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Was die Übernahme von WhatsApp durch Facebook für den Datenschutz bedeutet

25. März 2014

Das große Technik-Thema der letzten Tage ist zweifellos die Übernahme von WhatsApp durch Facebook. Es stellt sich unweigerlich die Frage: Wie ist der Kauf aus datenschutzrechtlicher Sicht zu bewerten?

Ungeachtet oder gerade wegen ihrer großen Beliebtheit geraten beide Unternehmen regelmäßig wegen ihres lapidaren oder eigenwilligen Umgangs mit Nutzerdaten und der Datensicherheit in die Kritik: Kommunikation im Klartext, unverschlüsseltes Bezahlen via In-App-Payment, Angriffe auf die Firmenserver, Auslesen der Kontaktdatenbank auf mobilen Nutzer-Geräten, eigenwillige und höchst umstrittene Datenschutzbestimmungen, die sich oft ändern und selten klar sind. Das sind die wohl am häufigsten beklagten Sorgen der Datenschützer und Verbraucherzentralen, wenn sie an Facebook und WhatsApp denken.

Die strategischen Gründe für die Übernahme liegen auf der Hand und sind aus wirtschaftlicher Sicht nachvollziehbar. Der Wert des Unternehmens, die Zahl der Nutzer, das enorme Wachstum, die Markt- und damit Konkurrenzstellung, die Implementierung auf mobilen Geräten und natürlich das strategische Potential für noch mehr Erfolg. So wird der hohe Kaufpreis von Experten durchaus als passend vorgerechnet. Wenn zwei Unternehmen dieser Größenordnung zu einem verschmelzen, kann dies durchaus große Vorteile für die Nutzer haben. Allein das technische und kaufmännische Know-how und die finanziellen Mittel, die durch Facebook nun auch WhatsApp zur Verfügung stehen, lassen vermuten, dass dem Nutzer noch mehr Möglichkeiten angeboten werden.

Der hohe Kaufpreis lässt aber auch noch eine andere Rechnung zu. Umgerechnet 42 US-Dollar zahlt Facebook pro WhatsApp-Nutzer, wie Chip Online schreibt. Es lässt sich also nicht verbergen, dass bei der Übernehme wohl ein großes Augenmerk auf den Nutzerdaten selbst liegt. Mit dem Kauf werden natürlich wirtschaftliche Interessen verfolgt. Daten sind wertvoll. Wie wertvoll, wird einem bewusst, wenn man sich ausmalt, welch großer Datensatz entsteht, wenn die Datenbestände beider Unternehmen zusammengeführt werden. Name und E-Mail-Adresse und die Information wer mit wem in Kontakt steht plus Telefonnummern, Kontodaten und eventuell sogar Ortungsdaten ergeben ein umfassendes Profil jedes einzelnen Nutzers. Und Nutzerprofile wiederum geben Aufschluss über Nutzerverhalten, Konsumverhalten und sogar über Sozialverhalten.

Datenschützer schlagen Alarm. Prof. Dr. Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, geht davon aus, dass bei dem hohen Kaufpreis eine Kapitalisierung über die personenbezogenen Daten erfolgen werde, wie Heise Online schreibt. Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert rät nach dem Kauf von WhatsApp durch Facebook sogar zum Verzicht der beiden Dienste. Der Zusammenschluss der beiden Unternehmen sei von „höchster Datenschutzrelevanz“, sagt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz. Noch klarere Worte findet die saarländische Datenschutzbeauftragte Judith Thieser im SR-Fernsehen: „Wir sagen heute ganz klar zu den Leuten: Ihr müsst euch einen neuen Messenger suchen!“ .

Alles hat seinen Preis. Wer viel Wert auf ein großes Netzwerk, großes technisches Know-how, einfache Bedienung, viele nette kleine Gimmicks und natürlich die Tatsache der entgeltlosen (oder zumindest zu sehr geringen Kosten) Nutzung legt, muss sich bewusst sein, dass im Gegenzug seine persönlichen Daten möglicherweise weit weniger geschützt werden, als bei anderen Diensten. Letztlich sind nämlich die eigenen Daten Teil des Produkts eines wirtschaftlich denkenden Unternehmens.

