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Facebook & Co.: Bei fehlerhaftem Impressum droht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung

12. Februar 2013

Ein Urteil des LG Regensburg vom 31sten Januar 2013 (Az. 1 HK O 1884/12) bekräftigt die in der Rechtswissenschaft bereits seit Längerem vertretene Auffassung, dass geschäftsmäßige Auftritte auch innerhalb sozialer Medien wie Facebook, XING, Google+ etc. sämtliche Anforderungen der Impressumspflicht des § 5 TMG erfüllen müssen.

Vorliegend wurden 181 verschiedene Unternehmen aus der IT-Branche innerhalb von acht Tagen wegen eines fehlenden Impressums auf dem jeweiligen Facebook-Auftritt abgemahnt. Die Beklagte brachte vor, dass eine solch massenhafte Abmahnung rechtsmissbräuchlich sei. Eine Rechtsmissbräuchlichkeit liegt vereinfacht gesprochen dann vor, wenn die Tätigkeit des Klägers eigentlich im Abmahnen und nicht in dem von ihm behaupteten Geschäftsfeld liegt. Das Vorbringen der Beklagten, dass 181 in kurzer Zeit ausgesprochene Abmahnungen rechtsmissbräuchlich seien, hat das Gericht mit der bemerkenswerten Begründung verneint, dass der Kläger die Verstöße durch den Einsatz automatisierter Software (Suchprogramm) gefunden habe, was insgesamt nur einen Tag Arbeit gekostet habe. Nach dieser äußerst fragwürdigen Argumentation wären also Massenabmahnungen umso weniger rechtsmissbräuchlich, je wirtschaftlich effizienter sie zustande kommen. Es kann nur gemutmaßt werden, dass das Gericht diese insofern nicht für rechtsmissbräuchlich hält, weil die Kosten für den Abgemahnten in solchen Fällen relativ gering sein können. Im vorliegenden Fall wurden die 265,70 EUR Abmahngebühren jedenfalls explizit als “äußerst gering” bewertet. Ob sich diese Auffassung – die womöglich zu einer neuen Abmahnwelle führen würde – auf Dauer halten kann, wird sich zeigen müssen.

Es kann jedoch vom Einzelfall losgelöst davon ausgegangen werden, dass auch andere Gerichte die Auffassung teilen, dass geschäftsmäßige angebotene Telemedien in Social Media Angeboten den Erfordernissen des § 5 TMG entsprechend zu gestalten sind. Daher sollten Betreiber solcher Seiten die Entscheidung des LG Regensburg in jedem Fall zum Anlass nehmen, um ihre Auftritte auf Facebook & Co zu überprüfen und gegebenenfalls entsprechend anzupassen.

Wenn Sie bezüglich der Konsequenzen für Ihre Internetpräsenz unsicher sind, beraten wir Sie u.a. gerne bei den Fragen, ob ihr Auftritt geschäftsmäßig ist, welche Angaben ein rechtskonformes Impressum in Ihrem Fall enthalten muss und wie Ihre Webauftritte gestaltet werden können, damit das Impressum unmittelbar erreichbar i.S.d. § 5 TMG ist. Weiteres erfahren Sie in unserer Rubrik Wettbewerbsrecht.

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HmbBfDI: Verwaltungsverfahren wegen Gesichtserkennung von Facebook eingestellt

8. Februar 2013

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat nach eigenen Angaben die im vergangenen Jahr gegen Facebook Inc. erlassene Anordnung wegen der datenschutzrechtlich unzulässigen Ausgestaltung der Gesichtserkennung aufgehoben. Da Facebook Inc. plausibel dargelegt habe, diese Funktion europaweit abgeschaltet zu haben und zudem die bisher erfassten biometrischen Daten gelöscht wurden, sei die Aufhebung nebst Einstellung des diesbezüglichen Verwaltungsverfahrens erfolgt.

„Facebook hat auf unseren Druck reagiert und die rechtswidrige Erhebung personenbezogener Daten eingestellt sowie die zur Dokumentation erforderlichen Auskünfte erteilt. Außerdem wurde zugesagt, dass Facebook zukünftig die datenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllen wird. Das Unternehmen weiß, welche unserer Forderungen nicht diskutierbar sind. Hierzu gehört insbesondere eine bewusste und informierte Einwilligung des Nutzers vor jeder biometrischen Erfassung“, so der HmbBfDI Caspar.

