OVG Schleswig-Holstein: Für Facebook gilt kein deutsches Datenschutzrecht!
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein hat Anfang dieser Woche Medienangaben zufolge mittels zweier Beschlüsse (Az. 4 MB 10/13, 4 MB 11/13) entschieden, dass auf die Datenverarbeitung des sozialen Netzwerkes Facebook auch in Bezug auf deutsche Nutzer nicht deutsches, sondern ausschließlich irisches Datenschutzrecht anwendbar ist. Damit wurde die vorläufige Vollstreckbarkeit der Verfügungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) gegen Facebook Inc./USA und Facebook Ireland Ltd. gemäß deutschem Telemediengesetz eine anonyme oder pseudonyme Nutzung zuzulassen, rechtskräftig aufgehoben. Das Gericht führte aus, dass Facebook Ireland Ltd. eine Niederlassung von Facebook in Europa darstelle, nicht aber die Facebook Germany GmbH, die nur in den Bereichen der Anzeigenakquise und des Marketing für den Konzern tätig sei.