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Die Stadt Tübingen darf keine Liste mit „auffälligen“ Asylbewerbern führen

7. Oktober 2020

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Dr. Stefan Brink (LfDI) untersagte der Stadt Tübingen die Nutzung polizeilicher Daten für eine Liste mit „auffälligen“ Asylbewerbern.

Seit eineinhalb Jahren streiten der Oberbürgermeister der Stadt Tübingen Boris Palmer und der LfDI bezüglich der Rechtmäßigkeit einer von der Stadtverwaltung geführten „Gefährderliste“. Gespeist wird die Liste mit Daten die die Polizei aufgrund ausländerrechtlicher Vorgaben an die städtische Ausländerbehörde übermittelt und die auch an die städtische Verwaltung weitergegeben werden. Nach eigenen Angaben der Stadt dient die Liste dazu, die städtischen Bediensteten und die Bevölkerung vor Übergriffen dieses Personenkreises zu schützen.

Der LfDI bewertet diesen Datenaustausch als rechtswidrig. Die betroffenen Daten unterlägen einer Zweckbindung, die nur Maßnahmen für ausländerrechtliche Zwecke umfasse. Für eine Übermittlung zu anderen Zwecken der Verwaltung bestehe demnach keine Rechtsgrundlage. Die Eintragung der personenbezogenen Daten einer betroffenen Person in die Liste erfolge außerdem, ohne dass die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht sich bereits mit dem Vorwurf befasst und diesen in einem rechtsstaatlichen Verfahren bestätigt hätten. Nach Einschätzung des LfDI würden solche „Gefährderlisten“ auf Grundlage eines bloßen Verdachts, der rechtsstaatlich nicht überprüft wurde, die Rechte ausländischer Mitbürger verletzen.

In seiner Pressemitteilung wies der LfDI außerdem darauf hin, wie mühsam sich die Klärung der gegenständlichen Frage mit der Stadt Tübingen darstellte. So würden bis heute zugesagte Akten noch fehlen. Mit der Untersagungsverfügung hat der LfDI erstmals eine Anordnung gegenüber einer Kommune erlassen.

Immer mehr Datenpannen in Arztpraxen

31. Juli 2019

Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte warnt in seiner gestrigen Pressemeldung eindringlich vor Datenpannen in Arztpraxen. Ganz besonders Verschlüsselungstrojaner sind die Quelle vieler Datenschutzverletzungen. Auch die Übermittlung von Patientenberichte oder Röntgenbilder an falsche Empfänger stellen ein großes Problem dar.

Es ist zwingend notwendig, dass eine Datensicherung, Verschlüsselung sowie die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter stattfindet. Hierzu erklärt der Landesbeauftragte, Dr. Stefan Brink: „Gerade im medizinischen Bereich werden extrem sensible und schützenswerte personenbezogene Daten verarbeitet. Daher ist es hier besonders wichtig, dass mit diesen Daten sorgfältig und korrekt umgegangen wird.”

Bislang hat die Bußgeldstelle des LfDI Bußgelder in Höhe von 207.140 Euro verhängt. Seit dem Wirksamwerden der neuen EU-Datenschutzverordnung im Mai 2018 hat sich die Zahl der Datenpannen demzufolge verzehnfacht.

Die am häufigsten gemeldeten Datenschutzverletzungen:  Postfehlversand,  Hackingangriffe/Malware/Trojaner, E-Mail-Fehlversand, Diebstahl eines Datenträgers, Versendung einer E-Mail mit offenem Adressverteiler, Verlust eines Datenträgers und Fax-Fehlversand.

LfDI: Orientierungshilfe “Datenschutz im Hotelgewerbe”

6. Mai 2013

Der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) hat eine Orientierungshilfe „Datenschutz im Hotelgewerbe“ erstellt. Diese soll Hotelbetreibern helfen, ihre “datenschutzrechtlichen Hausaufgaben” zu machen und den Hotelgästen praktische Tipps zum Schutz ihrer persönlichen Daten geben. Nach Anhörung der Beteiligten soll diese Orientierungshilfe veröffentlicht werden.

Anlass hierfür gab eine mit dem DEHOGA Rheinland-Pfalz durchgeführte Umfrage bei Hotelbetrieben im Land und mehr als 100 Vor-Ort-Kontrollen bei kleinen und mittleren Hotelbetrieben sowie bei allen 19 in Rheinland-Pfalz ansässigen Hotelketten. Der LfDI äußerte nach Prüfung: „Viele Hotelbetriebe haben große Anstrengungen unternommen, ihren Kunden auch in Sachen Datenschutz ein guter Gastgeber zu sein. Dennoch sind Probleme bei der weit überschießenden Erfassung von Meldedaten, beim Einsatz von Kreditkarten, bei der Erstellung sensibler Kundenprofile und beim Thema Datensicherheit klar erkennbar.“