Facebook installiert neues Tracking-Verfahren

4. Februar 2013

Eines der datenschutzrechtlich relevantesten Verfahren hinsichtlich der Effektuierung von kundenspezifischer Werbung ist das sogenannte Tracking. Dabei werden Tracking-Cookies verwendet, kleine Datenmengen, die sich beim Surfen auf einer Seite auf dem Rechner ablegen, ohne dass der Nutzer hiervon zumeist Kenntnis nimmt. Diese ermöglichen dem Werbetreibenden, den Nutzer auf danach besuchten Seiten wieder zu erkennen und dementsprechende werberelevante Rückschlüsse auf dessen Interessen zu schließen. Mittlerweile, wohl auch aufgrund der fortschreitenden datenschutzrechtlichen Sensibilisierung der Nutzer, bestehen einfach zu bedienende Maßnahmen zur Löschung oder Sperrung dieser Cookies.

Das marktführende soziale Netzwerk Facebook hat nun nach einem Bericht von heise.de eine neue Methode mit dem Namen “Optimized CPM” installiert, die diese Maßnahmen potentiell umgehen kann. Das neue Tracking soll über die Facebook-ID stattfinden und so die vorhandenen Sicherungsmaßnahmen gegen Cookies faktisch ins Leere laufen lassen. Denn im Gegensatz zu den Lösch- und Sperrmöglichkeiten hinsichtlich der Cookies, bestehen diese für die Facebook-ID nicht. So können Nutzer auch browser- oder endgeräteübergreifend identifiziert werden. Facebook erhofft sich durch diese Neuerung, den Werbekunden noch detailliertere Informationen über das Surfverhalten der Nutzer zur Verfügung stellen zu können. Die neue Methode lässt zudem erkennen, welche Handlungen Facebook-User nach dem Klick auf eine Anzeige bei Facebook vornehmen. Der Werbekunde kann so erkennen, ob die von ihm geschaltete Werbung zu den erwünschten Reaktionen der Kunden führt.

Facebook ist dabei jedoch auf die “Mitwirkung” seiner Nutzer angewiesen. Denn loggt sich ein User, entgegen der nach Angaben von Facebook üblichen Praxis, nach Beendigung seiner Nutzung aus dem Social-Network aus, ist eine weitere Verfolgung ausgeschlossen.

Instagram prüft Nutzerdaten anhand von Ausweisen und Geburtsurkunden

29. Januar 2013

Der Fotodienst Instagram, welcher erst im vergangenen Jahr durch das Social-Media-Netzwerk Facebook übernommen wurde, sorgt mit einer unkonventionellen Maßnahme zur Prüfung diverser Nutzerdaten für Aufsehen in den Vereinigten Staaten. Wie das Onlineportal Futurezone.at berichtet, wurde eine unbestimmte Anzahl von Nutzern dazu aufgefordert, eine Kopie ihres Lichtbildausweises einzusenden. Sofern dieser nicht den Anforderungen des Online-Netzwerkes entsprach, wurde gar die Übersendung der Kopie der Geburtsurkunde verlangt.

Rätselhaft erscheint die Intention der Maßnahme, insbesondere da es bei Instagram üblich ist, Pseudonyme statt Klarnamen zu verwenden. Zur Verifizierung solcher hatte Facebook bereits angekündigt, Nutzer um die Übersendung entsprechender amtlicher Urkunden zu ersuchen. Nach ersten Angaben von Instagram handelt es sich nun um eine nicht näher bestimmte Reaktion auf mögliche Verletzungen der Nutzungsbedingungen von Instagram. Gegenüber dem US-Blog TPM äußerte eine Sprecher von Facebook: “Es ist übliche Praxis für Facebook und Instagram, den Ausweis zu verlangen, um den Nutzer zu identifizieren.”. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist eine so geartete Maßnahme auf dem europäischen Markt, jedenfalls vorerst, nicht vorgesehen.

Facebook-Suche “Graph Search” sorgt für Kritik

18. Januar 2013

Beinahe im selben unaufhörlichen Rhythmus der Schwankungen der Facebook-Aktie, gerät der US-amerikanische Social-Media-Gigant wegen datenschutzrechtlich zweifelhafter Vorstöße in die Kritik führender Datenschützer.

