Staatlicher Zugriff auf TK-Daten soll vereinfacht werden
Der Bundesrat plant, dass der staatliche Zugriff auf TK-Daten erleichtert werden soll. Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung liegt bereits vor.
Der zuständige Rechtsausschuss der Länderkammer empfiehlt , dass dem Provider eine verstärkte Mitwirkungspflicht bei dem Datenzugriff auferlegt werden soll.
Insbesondere soll hierdurch, so die Initiative, die Strafverfolgung effektiver werden, da Providern Auskunftspflichten für PIN-Codes und Passwörter obliegen. Hierdurch werde der staatliche Zugriff auf die Endgeräte und/ oder auf die Cloudspeicher erleichtert.
Verschärft werden müssen nach Ansicht des Bundesrates auch die Überprüfungspflichten der Provider bezüglich der Richtigkeit der Bestandsdaten ihrer Kunden. Es sei angemessen, dass sich die Provider von potentiellen Kunden Personalausweise vorlegen lassen.
Der Wirtschaftsausschuss hegt erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der unterbreiteten Vorschläge und verweist auf die bisherigen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht zur verfassungsmäßigen Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes in der Vergangenheit an die Strafverfolgung und Geheimdienste aufgestellt hat. Besonderes problematisch sei die Vereinbarkeit des Entwurfes mit dem grundrechtlichen Fernmeldegeheimnisses, da Provider hiernach dynamische IP-Adressen und die Inhaber von Internetzugängen zuordnen können. Dies stelle einen Eingriff in das grundrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis dar.