HmbBfDI: Fragerecht des Vermieters
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat die Hinweisschrift “Fragerecht des Vermieters” herausgegeben, um künftig Klarheit für Mietinteressenten und Wohnungswirtschaft darüber zu schaffen, welche Daten von Wohnungssuchenden erhoben werden dürfen. In der Hinweisschrift wird dargelegt, was nach dem Bundesdatenschutzgesetz noch zulässig und damit zum berechtigten Interesse des Vermieters ist und was zu weit geht, also in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Mietinteressenten eingreift.
„Der Wohnungsmarkt in Hamburg ist, wie in vielen Ballungszentren in Deutschland, derzeit äußerst angespannt. Auf eine Wohnung kommen häufig zahlreiche Bewerber. Zentrale Ressource im Auswahlverfahren um Wohnraum sind dabei deren Daten. Dass Vermieter vor dem Abschluss eines Mietvertrags möglichst viel über die persönlichen Verhältnisse ihres zukünftigen Mieters wissen möchten, mag verständlich sein. Doch haben sich bei der Datenschutzaufsicht in der vergangenen Zeit die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern hinsichtlich der Art und Menge der Datenerhebungen deutlich gesteigert.“, so der HmbBfDI Caspar.