Meinungen zu beeinflussen. Eine Macht von unvorstellbarem Ausmaß gebündelt in den Händen der Betreiber eines einzelnen Netzwerks.
Hinter dieser Tatsache erscheint das Thema Schutz persönlicher Daten fast schon nebensächlich zu sein. Denn um den Psycho-Test durchführen zu können, wurden die persönlichen Nachrichten, Videos und Fotos der betroffenen Mitglieder und deren Kontakte gelesen, ausgewertet und weiterverarbeitet. Die Inhalte waren für die Wissenschaftler uneingeschränkt einsehbar. Ein solches Vorgehen widerspricht eigentlich jedem gesunden Datenschutzgedanken. Doch scheint es so, als hätte Facebook tatsächlich nicht rechtswidrig gehandelt, als es die Studie in Auftrag gegeben hat. Denn: Wer sich bei Facebook als Mitglied registriert, stimmt deren Datenschutzverwendungsrichtlinien zu. In diesen heißt es unter anderem, dass die Informationen der Nutzer „für interne Prozesse“ verwendet werden dürfen, wie der Tagesspiegel weiter ausführt.

Facebook verteidigt die Studie. Man überlege sorgfältig, welche Forschung betrieben werde. Zudem gäbe es ein striktes internes Aufsichtsverfahren, wird Facebook zitiert. Weiterhin erklärt Facebook, dass bei der Studie keine Daten gesammelt worden seien, die einzelnen Nutzern zugeordnet werden könnten.

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Facebook personalisiert Werbung

18. Juni 2014

Facebook beabsichtigt laut einem Bericht von Heise Online, zukünftig zielgruppengesteuerte Werbung einzuführen. Dies soll zunächst in den USA geschehen, in den kommenden Monaten aber auch weltweit eingeführt werden. Lassen sich Nutzerinteressen anhand von Likes, Kommentaren und Klicks ablesen, erscheinen darauf angepasste Anzeigen in der Timeline des Users. Auch die Daten bestimmter Websites und Apps sollen hinzugezogen werden.

Beinahe schon traditionell hegt Facebook dabei keine datenschutzrechtlichen Bedenken und begründet dies mit erweiterten Privatsphäreeinstellungen, die den Nutzern bereit gestellt werden sollen. Danach soll es möglich sein sich bei der Digital Advertising Alliance von der Funktion abzumelden oder die Funktion durch entsprechende Einstellungen in den Betriebssystemen iOS und Android zu verhindern. Zudem sollen dem Nutzer durch Drop-Down-Menüs die Gründe für die individualiserte Werbung offenbart werden.

Ausspähen sozialer Netzwerke: Pläne des BND vorerst gestoppt

17. Juni 2014

Laut Zeit-Online wolle der BND seine Fähigkeiten zur Internetspionage von sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter unter dem Projektnamen Strategische Initiative Technik (SIT) ausbauen. Dieses Vorhaben habe die Koalition nun gestoppt. Das für die Geheimdienstfinanzen zuständige Vertrauensgremium des Bundestages verlange eine „ausführliche Darlegung und Begründung der geplanten Maßnahmen“, so der Spiegel. Auch
Bundesjustizminister Maas sah das Projekt des BND kritisch. In einem Interview mit Spiegel Online sagte er, wer mitlesen wolle, brauche dafür gesetzliche Grundlagen. Darüber hinaus bezweifelte er auch die effektive Auswertung bei Datenerhebungen immer größeren Ausmaßes.

Bis 2020 wolle der BND seine Fähigkeiten im Internet mit dem SIT-Projekt ausbauen. Bereits seit 2013 laufe eine Machbarkeitsstudie, ein darauf basierender Bericht solle Mitte 2014 vorgelegt werden. Eine Entscheidung des Bundestages über das Projekt solle dann im Herbst dieses Jahres erfolgen, so Zeit-Online. Ursprünglich habe die digitale Aufrüstung des Auslandsgeheimdienstes im Vordergrund gestanden zum Zwecke der systematischen Auswertung von Weblogs, Foren und Portalen wie Flickr, Facebook und Twitter. Nun sollen daneben jedoch auch mobile Geräte zum Abfangen von Messdaten von Raketentests angeschafft werden. Auch wolle der Dienst in Zukunft Verbindungsdaten im Sinne von Metadaten ausspähen. BND-Mitarbeitern zufolge könne durch diese Ausforschungen ein genaueres Bild über die Lage im Ausland erlangt werden.

Auch im Bereich Biometrie wolle der BND aufrüsten. Bis zum Jahr 2019 seien dafür 4,5 Millionen Euro an Investitionen eingeplant. Als Beispiele hierfür seien Fingerabdrücke und Iris-Scans zur Identifikation von Zielpersonen und die Automatisierung von Bilderkennungen zu nennen.