So ist es auch nicht verwunderlich, dass bereits am Tag nach der Übernahme alternative Kurznachrichtendienste wie Threema und Telegram die Download-Charts der App-Stores emporkletterten. Und dennoch verzeichnet WhatsApp weitere Wachstumszahlen. Wie Heise Online vor zwei Tagen berichtete, habe die App mittlerweile 480 Millionen aktive Nutzer – 31 Millionen davon allein in Deutschland – und wachse somit genau so schnell weiter wie vor der Übernahme. WhatsApp-Gründer Jan Koum wies derweil die Bedenken der Nutzer und Datenschützer zurück. Koum erklärte, dass ihm persönlich der Datenschutz sehr wichtig sei, was er vor allem mit seiner Kindheit in der Sowjetunion begründet. In einem Blogeintrag erklärt Koum weiter, WhatsApp sei um den Grundsatz herum aufgebaut, so wenig wie möglich über seine Nutzer zu erfahren und er hätte einer Übernahme durch Facebook nicht zugestimmt, wenn dies hätte geändert werden sollen.

Sicherheitsbedenken bleiben dennoch, wie heise online schreibt. Denn der Dienst bietet keine Ende-zu-Ende-Kryptographie an, weshalb der Betreiber auf dem Server mitlesen kann. Und der Betreiber ist jetzt nun mal Facebook.
Auch in den USA ruft die Übernahme von WhatsApp durch Facebook die Verbraucherschützer auf den Plan, die bereits Beschwerde vor der Handelsaufsicht FTC eingereicht haben. Der Kern der Beschwerde richtet sich auf die unterschiedlichen Geschäftsbedingungen beider Unternehmen, wie Heise schreibt. Die Verbraucherschützer gehen davon aus, dass künftig die Nutzerdaten von WhatsApp ebenso für Werbezwecke genutzt werden könnten, wie es bereits bei Facebook der Fall ist. Weil sich aber viele WhatsApp-Nutzer gerade wegen des Nichtverwendens ihrer Daten für den Dienst entschieden haben, soll nun geprüft werden, ob es zu „unfairen und täuschenden Geschäftspraktiken“ kommen könne, meldet Heise Online. Es bleibt abzuwarten, ob die Handelsaufsicht FTC die Beschwerde annehmen wird.

Facebook ändert Einstellungen für Teenager

24. Oktober 2013

Wie die FAZ berichtet, ändert das größte soziale Online-Netzwerk einige seiner Datenschutzbestimmungen. Wegen  andauernder Kritiken und Diskussionen über den Umgang mit persönlichen Daten, will Facebook nun besonders Teenager besseren Schutz gewähren. Bei neuen Mitgliedern im Alter zwischen 13 und 17 Jahren wird künftig als Standard für das Empfangen von eigenen Einträgen  „nur Freunde“ voreingestellt sein, wie stern.de schreibt. So können nicht mehr automatisch auch Freunde der Freunde lesen, was der minderjährige Nutzer schreibt. Will der Nutzer doch einen öffentlichen Beitrag erstellen, erscheint ein Pop-up-Warnhinweis: „Wusstest du, dass öffentliche Beiträge von jedem gesehen werden können, nicht nur von Personen, die du kennst?“. Will der Nutzer weitere öffentliche Posts tätigen, erscheint eine zweite, etwas kürzere Warnung.

