Schlagwort: Gesundheitsdatenschutz

Bundesgesundheitsminister plant eigenes Datenschutzgesetz für das Gesundheitswesen

10. Juli 2019

Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) plant zum Datenschutz im Gesundheitswesen ein eigenes Gesetz. Er hat bereits Passagen zum Da­tenschutz aus dem Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) herausgenommen.

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein begrüßt Spahns Pläne: “Durch die bereits in Kraft getretenen und für die Zukunft noch geplanten Gesetze des Bundesgesundheitsministers entsteht eine enorme Dynamik, auch bei der – überfälligen – Digitalisierung des Gesundheitswesens.”

Geplant ist, das eigene Datenschutzgesetz in der zweiten Jahreshälfte auf den Weg zu bringen. Vorgesehen ist unter anderem, Versicherte bei der Nutzung der zum 1. Januar 2021 startenden elektronischen Patientenakte zu unterstützen.

Das Ziel ist, dem Thema Datenschutz im Rahmen der neuen Anwendungen und der Vernetzung im Gesundheitswesen gebührend Rechnung zu tragen.

Umgang mit Gesundheitsdaten: Europarat veröffentlicht neue Leitlinie

29. April 2019

Der Europarat hat am 28. März 2019 in Straßburg neue Leitlinien zum Umgang mit Gesundheitsdaten veröffentlicht. In einer Mitteilung heißt es, das Ziel der Richtlinie sei, die 47 Mitgliedsstaaten dazu anzuhalten, bei der Datenverarbeitung die Menschenrechte, insbesondere das Recht auf Daten­schutz und das Recht auf den Schutz der Privatsphäre sicherzustellen.

Grund für die Verabschiedung der neuen Leitlinie sei die fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitssektor, die einen hohen Umfang an Verarbeitung von Gesundheitsdaten mit sich bringt. Daraus gehe die Notwendigkeit hervor, Gesundheitspersonal und Gesundheitsbehörden Leitlinien zum Umgang mit Gesundheitsdaten an die Hand zu geben.

Die Empfehlung des Europarates enthält eine Reihe von Grundsätzen, die zum Schutz von Gesundheitsdaten zu beachten sind.

Wesentliche Aspekte, die in der Empfehlung des Rates enthalten sind, sind die Implementierung angemessener Sicher­heitssysteme auf höchstem technischen Niveau zum Schutze von Gesundheitsdaten sowie Vorgaben zur Rechtsgrundlage der Verarbeitung von Gesundheitsdaten, insbesondere zu der Einwilligung betroffener Personen.

Die Regelungen befassen sich im Ein­zelnen mit dem Schutz der Daten ungeborener Kinder, dem Umgang mit genetischen Informationen, dem Datenaustausch zwischen Gesundheitseinrichtungen und -organisationen sowie der Speicherung von Gesundheitsdaten . Sie enthalten ebenfalls Regelungen über Daten, die zu wissenschaftlichen Forschungszwecken verarbeitet werden, via mobilen Geräten gesammelt oder grenzüberschreitend übertragen werden.

Weiterhin listet der Rat die Rechte der betroffenen Person auf, zu denen als entscheidendes Recht die Transparenz über den Sinn und Zweck sowie die weitere Verwendung oder Speicherung der Gesundheitsdaten gehört.

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Dorothee Bär: Datenschutz soll für das Gesundheitswesen gelockert werden

4. Januar 2019

Die Staatsministerin für Digitalisierung Dorothee Bär möchte datenschutzrechtliche Regelungen für das Gesundheitswesen lockern bzw. streichen, damit die Digitalisierung im Gesundheitssektor, insbesondere die elektronische Gesundheitskarte samt elektronischer Patientenakte voranschreiten kann. “Wir haben in Deutschland mit die strengsten Datenschutzgesetze weltweit und die höchsten Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre”, sagte sie im Interview. Dies blockiere viele Entwicklungen im Gesundheitswesen.

Sie setzt sich dafür ein, dass die elektronische Gesundheitskarte dieses Jahr definitiv kommen wird. Die elektronische Patientenakte soll bis 2021 in den Regelbetrieb gehen. Sie bevorzugt jedoch statt einer Karte eine digitale Anwendung, am besten für das Smartphone.

Auch die Bundesärztekammer hat die Datenschutzregelungen für das Projekt einer elektronischen Gesundheitskarte als übertrieben bezeichnet.

Letztendlich liegt dieses Thema eher in den Händen des Gesundheitsministers Jens Spahn. Dieser hat sich jedoch auch für eine zeitgemäße Lösung für die elektronische Gesundheitskarte ausgesprochen.

