Schlagwort: Polizei Berlin

Handybesitzer in Berlin werden über Funkzellenabfrage informiert

16. September 2021

Das Land Berlin will zukünftig seine Bürger per SMS darüber informieren, wenn die jeweilige Handynummer in einer Funkzellenabfrage erfasst wurde. Das Funkzellenabfragen-Transparenz-System wurde bereits 2018 vorgestellt, die Umsetzung verzögerte sich jedoch aus technischen und rechtlichen Gründen.

Die Polizei fordert nach einem Antrag der Staatsanwaltschaft und einer Genehmigung durch einen Richter bei einer Funkzellenabfrage gem. § 100g StPO von den Kommunikationsdienstleistern alle Telefonnummern an, die zum fraglichen Zeitpunkt in einer bestimmten Funkzelle registriert waren, um Straftäter zu überführen. In Berlin gibt es mehrere Tausend Funkzellen. 2020 wurden in Berlin 523 Funkzellenabfragen in 547 Ermittlungsverfahren durchgeführt, wie die Justizverwaltung mitgeteilt hat. Dabei wurden die Daten von rund einer Million Berlinerinnen und Berlinern erfasst.

Die Berliner Justizverwaltung rechnet jedoch damit, jährlich nur eine vierstellige Anzahl an Benachrichtigungen zu versenden. Um benachrichtigt zu werden, ist erforderlich, sich zuvor kostenlos beim Funkzellenabfragen-Transparenz-System zu registrieren. Diese Registrierung muss außerdem alle drei Monate aktualisiert werden, derzeit gibt es rund 3.500 aktive Nummern.

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50 Strafverfahren wegen Verdachts auf Datenschutzverstoß durch Berliner Polizei

30. Juli 2020

Mutmaßliche Rechtsextremisten versuchen, mit Drohbriefen Politiker oder Personen des öffentlichen Lebens einzuschüchtern. Über Polizeirechner in Hessen konnten die Täter unberechtigt Adressen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern abfragen. Auch in Brandenburg und Berlin wurden solche unberechtigten Abfragen in den vergangenen zwei Jahren bekannt.

Wie die Senatsverwaltung für Inneres auf Anfrage am 27. Juli 2020 mitteilte, wurden gegen die Berliner Polizei deswegen in den letzten zwei Jahren rund 50 Strafverfahren wegen eines Verdachts des Verstoßes gegen das Landesdatenschutzgesetz aufgrund unberechtigter Datenabfragen eingeleitet.

Der Großteil dieser Verfahren wurde allerdings wegen mangelnden Tatverdachts eingestellt:
2018 wurden 24 Verfahren eingeleitet, von denen 23 wieder eingestellt wurden. In lediglich einem Verfahren wurde ein Strafbefehl erlassen.
Im Jahr 2019 wurden von 25 Strafverfahren gegen Bedienstete der Polizei Berlin 16 wegen mangelnden Tatverdachts und eines wegen geringer Schuld eingestellt. Die acht weiteren Strafverfahren sind bisher noch nicht abgeschlossen.

Nach Angaben der Innenverwaltung könnte es weitere Verdachtsfälle gegeben haben, bei denen sich aber unmittelbar herausgestellt haben könnte, dass der Zugriff auf die Daten rechtmäßig war. Das Berliner Datenschutzgesetz wurde Mitte 2018 reformiert. Dadurch können einige Verstöße als Ordnungswidrigkeit einzustufen sein, die bei der Polizei Berlin allerdings statistisch nicht erfasst werden.

Seit 2018 wurden deutschlandweit insgesamt mehr als 400 Ordnungswidrigkeits-, Straf- oder Disziplinarverfahren wegen solcher unberechtigten Datenabfragen eingeleitet. Eine zweistellige Zahl dieser Verfahren wurde allerdings bereits eingestellt oder werden derzeit noch überprüft.

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Kritik an millionenfacher Funkzellenabfrage durch Polizei Berlin

5. September 2012

Die Polizei Berlin nutzte im Zeitraum zwischen 2009 und April 2012 ganze 1408 Male das Instrument der Funkzellenabfrage und fragte dabei 6,6 Millionen Datensätze ab, wie jetzt Spiegel-Online berichtete. Dies soll jedoch nur in 116 Fällen zu brauchbaren Hinweisen in Form von neuen Ermittlungsinhalten geführt haben. Nicht zuletzt dieser Umstand sorgt für Kritik an den Maßnahmen. Die Berliner Piratenpartei fordert durch ihren Chef Christopher Lauer einen restriktive(re)n Umgang mit dem Verfahren. Zum einen gerieten durch die Methode unverhältnismäßig viele Unschuldige in das Visier der Ermittlungsbehörden, nur weil sie sich zu einer bestimmten Zeit an einem Ort befanden, in deren Nähe eine Straftat passierte. Zum anderen sollen die Betroffenen nach dem Dafürhalten der Piraten nach der Abfrage durch die Polizei zumindest über das Geschehen informiert werden.