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Facebook scannt private Nachrichten

18. Oktober 2012

Wieder einmal steht Facebook wegen datenschutzwidriger Praktiken in der Kritik. Nach einer Untersuchung des polnischen Unternehmens Killswitch.me, welche zunächst auf dem Portal Hacker News als Video veröffentlicht wurde, werden nämlich in privaten Nachrichten versendete Links einer Inhaltskontrolle von Facebook unterzogen. Dies werde dadurch deutlich, dass sich der Zähler des Like-Buttons erhöht, wenn in privaten Nachrichten Links zu der Seite, die den Knopf eingebunden hat, übermittelt werden. Ausweislich des Videos kann die Facebook API dazu genutzt werden, dass eine beliebige Seite bis zu 1.800 Likes pro Stunde gewinnt, ohne dass ein User tatsächlich den Like-Button betätigt haben muss. Wie Facebook selber dazu ausführt, ist der Like-Zähler auf den jeweiligen Websites als Summierung diverser User-Aktivitäten zu verstehen. Dazu gehören etwa die eigentlichen tatsächlichen Klicks auf den Button, sowie aber auch die Anzahl der Facebook-Shares, die Kommentare zu dem Link und die Zahl an privaten Nachrichten die den jeweiligen Link im Anhang tragen.

Facebook soll gegenüber The Next Web eine ganzheitliche Einsichtnahme in private Nachrichten dementiert haben. Die nun in die Kritik geratene Praktik sei ein Zwischenschritt, um die nachrichteninterne Vorschau generieren zu können und den Spam-Filter einzusetzen. Werde dabei eine URL als “geteilt” registriert, steige deren Like-Zähler.

Facebook: Vermeintliche Datenpanne sorgt für Verwirrung

1. Oktober 2012

Eine vermeintliche Datenpanne sorgt derzeit bei vielen Nutzern des Social-Networks Facebook für Verwirrung. Angeblich sollen unzählige eigentlich als private Nachrichten versendete Mitteilungen plötzlich in der Chronik der Jahre 2009 und 2010 aufgetaucht sein und seien somit für andere Nutzer öffentlich sichtbar. Doch Facebook dementierte eine Datenpanne. Bei den Meldungen handelt es sich nach Auskunft des Unternehmens um Meldungen, die von anderen Personen auf der alten Pinnwand hinterlassen wurden. Nach der Umstellung von Pinnwand auf Chronik sollen etliche Einträge, wenn auch nur vorläufig, nicht mehr zu sehen gewesen sein. Durch automatisierte Prozesse würden jedoch viele solcher Beiträge nach einiger Zeit wieder auftauchen.

Gegenüber der Online-Ausgabe des Nachrichtenmagazins Focus erklärte Facebook auf Nachfrage: „Eine kleine Anzahl an Nutzern zeigte sich besorgt, nachdem sie fälschlicherweise angenommen hatten, dass private Nachrichten auf ihrer Chronik aufgetaucht sind. Unsere Entwickler sind diesen Reports nachgegangen und haben herausgefunden, dass es sich bei den Posts um ältere Pinnwand-Einträge handelt.“ Nach Aussage von Facebook sei ein etwaiges Datenleck bereits aus technischen Umständen nicht möglich, da private Nachrichten und Chronik-Einträge technisch völlig unterschiedlich behandelt würden. Hinzu kommt nach Ansicht von Facebook die veränderte Wahrnehmung und Nutzung der User. Diese wären inzwischen erheblich sensibler was den Umgang mit öffentlich einsehbaren Chronik-Einträgen im Verhältnis zur privaten Nachricht angeht.

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Facebook schaltet Gesichtserkennung in Europa ab

25. September 2012

Unmittelbar nach dem Erlass einer Verwaltungsanordnung durch den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar hat das Social Network Facebook nun hinsichtlich der umstrittenen Gesichtserkennung einlenkt und sich bereit erklärt, bis zum 15. Oktober alle bisher erstellten Nutzerprofile zu löschen. Dies teilte die, wegen des dort ansässigen Hauptquartiers, für Facebook Europa zuständige irische Datenschutzbehörde am Freitag mit. Facebook-Europa-Chef Richard Allen äußerte sich der dpa gegenüber jedoch optimistisch: “Wir glauben weiter, dass man Gesichtserkennung in Europa legal anbieten kann”. Zunächst sei das Verfahren jedoch bereits jetzt für alle Nutzer in Europa gestoppt worden. Nach einer datenschutzrechtlichen Überarbeitung ist Facebook jedoch bestrebt die Gesichtserkennung wieder zu integrieren.