Man habe besonders auf eine klare, verständliche Sprache geachtet, wird Facebook zitiert. Neben dem Schutz der Teenager-Daten  sei aber auch wichtig, dass beispielsweise politisch oder sozial engagierte Teenager mit Hilfe von Medien wie Facebook, die Möglichkeit haben, eine breite Öffentlichkeit erreichen können. Deshalb spricht Facebook im Rahmen der neuen Datenschutzeinstellungen für Minderjährige auch von einer „Lernkurve“, die die jugendlichen Nutzer durchlaufen sollen,  um auf diese Weise für einen angemessenen Umgang mit öffentlichen Beiträgen sensibilisiert zu werden, schreibt n-tv.de.

Kategorien: Allgemein · Online-Datenschutz
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LDIRLP: “Mit Zuckerberg und Peitsche”

22. Oktober 2013

Der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Wagner (LDIRLP) hat die neuen Nutzungsänderungen des sozialen Netzwerkes Facebook, die es Kindern ermöglicht, alle Facebook-Beiträge öffentlich darzustellen und damit rund 1,2 Milliarden Facebook-Mitgliederns zugänglich zu machen, zum Anlass umfassender Kritik genommen. Facebook tue alles, um sogar mit Kinderdaten Geld zu verdienen und verkaufe das auch am Ende noch als “Datenschutz-Fortschritt”, so Wagner. Damit würden alle Bemühungen von Datenschützern konterkariert, Kinder und Jugendliche zu mehr Vorsicht, Zurückhaltung und Datensparsamkeit bei der Facebook-Nutzung anzuhalten. Sorgen der Eltern würden ignoriert und die Naivität der Kinder ausgenutzt. Alles werde dem eigenen Profit untergeordnet. Es sei im höchsten Grade bedenklich, dass Facebook zunehmend mit Daten Minderjähriger Geschäfte mache, insb. mit den Daten von 11 und 12jährigen. Diese dürften schon gar nicht Mitglied bei Facebook sein. Mehr als die Hälfte der 12jährigen seien es aber, ohne dass Facebook etwas dagegen unternehme.

Facebook erneuert seine Datenschutz-Bestimmungen – schon wieder

3. September 2013

Selbst achtsamen Facebook-Nutzern fällt es bisweilen nicht immer leicht, durch die rechtlichen Rahmenbedingungen bei dem sozialen Netzwerk durchzublicken. Nicht zuletzt deshalb, weil sich die Bestimmungen häufig ändern. Am 29.08.2013 stellte Facbooks Chief Privacy Officer, Policy, Erin Egan offiziell die kommenden Neuerungen im Bereich der Nutzungsregelungen vor. Dort wird von „vorgeschlagenen Aktualisierungen“ gesprochen, zu denen der Nutzer innerhalb von sieben Tagen ein Feedback abgeben kann. Die geplanten Änderungen sollen 30 Tage nach Bekanntgabe in Kraft treten.

Bei den aktuellen Änderungen geht es vor allem um Gesichtserkennung und personalisierte Werbung, wie die Augsburger Allgemeine schreibt. Facebook bemüht sich um mehr Transparenz, räumt sich zugleich aber mehr Rechte an den Daten der Nutzer ein. So heißt es laut Spiegel Online konkret, dass Der Nutzer Facebook eine generelle Werbeerlaubnis mit seinem Namen und Profilfoto erteilt, sobald er den Dienst des Netzwerkes nutzt. Weiter heißt es, dass personalisierte Werbung nicht mehr als Werbung gekennzeichnet sein muss.

Auch die früher einmal geplante, aber auf Eis gelegte Gesichtserkennung ist wieder im Gespräch. Angeblich soll Facebook eine Datenbank für Fotos aufbauen und pflegen, um künftig Gesichtserkennungen bei geposteten Fotos anwenden zu können.

Facebook sagt zwar, dass mit den neuen Bestimmungen erreicht werden soll, dass der Nutzer konkreter als zuvor erfährt, was mit seinen Daten geschieht. Der Wortlaut der neuen Regelungen jedoch lässt Facebook an mehreren Stellen viel Spielraum bei der Auslegung bestimmter Begriffe.

