Droht Deutschland ein EU-Verfahren aufgrund von Datenschutz-Verstößen?

21. November 2018

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entfaltet seit dem 25.Mai diesen Jahres Wirkung. In diesem Kontext stieg die Anzahl der durch die Datenschutzbehörden zu erfüllenden Aufgaben bekanntermaßen an. Dies resultiert sowohl aus einer steigenden Bereitschaft der Menschen, Verstöße zu melden als auch aus neuen, durch die DSGVO entstandenen Aufgaben.

Dieser Anstieg der Anzahl zu erledigenden Aufgaben scheint die Datenschutzbehörden jedoch trotz der zweijährigen Umsetzung nahezu unvorbereitet getroffen zu haben. Dies geht zumindest aus einem Interview mit Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragtem Stefan Brink hervor. Dieser (und andere) konstatierte(n) scheinbar, dass das Personal einiger Bundesländer nicht – oder unzureichend – aufgestockt wurde und hierdurch ein Engpass entstanden sei, der zu langen Wartezeiten bei der Bearbeitung etwaiger Aufgaben führe. Mit anderen Worten seien die Datenschutzbehörden überlastet.

Im Ergebnis führe diese Überlastung zu einer reellen Gefahr, dass Deutschland einem Vertragsverletzungsverfahren ausgesetzt wird. Aus heutiger Perspektive bleibt abzuwarten, ob dies tatsächlich der Fall ist. Insoweit bleiben künftige Veränderungen innerhalb der Behördenstruktur oder aber des Aufgabenausmaßes abzuwarten.