Es erscheint jedoch fragwürdig, dass das Einlenken von Facebook in einem direkten Zusammenhang mit der erlassenen Verwaltungsanordnung steht. Vielmehr ist dies auf das Bestreben der irischen Datenschutzbehörde zurückzuführen sein. Diese hat nach langer und intensiver Auseinandersetzung mit Facebook und der Thematik, unter Hinzuziehung anderer europäischer Datenschutzbehörden, als zuständige Behörde gegenüber dem US-Unternehmen Stellung bezogen, und die Gesichtserkennung als nicht datenschutzkonform deklariert. Allan erklärte zwar, die Gesichtserkennung sei ausdrücklich als “nicht illegal” erkannt worden, es erfolgte jedoch die nachdrückliche Empfehlung seitens der Behörde, das Verfahren dahingehend umzustellen, den Nutzer durch eine vorherige Zustimmung zu der Funktion in das Verfahren einzubinden.

Gary Davis, Vize-Chef der irischen Datenschutzbehörde, zeigte sich zufrieden. Mit der Entscheidung “die Uhr neu zu starten”, seien nun alle Probleme mit der Funktion ausgeräumt. Kritik kam seitens der Wiener Studenten-Initiative “Europe-v-Facebook“. Diese bemängelte in einer Stellungnahme, dass der Bruch bestehender Datenschutz-Gesetze für Facebook nun letztlich doch ohne wirkliche Konsequenzen bleiben würde. Der Effekt der Abschaltung der Gesichtserkennung sei jedoch begrüßenswert.

 

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HmbBfDI: Verwaltungsanordnung gegenüber Facebook wegen Gesichtserkennung

24. September 2012

Die vom Social Network Facebook integrierte Gesichtserkennung steht seit langem als rechtswidrig in der Kritik. Das Verfahren schlägt Nutzern mögliche Verlinkungen von Personen auf Fotos vor, welche durch einen biometrischen Abgleich ermittelt wurden. Nun hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar (HmbBfDI), wie durch einen Pressemitteilung bekannt geben wurde, gegenüber Facebook eine Verwaltungsanordnung erlassen, welche das Unternehmen dazu verpflichtet, die Gesichtserkennung auch rückwirkend datenschutzkonform zu gestalten und sicherzustellen, dass nur mit der aktiven Zustimmung der bereits registrierten Nutzer biometrische Profile erzeugt und dauerhaft gespeichert werden. Zudem müssen diese zuvor umfassend über die Risiken des Verfahrens aufgeklärt werden. Facebook hat nun einen Monat lang Zeit gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen, bevor dieser rechtskräftig wird. Anschließend sind die Anforderungen umzusetzen. Geschieht dies nicht fristgerecht, müssen die erhobenen Daten gelöscht werden.

Die Anordnung war nötig geworden, da Facebook auch nach langwierigen und intensiven Verhandlungen nicht bereit war, aus freien Stücken das Verfahren europäischen Datenschutzanforderungen anzupassen. Caspar dazu: „Ich bedaure, dass Facebook nicht willens ist, den europäischen Standard bei der Nutzung digitaler Bilder zur Erstellung biometrischer Profile umzusetzen. Die erlassene Anordnung basiert auf den von den europäischen Datenschutzbeauftragten gemeinsam erarbeiten Anforderungen. Ziel der Anordnung ist es im Übrigen nicht, den Einsatz dieser Technologie zu verhindern, sondern den Nutzerinnen und Nutzern Instrumente an die Hand zu geben, die ihnen eine bewusste und aktive Entscheidung für oder gegen eine Teilnahme an dieser nicht unproblematischen Technologie ermöglicht.“

Wegen der örtlichen Zuständigkeit gilt die Anordnung zunächst nur bezüglich Nutzern aus Hamburg. Andere deutsche Aufsichtsbehörden planen indes gleichlautende Anordnungen zu erlassen.