Neuester Anlass ist die von Facebook am 15.1. vorgestellte neue Suche namens “Graph Search”. Diese ermöglicht es, detailliert nach Posts von Freunden zu suchen. So lässt sich etwa gezielt die Suche auf Fotos aus bestimmten Jahren von bestimmten Personen eingrenzen. Als einer der Ersten meldete sich der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, zu Wort. Er findet die Neuerung “überhaupt nicht toll”, da dies dazu führen würde, dass “völlig unkalkulierbar auf einmal Daten ausgewertet werden”. Weichert weiter wörtlich zur FAZ: “Die Suchfunktion, die wir vom Internet kennen, wird jetzt in den Freundeskreis hineingezogen, mit der Folge, dass hochsensible Informationen auch Dritten zur Kenntnis gelangen. […] Hier wird definitiv ein weiterer Eingriff ins Datenschutzrecht vorgenommen, der meines Erachtens nicht akzeptabel ist”. Ähnlich argumentiert Carola Elbrecht vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv): Wir sehen da schon die Gefahr einer weiteren Profilbildung.” Insbesondere in der inzwischen bekannten Manier von Facebook, es, vor allem hinsichtlich europäischer Maßstäbe, mit dem Datenschutz nicht immer allzu genau zu nehmen, sieht sie ein Risikopotential: “Gerade Facebook hat sich da in der Vergangenheit bei der Einführung neuer Dienste nicht immer vorbildlich verhalten.”

Gewohnt unbeeindruckt gibt sich Facebook-Gründer und Großaktionär Mark Zuckerberg, der bereits während der Projektankündigung verlauten ließ, dass bei der Suche die Einstellungen zum Schutz der Privatssphäre berücksichtigt würden. So würden dem Suchenden nur Ergebnisse angezeigt, die ohnehin auch so bei Facebook zu finden wären. Ein Einblick in die Inhalte Fremder sei weiterhin nicht möglich. Die Tatsache, dass die Vereinfachung des massenhaften Durchsuchens von Statusmeldungen von Facebook-Freunden, auch nach der Beinhaltung dieser von Namen bestimmter Dritter, ein faktisch neues Suchpotential bietet, ließ er dabei unkommentiert.

 

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Facebook: Neuer Abstimmungsversuch zum Datenschutz

11. Dezember 2012

Abermals unternimmt der Social-Network-Marktführer Facebook den Versuch, mittels einer Abstimmung unter den Nutzern Regeländerungen vorzunehmen. Die letzte Woche Montag gestartete und noch bis diese Woche Donnerstag andauernde Abstimmung sieht dabei umfangreiche Änderungen im Bezug auf den Datenschutz der Nutzerdaten vor. So beabsichtigt Facebook etwa, dass bisher den Nutzern zustehende Mitspracherecht bei Änderungen abzuschaffen und diesbezüglich und darüber hinausgehende Änderungen an der Datenschutzerklärung vorzunehmen. Ziel von Facebook ist es, Nutzerdaten zukünftig konzernweit nutzen zu dürfen. Dies würde es Facebook, welches durch diverse Übernahmen wie zuletzt dem Foto-Netzwerk Instagram mehr und mehr zu einem Konglomerat von Network-Unternehmen heranwächst, ermöglichen, den Datenfluss zwischen den Firmen zu Werbe- und Erwerbszwecken erheblich effektiver auszugestalten, ohne durch Datenschutzrechte der Nutzer “eingeschränkt” zu werden.

Das Streben könnte jedoch wieder einmal umsonst sein. Alle bisherigen von Facebook initiierten Abstimmungen scheiterten an der notwendigen Beteiligung der User. Die Beteiligung an der letzten Nutzer-Abstimmung lag beispielsweise gerade einmal bei 0,04%. Ob die notwendige Teilnahmequote von 30% der Facebook Nutzer erreicht wird, kann daher bezweifelt werden. Zudem geht der allgemeine Trend von Nutzern im Social-Network klar in Richtung Datenschutzsensibilität und damit entgegen der Bestrebungen von Facebook.