Nutzer, die mit den neuen Bestimmungen nicht einverstanden sind können wenig unternehmen. Zwar wird ihnen die Möglichkeit eingeräumt sieben Tage lang die neuen Bestimmungen zu kommentieren. In Kraft treten sie aber so oder so 30 Tage nach Veröffentlichung. Wer dann Facebook weiterhin nutzt, erklärt sich automatisch mit den neuen Bestimmungen einverstanden. N24.de rät deshalb jedem Nutzer, wenigstens die Werbe-Einstellungen auf seinem Profil manuell zu überprüfen. In der Kategorie „Werbeanzeigen“ sollte beim Unterpunkt „Kombiniere meine sozialen Handlungen mit Werbeanzeigen für“ die Kategorie „niemand“ ausgewählt werden.

Kritik für Facebook & Google; Lob für Twitter vom Vizekanzler

23. Mai 2013

Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) hat die Internet-Konzerne Google und Facebook ermahnt, den Datenschutz ernster zu nehmen und “sich nicht von der Lebenswirklichkeit ab(zu)koppeln”. Bei kontinuierlicher Verletzung des Datenschutzes sei es Aufgabe der Politik, entsprechende Regelungen zu erlassen. Damit das Individuum weiter Herr seiner Daten bleibe, müsse Transparenz geschaffen und Aufklärungsarbeit geleistet werden.

Diese Kritik ging insbesondere an Facebook und Google, die Teile der deutschen Abgesandten den Zutritt in ihre Unternehmen verweigerten. Hingegen, so Rösler, habe Twitter eine Vorbildfunktion, da es als Basis für seinen Kurznachrichtendienst auf die Nachrichten und die Offenheit seiner Nutzer setze.

 

Facebooks Maßnahmen zum Schutz persönlicher Daten laut Audit ausreichend

6. Mai 2013

Nach US-amerikanischen Medienberichten hat ein über den Zeitraum von sechs Monate durchgeführtes Audit ergeben, dass Facebook ausreichende Bestrebungen zum Schutz privater Daten vornimmt. Die Durchführung des Audits war Teil einer Vereinbarung, welche die FTC mit Facebook getroffen hat, nachdem Facebook vorgeworfen wurde, Details aus dem Leben seiner Nutzer ohne deren Zustimmung zu veröffentlichen.

Bisher veröffentlichte Facebook ausschließlich eine geschwärzte Version des Audits, welche weder Angaben zu gefundenen Schwachstellen, noch die auditierende Stelle enthält. Als Begründung führt Facebook Sprecherin Jodi Seth an, dass ansonsten die Gefahr von Sicherheitslücken oder Wettbewerbsnachteilen bestünde. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass wenigstens die auditierende Stelle im Rahmen der Stellungnahme der FTC bekanntgegeben wird. Zumindest lässt sich dem Bericht jedoch bereits jetzt entnehmen, dass er sich sowohl auf Faceboooks geschriebene Richtlinien als auch auf die stichprobenhafte Untersuchung von Daten bezieht.

Das abgeschlossene Audit stellt den Auftakt einer längeren Serie dar, da Facebook sich in der vorerwähnten Vereinbarung mit der FTC zu einer Durchführung solcher Audits über 20 Jahre hinweg verpflichtet hat.

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OVG Schleswig-Holstein: Für Facebook gilt kein deutsches Datenschutzrecht!

24. April 2013

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein hat Anfang dieser Woche Medienangaben zufolge mittels zweier Beschlüsse (Az. 4 MB 10/13, 4 MB 11/13) entschieden, dass auf die Datenverarbeitung des sozialen Netzwerkes Facebook auch in Bezug auf deutsche Nutzer nicht deutsches, sondern ausschließlich irisches Datenschutzrecht anwendbar ist. Damit wurde die vorläufige Vollstreckbarkeit der Verfügungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) gegen Facebook Inc./USA und Facebook Ireland Ltd. gemäß deutschem Telemediengesetz eine anonyme oder pseudonyme Nutzung zuzulassen, rechtskräftig aufgehoben. Das Gericht führte aus, dass Facebook Ireland Ltd. eine Niederlassung von Facebook in Europa darstelle, nicht aber die Facebook Germany GmbH, die nur in den Bereichen der Anzeigenakquise und des Marketing für den Konzern tätig sei.