Zugriff auf Patientendaten zukünftig über das Smartphone

16. Juli 2018

Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen sollen zukünftig über ihr Smartphone oder Tablet auf ihre Patientendaten zugreifen können.

Der Gesundheitsminister Jens Spahn beabsichtigt bereits ab 2021 diese neue Zugriffsmöglichkeit einzuführen.

Laut FAZ will der Gesundheitsminister noch im Juli die erforderlichen Vorgaben gegenüber den betroffenen gesetzlichen Krankenversicherungen tätigen.

Das Ziel der neuen Zugriffsmöglichkeit soll darin bestehen für die Versicherten die Nutzungsfreundlichkeit zu erhöhen und eine weitere Zugriffsoption zu schaffen.

Mit Einführung der neuen Option soll speziell die Digitalisierung vorangetrieben werden.

Die Zugriffsmöglichkeit auf Patientendaten über das Smartphone oder Tablet bedeutet jedoch laut dem Gesundheitsminister nicht die letzte Erweiterung in diesem Bereich. Daneben sollen im Rahmen der elektronischen Patientenakte auch die bisherigen Zugänge und Authentifizierungsverfahren erweitert werden. Im Gespräch ist ein vergleichbarer Zugang wie beim Online-Banking über die Verwendung von TAN und PIN.

 

Gestattung innovativer Datennutzungen in der Gesundheitswirtschaft

26. Juni 2018

Zur Gewährleistung des Aktionsplans eHealth haben acht Industrieverbände ein Zielbild-eHealth erarbeitet.

Durch das Zielbild wollen die beteiligten Industrieverbände eine Grundlage für die Umsetzung des Aktionsplans-eHealth schaffen. Nach dem Zielbild sollen insbesondere innovative Datennutzungen gestattet werden. Dafür werden in dem Zielbild Reformansätze für den Datenschutz medizinischer Daten formuliert. Im Mittelpunkt der Reformansätze des eHealth-Zielbildes steht der Gedanke, dass die Zweckbindung für die medizinische Forschung nicht mehr gelten soll. Stattdessen sollen die Daten durch eine leistungs- und flächendeckende Netz und Kommunikationsinfrastruktur in einem offenen und gesicherten Datenraum zur Verfügung stehen, um so den Nutzen für den Patienten zu steigern. Ebenso soll die Reform das Sicherheitsniveau erhöhen. Laut dem Zielbild soll gerade der angestrebte digitale Prozess eine Steigerung der Sicherheit gegenüber analogen Dokumentationsprozessen bewirken.

Die Verbände begründen diese Reform zudem mit der wirtschaftlichen Bedeutung der Gesundheitswirtschaft mit einem Umsatz von 76,7 Milliarden Euro und über sieben Millionen Erwerbstätigen. Angesichts dieser Bedeutung solle die Gesundheitswirtschaft laut dem Zielbild durch diese Reform erhalten und gestärkt werden. Die datenschutzrechtliche Zweckbindung dürfe die Entwicklung und Anwendung von Big-Data Anwendungen und innovativem Daten-Hosting nicht beeinträchtigen. Laut dem Zielbild erfordere gerade die Entwicklung in der medizinischen Forschung auch eine Verwendung von Daten über den ursprünglichen Zweck hinaus, da in diesem Bereich oftmals zukünftige Verwendungen nicht bei Erhebung der Daten absehbar seien.

Die Verbände wollen dafür eine neue Form der Einwilligung einführen in Form von elektronischen Einwilligungsmodellen. Ungeachtet der neuen Einwilligungsmodelle soll eine patientenorientierte Versorgung weiterhin das Leitbild bleiben.

Zusätzlich sollen die Bürger durch eine bundesweite Aufklärungskampagne von den Änderungen in Kenntnis gesetzt werden, um so eine Aufklärung über die Vernetzung im Bereich der Forschung zu ermöglichen.

Krankenhäuser fordern Digitalisierung

10. November 2017

Die Digitalisierung auf der ganzen Welt schreitet immer mehr voran. Auch im Bereich der Medizin gibt es immer wieder technische Innovationen die eine gewisse Digitalisierung von Krankenhäusern voraussetzen.

Ein weit verbreitetes Problem dabei ist, dass solche Innovationen meist mit hohen Kosten und viel Aufwand verbunden sind. Dementsprechend gibt es zahlreiche Krankenhäuser, die nicht mit dem technischen Fortschritt Schritt halten können.