VZBV: Facebook-App verstößt gegen Telemediengesetz

12. September 2012

Wieder einmal gerät das Social-Network Facebook in das Visier von Datenschützern. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat mitgeteilt, an Facebook eine Abmahnung sowie eine Unterlassungserklärung adressiert  zu haben, welche bis zum 4. September von dem Netzwerk unterzeichnet werden sollte. Die Mitteilung eines Ergebnisses stünde derweil noch aus. Stein des Anstoßes sei das von Facebook neu in dem Netzwerk intigrierte App-Zentrum. Dieses stellt eine Zusammenstellung von Programmen und Spielen von Drittanbietern dar, auf welche der Facebook-User über seinen Account zugreifen kann. Betätige der User den Button “Spiel spielen” oder “An Handy schicken”, komme es bereits zu einer Datenübertragung an den Drittanbieter. Dabei unterstellt Facebook nach Ansicht der VZBV die Einwilligung des Nutzers zur Datenverwendung, ohne dass dieser einer solchen zugestimmt habe oder überhaupt Kenntnis von der Verwendung genommen haben müsste. Zwar befinde sich unterhalb des Buttons eine kleine hellgraue Schriftzeile, die einen kurzen entsprechenden Hinweis enthalte, dieser jedoch beinhalte keine abschließende Auflistung der Nutzungszwecke durch den App-Anbieter. Nach Ansicht der Datenschützer der VZBV stellt eine solche Datenweitergabe an Dritte und die Verwendung der Daten, ohne die vorherige bewusste und informierte Einwilligung des Nutzers einen Verstoß gegen das Telemediengesetz dar. Die VZBV fordere Facebook daher über die Abgabe der Unterlassungserklärung hinaus auf, das App-Zentrum so zu gestalten, dass der Nutzer stets darüber informiert ist, welche Daten er freigibt und wozu diese verwendet werden.

Inwieweit Facebook sich auf diese Forderungen einlassen wird bleibt indes abzuwarten. Angesichts des weiterhin kostenfrei zur Verfügung gestellten Netzwerkzugangs stellt die Integration von Drittanbieter-Software sowie der damit verbundene Datenaustausch einen nicht unwesentlichen Wirtschaftsfaktor für das börsennotierte Social-Network dar.

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ULD Schleswig-Holstein: Bilanz zum Datenschutz bei Facebook

4. September 2012

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz des Landes Schleswig-Holstein Dr. Thilo Weichert hat eine verhaltene Bilanz bezüglich seines vor einem Jahr begonnenen Vorgehens gegen das Social Network Facebook gezogen. Gegenüber dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) äußerte er sich enttäuscht über den Umstand, dass sein ursprünglich beabsichtigtes Ziel, die Abschaltung der Facebook-Seiten in Schleswig-Holstein, zumindest bis dato nicht erreicht werden konnte. Positiv sei jedoch zu vermerken, dass es eine erheblich intensivierte öffentlichen Debatte bezüglich der Thematik Datenschutz bei Facebook angestoßen worden sei, an der sich inzwischen auch Betreiber der Plattform selber beteiligen würden. So hätten diese sowohl im Landtag als auch im Bundestag ihre Standpunkte vertreten. Eine faktische Verbesserung des Datenschutzes sei jedoch nicht zu verzeichnen.

Hoffnung machen Dr. Weichert die Umstände, dass derzeit noch drei Gerichtsverfahren vor den Verwaltungsgerichten anhängig sind, dass die geplante EU-Datenschutzverordnung ein effektives Instrument gegen Datenschutzverletzungen bei Facebook darstellen kann und dass die in Europa für Facebook zuständige irische Datenschutzbehörde ihre Untersuchungen hinsichtlich Facebook weiter fortsetzt. Kritisch zog er hingegen mit der deutschen Politik ins Gericht. “Diese ducke sich weg”, so Weichert.  Die Idee von Rahmenrichtlinien oder einem Verhaltenskodex für die Betreiber von Sozialen Netzwerken würde überhaupt nicht weiterverfolgt.