“Das Gericht erlaubt es, dass durch geschickte interne Organisation in einem IT-Konzern die Anwendbarkeit des strengen deutschen Datenschutzrechts ausgehebelt wird. Bedauerlich ist auch, dass die vom ULD vorgetragene grundrechtliche Begründung seiner Bescheide nicht aufgegriffen wurde. Für Nutzende und deutsche Unternehmen, die sich an den deutschen Datenschutzstandards halten müssen, ist es schwer zu verstehen, weshalb ein Angebot für den deutschen Markt diese Standards ignorieren darf. Wir müssen diese Entscheidung aber akzeptieren und werden deshalb den Widersprüchen von Facebook gegen unsere Verfügungen im Hauptsacheverfahren entsprechen.”, kommentierte der Leiter des ULD Weichert die Beschlüsse.
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CeBit: Forscher stellen P2P-Alternative zu Facebook & Co. vor

14. März 2013

Angesichts der immer wiederkehrenden Problematik des datenschutzrechtlich jedenfalls bedenklichen Handelns von Social Networks wie Facebook, wird der Ruf nach dem Aufbau dezentraler Netzwerke laut. Bereits vor drei Jahren wurde das diesen Ansprüchen gerecht werdende Netzwerk Diaspora ins Leben gerufen, welches sich jedoch aufgrund diverser Faktoren bisher nicht nachhaltig am Markt mit der schier übermächtigen Konkurrenz auf Augenhöhe bringen konnte. Ebenso verhielt es sich mit dem Netzwerk Friendica.

Wie nun das Onlineportal Heise meldet, wurde auf der IT-Messe CeBit ein neues Projekt vorgestellt. Das überwiegend von Forschern der Universität Paderborn entwickelte P2P-Framework speichert Daten somit nicht auf den Servern des Netzwerkes, sondern auf den Festplatten der Nutzer selbst. Somit bleiben diese Herr über ihre Daten. Ein Missbrauch durch die Betreiber des Netzwerkes selbst ist weitestgehend ausgeschlossen. P2P steht dabei für Peer-to-Peer-Connection und beschreibt damit den Umstand, dass die Rechner der Nutzer miteinander verbunden werden, ohne, dass Server dazwischen geschaltet sind. Auch die von Facebook regelmäßig praktizierten nachträglichen Veränderungen der Nutzungsbedingungen, in welchen sich Facebook erweiterete Zugriffsrechte einräumt ohne dass der User davon häufig überhaupt Kenntnis nehmen muss und auch tatsächlich Kenntnis nimmt, sind als Gefahrenquelle in dieser Konstellation obsolet.

Die Forscher sehen in dem Projekt vorrangig eine Chance für Unternehmen, NGOs und den öffentlichen Dienst, um etwa Schulungen durchzuführen oder die Zusammenarbeit örtlich verstreuter Arbeitsgruppen zu effektuieren. Das Projekt ist frei verfügbar.

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Rüstungskonzern Raytheon entwickelt “Stalking-Software”

17. Februar 2013

Der us-amerikanische Rüstungskonzern Raytheon, eigentlich spezialisiert auf die Entwicklung und Herstellung von Marschflugkörpern, Torpedos und Radarsystemen, lässt mit einer Softwareentwicklung aufhorchen, die jeden ambitionierten Stalker begeistern dürfte. Die Anwendung mit dem Namen Riot (eine Abkürzung für Rapid Information Overlay Technology) recherchiert und analysiert Tagesabläufe, soziale Kontakte und Beziehungen von Zielpersonen anhand von Daten aus sozialen Netzwerken wie wie Facebook, Twitter und Foursquare. Dazu liest das Programm zum Beispiel Ortungsdaten aus den Profilen der Personen und, wenn solche nicht durch den Nutzer explizit veröffentlicht worden sind, Metadaten aus veröffentlichten Fotos. Dazu werden aus den Kontakten aufwendige Netzwerke rekonstruiert, die Beziehungen offenlegen.