JIM-Studie: Jugendliche sind sensibilisierter für Datenschutz im Netz

6. Dezember 2012

Beinahe täglich werden die User von sozialen Netzwerken mit Berichten über die Gefahren des Missbrauches von Kontaktdaten und Fotos, des Mobbing oder des Hacking von Accounts konfrontiert. Dies tut der Beliebtheit und Frequentierung von Facebook & Co. zwar keinen Abbruch, tatsächlich scheint die omnipräsente Aufklärung jedoch inzwischen Wirkung auf die Sensibilisierung zum Thema Datenschutz zu zeigen. Dies jedenfalls legt die JIM-Studie (Jugend, Information, Multimedia) des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest (MPFS) nahe. Danach haben inzwischen nur noch 54 Prozent der User von sozialen Netzwerken zwischen 12 und 19 Jahren ein gutes oder sehr gutes Gefühl hinsichtlich des Datenschutzes in sozialen Netzwerken. Vor einem Jahr waraen es in der gleichen Referenzgruppe noch knapp zwei Drittel. Ein “sehr sicheres” Gefühl betätigte nur jeder zehnte Teilnehmer. Als Sicherungsmaßnahme stellten 87 % der Befragten ihr Profil in dem Netzwerk so ein, dass dies nur durch ihre bestätigten Freunde eingesehen werden kann. Dazu zählen im Schnitt 272 andere Nutzer (2011: 206). Weiterhin einsamer Spitzenreiter in der Beliebtheit der User bleibt der weltweite Branchenprimus Facebook, bei dem ganze 81% der Jugendlichen aktiv sind. Immerhin 57% besuchen die Website jeden Tag.

 

Facebook muss Anti-Pädophilen-Seite löschen

4. Dezember 2012

Wie das österreichische IT-News-Portal futurzone.at meldet, muss Facebook in Folge eines Beschlusses eines irischen Gerichts eine in dem Netzwerk eingerichtete Anti-Pädophilenseite vom Netz nehmen. Hintergrund dessen war die Klage eines Mannes, der ein Foto seiner Person samt darauf bezogene Drohungen auf der Seite mit dem Titel “Schützt unsere Kinder vor Angreifern” gefunden hatte. Der Betroffene war vor 20 Jahren rechtskräftig wegen Sexualdelikten an Kindern verurteilt worden und hatte daraufhin eine mehrjährige Haftstrafe abgesessen. Nach Ansicht der Verteidigung, welcher sich der Richter letztlich anschloss, hat der Mann damit seine Strafe durch die Gesellschaft erhalten und sei nunmehr durch die Identifizierung auf der Facebook-Seite in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Die von dem Gericht gesetzte 72-Stunden-Frist zur Abschaltung der Seite befolgte Facebook umgehend. Kurze Zeit später wurde jedoch bereits eine Seite mit dem gleichen Inhalt erneut online gestellt.

 

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Facebook: Nutzer erhalten bei erstmaliger Anmeldung eine Schnell-Schulung in Sachen Datenschutz

8. November 2012

Medienberichten zufolge erhalten neue Mitglieder bei Erstanmeldung optional eine datenschutzrechtliche Schnell-Schulung und sollen dadurch besser über den Umgang mit persönlichen Daten informiert werden.

So wolle Facebook seine Nutzer künftig besser über den Umgang mit persönlichen Daten informieren. Nutzer sollten insbesondere darüber unterrichtet werden, inwieweit die auf Facebook geteilten Informationen zu sehen seien, welche Einstellmöglichkeiten zum Schutz persönlicher Daten bestünden und wie die Zugangsdaten verwaltet werden könnten. Auch seine Seiten mit Hilfsinformationen habe Facebook für Nutzer umgestaltet, sodass diese künftig in sechs Hauptrubriken wie «Ein Konto erstellen» oder «Hilfe bei der Anmeldung» gegliedert seien.

Facebook muss sich in Europa bereits seit längerem mit Datenschützern auseinandersetzen. Als Reaktion darauf schaltete es z.B. die Gesichtserkennung in Europa ab.

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Facebook-Gifts: Datenschützer äußern Bedenken

19. Oktober 2012

Ein neues Feature des Social-Networks Facebook ruft nach einem Bericht der Onlineausgabe der taz datenschutzrechtliche Bedenken hervor. Die bisher nur in den USA betriebene, jedoch für Europa bereits beworbene Funktion der Facebook Gifts bietet den Nutzern die Möglichkeit, Geschenke an Freunde zu versenden. Kritisch sei, dass damit zwangsläufig auch die Preisgabe der dafür benötigten Daten, nämlich der Anschrift des/r Beschenkten, verbunden ist. In dem Feature könne daher eine weitere Maßnahme von Facebook zur Ansammlung von Nutzerdaten gesehen werden, die erhebliches Nutzungspotential für das US-Unternehmen mit sich bringe. So würden die Nutzer nicht nur stärker an das Netzwerk gebunden, auch bestehe so die Möglichkeit, Profildaten auf ihren Wahrheitswert hin zu überprüfen und sogenannte Fake-Profile aufzuspüren. Rückfragen der taz soll die Facebook-Europa Zentrale in Dublin bis dato nicht beantwortet haben.

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