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Datenschutzverstöße beim Homeschooling?

9. Juni 2020

Nachdem der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Lutz Hasse, die Prüfung von Datenschutzverstößen durch Lehrkräfte beim Home-Schooling angekündigt hatte, ist er bei Lehrergewerkschaften, Elternverbänden, Oppositionsparteien und Bildungsministern in Kritik geraten.

Er warnte davor, dass bei Verstößen der Lehrer Bußgelder von bis zu 1.000 Euro verhängt werden könnten. Gleichzeitig müsse jedoch geprüft werden, ob der Lehrer selbst oder vielmehr die Schule, durch eine Duldung des Verstoßes, im Einzelfall verantwortlich ist. Aus datenschutzrechtlicher Sicht seien, so Hasse, vor allem die Verwendung von unsicherer Software, Cloudspeichern und Kommunikationsplattformen bedenklich.

Thüringens Bildungsminister Helmut Holter (Linke) kritisierte diesbezüglich: “Lehrerinnen und Lehrer, die in der Corona-Krise mit hohem Engagement und unter hohem Zeitdruck das Lernen zu Hause organisieren mussten und nach den besten Wegen gesucht haben, den Kontakt zu ihren Schülerinnen und Schülern und zu den Eltern zu halten, sollten nun nicht mit Bußgeldern bedroht werden”. 

Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisierte die Ankündigung von Hasse als „Schlag ins Gesicht“ derer, die schnell nach Möglichkeiten gesucht hätten, Schüler im Distanzunterricht gut zu betreuen.

Wie der MDR jetzt berichtete, haben sich der Thüringer Datenschutzbeauftragte und Mitarbeiter des Bildungsministeriums am Montag den 08.06.2020 gemeinsam auf eine Vermeidung von Bußgeldern geeinigt. Sie legten fest, dass sich bei etwaigen Verstößen die Datenschützer zunächst an das Ministerium wenden sollen. Dort kann im Einzelfall geprüft werden, ob sich Bußgelder vermeiden ließen.

Die Thematik rund um Homeschooling und Datenschutz wurde auch in Teil 8 unserer Themenreihe Datenschutz und Corona aufgegriffen und erläutert.

Schulkommunikation via WhatsApp – Kultusministerkonferenz sieht Probleme bei Datenschutz

19. Februar 2019

In den modernen Zeiten kommt es immer öfter dazu, dass Lehrer mit den Eltern ihrer Schüler via WhatsApp kommunizieren. Der Präsident der
Kultusministerkonferenz sieht dies datenschutzrechtlich jedoch als bedenklich an. Seiner Ansicht nach dürften keine personenbezogene Daten durch WhatsApp ausgetauscht werden. In besonderem Maße gälte dies für sensible personenbezogene Daten wie beispielsweise Krankmeldungen aber auch für unterrichtsbezogene sowie notenrelevante Daten, die mittels des Messenger-Dienstes ausgetauscht werden können.

In Deutschland fällt eine solche Kommunikation zwischen Lehrern und Eltern oftmals in eine Grauzone. Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab, dass manche Bundesländer ihren Lehrkräften untersagen, arbeitsbezogene Nachrichten mittels des Messenger-Dienstes auszutauschen. Eine genaue Regelung gibt es diesbezüglich jedoch nicht. Das Bundesland Niedersachsen eruiert zu dieser Zeit einen datenschutzrechtlich unbedenklicheren, alternativen Messenger-Dienst.

Um die Kommunikation zwischen den Lehrkräften und den Eltern auf datenschutzrechtlich konforme Art und Weise gewährleisten zu können, fordert der Lehrerverband die Einrichtung von Elternportalen. Diese sollen so konzipiert sein, dass eine Kommunikation unter Aufsicht der Schule in einem passwortgeschützten Bereich stattfindet.

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