 

 

Urteil zu Whatsapp – AGB

28. Mai 2014

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte 2012 Whatsapp zweimal vergeblich abgemahnt wegen der ausschließlich auf Englisch bereitgestellten AGB. Da Whatsapp nicht reagierte, hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen vor dem Landgericht Berlin geklagt. Laut Urteil des Gerichts (Az. 15 O 44/13) muss Whatsapp seine AGB auch auf Deutsch zur Verfügung stellen.

Das Urteil wurde dem Unternehmen zwar förmlich an dessen Firmensitz in den USA zugestellt. Dieses verweigerte aber die Annahme der Dokumente, weshalb nun ein Versäumnisurteil erging, dass in zwei Wochen rechtskräftig werden könnte, wie heise online schreibt.

Wird das Urteil nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtsgültig, muss Whatsapp seine AGB auch auf Deutsch zur Verfügung stellen. Zudem wurde das Unternehmen in dem Urteil dazu aufgefordert, ein vollständiges Impressum auf seiner Website zu implementieren. Kommt das mittlerweile zu Facebook gehörende Unternehmen dem Urteil nicht nach, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft des Chief Executive Officer von bis zu sechs Monaten.

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Urheberrechtliche Nutzung des „eigenen“ Tattoos als Foto im Internet

5. Mai 2014

Es klingt zunächst kurios: Wer ein Tattoo auf seinem eigenen Körper trägt, darf dieses unter Umständen im Internet nicht uneingeschränkt öffentlich verbreiten. So beliebt die Körperkunst ist, so wenig bekannt sind ihren Trägern die damit verbundenen rechtlichen Fallen.

Besonders in den sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter postet man gerne seine neue Körperbemalung oder stellt sie als Profilbild ein. Grundsätzlich stellt dies auch kein Problem dar.
Wie auf infodocc beschrieben, bestehe in der Regel ein urheberrechtlicher Schutz für Tätowierungen gemäß dem UrhG als Werk der bildenden Kunst, weshalb dem Tätowierer auch grundsätzlich sämtliche Nutzungsrechte an dem Werk zustehen. Allgemein anerkannt ist, dass Tätowierer und Tätowierter einen stillschweigenden Nutzungsvertrag abgeschlossen haben, aufgrund dessen dem Tätowierten sämtliche Nutzungsrechte übertragen werden. Darüber hinaus erlaube § 60 UrhG dem Tätowierten die unentgeltliche und nicht zu gewerblichen Zwecken vorgenommene Vervielfältigung und Verbreitung des Bildnisses, also „seines“ Tattoos. Und zu guter Letzt erlaubt natürlich auch das Persönlichkeitsrecht des Tätowierten, dass dieser Fotos und Videos von sich ins Internet stellen darf – selbstverständlich mit dem eigenen Tattoo.

Juristisch heikel kann es aber unter gewissen Umständen dennoch werden, wie es auf infodocc heißt. Nämlich dann, wenn nur das Tattoo abgelichtet wird und es nicht mehr um den Träger des Werkes – also die Person – geht. So zum Beispiel, wenn man sein Tattoo-Detailfoto als Profilbild verwendet, oder sogenannte Selfies von seinem Tattoo derart erstellt und postet, dass tatsächlich nur das Werk im Vordergrund steht. Dann greift möglicherweise das Persönlichkeitsrecht nicht mehr und das Urheberrecht des Tätowierers tritt in den Vordergrund. Sofern dann keine ausdrückliche Einwilligung des Tätowierers gegeben ist, liegt möglicherweise eine Urheberrechtsverletzung vor. Zusätzliche Voraussetzung ist natürlich, dass der Tätowierer selbst das Urheberrecht an dem Werk hat, bzw. das Tattoo selbst auch Werksqualität hat, wovon in der Regel dann auszugehen ist, wenn zum Beispiel der Tätowierer das Motiv selbst entworfen hat.

Gerade was Profilfotos und Status-Updates in den sozialen Netzwerken betrifft, die nicht die eigene Person zeigen, ist Vorsicht geboten. Verbreitet sind vor allem Aktionen, bei denen der Nutzer sein Foto für eine gewisse Zeit gegen ein fremdes Bild austauscht, zum Beispiel gegen ein Foto einer Disney-Figur oder das eines Superhelden. Wie chip.de schreibt, handelt es sich bei den Fotos zumeist um urheberrechtlich geschützte Werke. Wer also solche Fotos ohne entsprechender Erlaubnis postet, macht sich unter Umständen strafbar.

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