Der Geschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft Georg Baum beurteilt die Lage deutscher Krankenhäuser so, dass diese seines Erachtens nach ganze 5 Jahre hinter der Digitalisierung zurückliegen. Neuheiten wie beispielsweise “intelligente Pflaster”, welche die Wundheilung mittels Temperaturmessung überwachen und Unregelmäßigkeiten per App mitteilen oder digitale Bilddaten aus CT- oder MRT-Systemen die Tumore aufspüren können, sind dabei für deutsche Krankenhäuser weitestgehend unerschwinglich.

Bei weiterer Betrachtung solcher Innovationen fällt ein weiteres Problem deutlich ins Gewicht. Die IT Sicherheit und der Datenschutz. Da es sich in der Medizin immer um Gesundheitsdaten und somit sensible personenbezogene Daten dreht, stellt sich die Frage wie man diese ordnungsgemäß schützen kann, dass Dritte in keinem Fall Zugang zu den Daten der Patienten bekommen können.
Die Verwendung von Apps und eine drahtlose Übermittlung der Daten bieten dabei die Gelegenheit für Hackerangriffe, welchen durch sogenannte “Cybersicherheit” vorgebeugt werden soll. Besonders problematisch sind dabei jene Anwendungen, die mit dem Handy eines Patienten oder des Benutzers gekoppelt werden.

Wie sich die Sachlage zukünftig entwickeln wird und wodurch die Gesundheitsapps und technischen Innovationen geschützt werden ist noch nicht ausgereift. Aktuell jedoch benutzen bereits 45 % der deutschen Smartphone Nutzer Gesundheitsapps in ihrem Alltag.

Datenschutzmängel in Berliner Krankenhäusern

7. April 2017

Die Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk moniert den Umgang der Berliner Gesundheitsbehörden mit Gesundheitsdaten, insbesondere im Zusammenhang mit Patientendaten in Berliner Krankenhäusern. In ihrem aktuellen Tätigkeitsbereich kritisiert die Berliner Datenschutzbeauftragten die fehlende Ausstattung der Gesundheitsbehörden unter anderem mit moderner Technik und den erforderlichen Ressourcen. Vor diesem Hintergrund lassen sich Datenpannen, wie das unbeabsichtigte Offenlegen von Patientendaten gegenüber unbeteiligten Dritten durch die Gesundheitsbehörden, nicht verhindern.

Erhebliche Kritik äußerte die Datenschutzbeauftragte auch hinsichtlich einer mangelnden Erfassung dezentraler Prozesse innerhalb von Tochtergesellschaften der Krankenhäuser oder einer lückenhaften Umsetzung der IT Sicherheitsvorgaben bei Wartungen von Krankenhaus-ITs.

In diesem Zusammenhang wird der aktuelle Entwurf des neuen Bundesdatenschutzgesetzes, nach dem die Datenschutzaufsichtbehörden keine Kontrollen mehr vor Ort im Arbeitsbereich von Berufsgeheimnisträgern ausüben dürfen, keinesfalls zu einem besseren Schutzniveau der Berliner Gesundheitsdaten führen. Denn ob die Krankenhäuser die ihnen datenschutzrechtlich vorgegebenen Maßnahmenergreifungen auch tatsächlich umsetzen, könnten die Aufsichtsbehörden demnach überhaupt nicht mehr nachkontrollieren.

Risiko BYOD: über 90% der Organisationen im Gesundheitssektor von Datendiebstahl betroffen

23. Juni 2016

Laut einer Studie  des US-Konzerns Forcepoint wurden in den vergangen zwei Jahren 91 Prozent der Organisationen im Gesundheitssektor Opfer von Datendiebstahl.

Als größtes Risiko hat der Anbieter von Software-Lösungen zur IT-Sicherheit vor allem den Einsatz privater Endgeräte wie Smartphones in der betrieblichen IT-Umgebung ausgemacht.

So wäre es heute Praxis, dass zum Beispiel Ärzte sowohl im Rahmen der Forschung als auch der Patientenuntersuchung ungehinderten und räumlich unabhängigen Zugang zu elektronischen Patientenakten benötigen und dabei regelmäßig über ihre Privatgeräte auf Datenbanken zugreifen, Patientendaten versenden und empfangen.

In Deutschland herrscht nach Aussage der Studie noch weitgehende Unklarheit, welche Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf Patientendaten das sogenannte E-Health-Gesetz  künftig verlange. Den meisten Krankenhäusern attestiert das Unternehmen deutliche Missstände hinsichtlich Präventivmaßnahmen zu einer frühzeitigen Angriffserkennung und fehlenden Überblick über die im Betrieb eingesetzte „Schatten-IT“ durch den Einsatz privater Endgeräte.

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