Soziales Netzwerk Diaspora wird zum Community-Projekt

3. September 2012

Als Diaspora vor zwei Jahren von den vier Studenten der New York University Ilya Zhitomirskiy, Dan Grippi, Max Salzberg und Raphael Sofaer mit einem über eine Kickstarter-Kampagne beschafften Kapital von 200.000 € aus der Taufe gehoben wurde, war geplant, als datenschutzfreundlich(er)es Netzwerk den Giganten Google+ und Facebook Konkurrenz zu machen. Dies sollte technisch in erster Linie dadurch erreicht werden, dass jeder Nutzer einen Pod genannten eigenen Server betreiben kann. Hierdurch sollte die Kontrolle über die eigenen Daten beim Nutzer belassen werden. Doch gerade die nachhaltig angelegten Datensicherheitsmaßnahmen scheinen den Fortschritt des Projekts bisher ausgebremst zu haben. In erster Linie scheint problematisch zu sein, dass die Kontaktaufnahme zu anderen Usern wesentlich schwieriger zu bewerkstelligen ist, als bei der Konkurrenz. So kann man Bekannte nicht einfach suchen, sondern benötigt deren explizite Web-Adresse im Netzwerk. Derzeitig hat Diaspora nach eigenen Angaben eine Mitgliederzahl von 380.000, was zu wenig ist. Daher soll die Kontrolle über das Projekt nun an die Community übergeben werden, wie die Betreiber in einem Blog-Beitrag bekannt gaben. Ziel sei es “das Projekt weiter zu bringen”.

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Facebook: Mehr Transparenz bei Gruppen-Aktivitäten

10. August 2012

Das soziale Netzwerk Facebook hat Medienberichten zufolge eine neue Funktion für Nutzer von Gruppen eingeführt, die durch ein kleines blaues Häkchen rechts unter einem Beitrag sichtbar wird. Dieses Häkchen erscheine, sobald mindestens ein Mitglied der Gruppe sich den jeweiligen Beitrag angeschaut hat. Allen Mitgliedern der Gruppe wird mittels Mouseover über das Häkchen eine Liste angezeigt, die auflistet, welches Gruppenmitglied sich wann den Beitrag angeschaut hat. Nach Angaben des Unternehmens dient diese Neuerung der besseren und aktuelleren Information der Nutzer über Aktivitäten in einer Gruppe. Sie soll schrittweise in allen Gruppen eingeführt werden.

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ULD: Keine Verbesserung des Datenschutzes bei Facebook

25. Juli 2012
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat mitgeteilt, dass ein erster Austausch mit dem seit dem 15. April 2012 in Amt getretenen Director Public Policy von Facebook Deutschland, Dr. Gunnar Bender, stattgefunden hat. Nach dem Austausch habe man jedoch feststellen müssen, dass sich seit den Gesprächen mit dem Unternehmen Ende 2011 praktisch keine Verbesserungen und sogar einige wesentliche datenschutzrechtliche Verschlechterungen bei Facebook ergeben haben. So sollen beispielsweise die Ende 2011 von Facebook zugesagten Transparenzverbesserungen hinsichtlich der Reichweitenanalyse „Insights“ nicht realisiert worden sein, auch sei die diesbezüglich zugesagte Bereitstellung von aussagekräftigen technischen Unterlagen nicht erfolgt. Die Aktivitäten von Facebook fehle überdies – nach wie vor – die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung in Deutschland, weswegen man bei der Einschätzung bleibe, dass eine gesetzeskonforme Nutzung unter anderem von Facebook-Fanpages für öffentliche und private Stellen aktuell nicht möglich ist. Während Bender bekräftigt habe, dass Facebook “sich an europäisches Recht gebunden” fühle, könne das ULD lediglich signalisieren, dass dies “bisher nicht erkenn- und belegbar” ist.
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Facebook: Überschreiben von Email-Adressen auf User-Smartphones

12. Juli 2012

Wie bereits im Datenschutzticker thematisiert, änderte das Social-Network Facebook Ende Juni ohne Wissen seiner User deren primär in ihrem Profil angezeigte Email-Adresse. Dies führte, wie das Online Portal theverge.com nach einem Telefonat mit Facebook´s Director of Engeneering Andrew Bosworth aus erster Hand berichtete, auch zu teilweise erheblichen Problemen auf den Smartphones diverser Nutzer. Im Zuge der automatisierten Synchronisation zwischen der Facebook-App und dem smartphone-internen Adressbuch sei es zu unbeabsichtigten Überschreibungen vorhandener Email-Einträge in den Adressbüchern gekommen. Facebook sei jedoch im Begriff diesen Fehler zu beheben. An der grundsätzlichen Vorgehensweise der Email-Adress-Änderung will Facebook jedoch trotz der Kritik weiter festhalten.

 

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