Aufgefallen war die Präsentation der Software nach einem Bericht des englischen “Guardian”. Dieser bezieht sich auf ein Werbevideo von Raytheon in welchem ein Mitarbeiter die Vorzüge des Programms unter anderem wie folgt anpreist: “Wenn Sie Nick treffen wollen oder Zugriff auf sein Laptop brauchen, wäre Montagmorgen 6 Uhr im Fitnessstudio die beste Zeit dafür.”

Das Programm wid derzeit allerdings noch nicht verkauft. Nach einem Bericht des Virtuellen Datenschutzbüros besteht aber zum Beispiel Interesse an einem solchen Programm von Seiten der Schufa. Diese erhofft sich, durch die automatisierte Auswertung von Netzwerk-Tätigkeiten durch Personen, Rückschlüsse auf deren Kreditwürdigkeit ziehen zu können.

Kategorien: Online-Datenschutz · Social Media
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VG Schleswig: “Freifahrtschein” für Facebook bezüglich Klarnamenpflicht

15. Februar 2013

Das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig hat nach einer Pressemitteilung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) mit zwei Beschlüssen (Az. 8 B 61/12, 8 B 60/12) vom 14.02.2013 im vorläufigen Rechtsschutzverfahren der Facebook Inc./USA und der Facebook Ireland Ltd. gegen das ULD wegen der von Facebook durchgesetzten Klarnamenpflicht entschieden, dass ausschließliche Niederlassung von Facebook in Europa die Facebook Ltd. in Irland sei, weswegen auch in Deutschland nur irisches Datenschutzrecht Anwendung finde. Die Anordnungen des ULD auf Entsperrung von Facebook-Konten solcher Personen in Schleswig-Holstein, die ausschließlich und alleine wegen der Nichtangabe oder nicht vollständiger Angabe von Echtdaten bei der Registrierung gesperrt worden sind, seien vom VG zurückgewiesen worden. Die Klarnamenpflicht stünde zwar unzweifelhaft im Widerspruch zu § 13 Abs. 6 Telemediengesetz, jedoch existiere im irischen Recht  kein expliziter Anspruch auf anonyme oder pseudonyme Nutzung von Telemedien.

“Die Entscheidungen sind mehr als verblüffend und gehen in der Argumentation über das Vorbringen von Facebook hinaus, dass die Nichtanwendbarkeit des deutschen Datenschutzrechtes damit begründete, Facebook Inc. in den USA sei nur der Auftragsdatenverarbeiter der Facebook Ireland Ltd. Sie sind in sich widersprüchlich, wenn sei die fehlende rechtliche Relevanz von Facebook Germany damit erklären, dass dort keine Daten verarbeitet würden, zugleich aber das Unternehmen in Irland für zuständig erklären, obwohl dort auch keine Daten verarbeitet werden.”, kommentierte der Leiter des ULD Weichert die Beschlüsse. Diese hätten zur Folge, dass eine One-Stop-Shop-Regelung, wie sie in einer europäischen Datenschutz-Grundverordnung kombiniert mit einem ausgeklügelten Kooperationssystem der Aufsichtsbehörden geplant ist, für die IT-Unternehmen überflüssig wäre. Er käme also nur darauf an, die Konzernstruktur so zu gestalten, wie es Facebook tut , also eine Niederlassung in einem EU-Staat mit niedrigem Datenschutzniveau für zuständig zu erklären. Dies sei nicht die Regelungsabsicht der Europäischen Union.

Das ULD werde gegen die Beschlüsse des VG Schleswig Beschwerde einlegen.

 

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