Empfehlung der Leopoldina zur Anpassung des Datenschutzrechts in der Kritik
Die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina hat am 13.04.2020 in einer Ad-hoc-Stellungnahme Vorschläge präsentiert, wie aus ihrer Sicht COVID-19 wirksam bekämpft und die aktuelle Krise nachhaltig überwunden werden kann. Nachdem die Empfehlungen auf Seiten der Politik zunächst überwiegend Lob geerntet hatten, wird nun aber auch Kritik geäußert. Gegenstand kritischer Äußerungen sind dabei die Anmerkungen im Rahmen der Stellungnahme, die auf eine Überprüfung datenschutzrechtlicher Standards abzielen.
So heißt es in der Stellungnahme (S. 7): “Angesichts der Erfahrung der derzeitigen Pandemie sollten auf europäischer Ebene die Datenschutzregelungen für Ausnahmesituationen überprüft und ggfs. mittelfristig angepasst werden. Dabei sollte die Nutzung von freiwillig bereit gestellten personalisierten Daten, wie beispielsweise Bewegungsprofile (GPS-Daten) in Kombination mit Contact-Tracing in der gegenwärtigen Krisensituation ermöglicht werden.”
Dieser Vorschlag wird sowohl von Datenschützern als auch von einigen Politikern zurückgewiesen und auf die geplante App zur Nachverfolgung von Corona-Kontakten verwiesen. Während der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber die Sinnhaftigkeit der Nutzung von GPS-Daten mit Verweis auf Testergebnisse und Umfragen in der Bevölkerung hinterfragt, hält sein Hamburger Kollege Johannes Caspar die bestehenden Eingriffstatbestände der DSGVO zum Gesudheitsschutz – insbesondere unter Berücksichtigung nationaler Regelungsmöglichkeiten durch entsprechende Öffnungsklauseln – für ausreichend. Zudem verweist auch Caspar darauf, dass die bestehenden Möglichkeiten zur Datennutzung (anonymisierte Standortdaten, Datenspenden von Gesundheitsdaten) sowie die geplante App zur Nachverfolgung der Kontaktpersonen ausreichend seien.
In die gleiche Kerbe schlägt Stephan Thomae, Vizechef der FDP-Bundestagsfraktion. Auch wenn das GPS-Tracking in Ländern wie Südkorea Erfolge gezeigt habe, solle Südkorea nicht als Vorbild genommen werden, sondern der Fokus darauf liegen, die Akzeptanz der Bevölkerung in die geplante, auf freiwilliger Basis und mittels Bluetooth-Technologie operiende App zu stärken. Auch Konstantin von Notz (Grüne) sieht kein Bedürfnis für eine Änderung der datenschutzrechtlichen Rechtslage; die derzeitige sei ausreichend.
Eingeschränkte Unterstützung für die Empfehlung der Leopoldina kommt hingegen vom digitalpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jens Zimmermann. “Mittelfristig” sei eine entsprechende Debatte angebracht, kurzfristig jedoch die derzeit geplanten digitalen Maßnahmen ausreichend. Nur wenn sich dabei zeige, “dass gesetzliche Änderungen notwendig werden, sollte dies auf der Grundlage dieser Erfahrungswerte diskutiert werden.”
Wann in Deutschland eine entsprechende App zur Nachverfolgung von Corona-Kontakten zum Einsatz kommen kann, ist derzeit immer noch offen. Mehrere mögliche Modelle werden durch das Robert-Koch-Institut (RKI) geprüft. Bis zur “Marktreife” steht daher zunächst nur die Datenspende-App des RKI zur Verfügung.