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DSK: Kontaktverfolgung durch Apps sicher gestalten und regeln

7. April 2021

Die Nachverfolgung persönlicher Kontakte wird seit Beginn der Covid-19-Pandemie als ein wirksames Mittel zur Pandemiebekämpung betrachtet. Nachdem das Robert-Koch-Institut die Corona-Warn-App veröffentlichte, machten sich auch private Anbieter an die Entwicklung entsprechender Apps, wie beispielsweise die App Luca. In einer Stellungnahme vom 26. März hat sich die Datenschutzkonferenz (DSK) – das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder – zu diesen Thema geäußert.

Öffentliche Stellen wollen privat betriebene Apps nutzen

Hintergrund der Stellungnahme ist, dass nunmehr einige Länder und Landkreise die Absicht bekundet hätten, private entwickelte Apps zu nutzen und auch eine Verbindung zu den lokalen Gesundheitsämtern zu ermöglichen. Dabei weist die DSK noch einmal darauf hin, dass ein solches Vorgehen datenschutzkonform erfolgen müsse. Dies sei in datensparsamer Weise aber nur dann möglich, wenn es bundesweit auf einheitliche Regelungen gestützt werde. Solche gesetzliche Regelung fehlten jedoch, so die DSK.

DSK zu den Anforderungen an die Datensicherheit

Auch fasst die DSK noch einmal zusammen, welche Funktionen eine App zur Gewährleistung der Datensicherheit aufweisen sollte: Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (sodass auch der Betreiber nicht auf die Daten zugreifen kann), automatisierte fristgemäße und datenschutzkonforme Datenlöschung, sichere Wege zur Datenübermittlung von Nutzer/Veranstalter zum Gesundheitsamt (anstatt E-Mail oder Fax), strikte Zweckbindung der Daten (sichergestellt durch entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen) sowie unverzügliche Information über das Infektionsrisiko. Aus organisatorischer Sicht müsse die datenschutzrechtliche Verantwortung klar verteilt werden, Betroffenenrechte seien transparent und eindeutig zu regeln und die Freiwilligkeit der digitalen Erhebnung sicherzustellen.

Auch Luca-App habe noch Anpassungsbedarf

In Bezug auf die App Luca seien bereits wesentliche Punkte sichergestellt, jedoch identifiziert die DSK auch hier noch notwendige Anpassungen. So sieht die DSK die derzeit implementierte zentrale Speicherung aller erhobenen Daten kritisch und möchte hier auf eine dezentrale Speicherung hinwirken. Problematisch sei zudem, dass der Schlüssel zur Entschlüsselung der Daten (es gebe nur einen Schlüssel für alle Gesundheitsämter) bei dem Anbieter liege. Hier könne beispielsweise ein Hacker-Angriff alle erhobenen Daten in Gefahr bringen.

DSK: Orientierungshilfe für Betreiber und Appell an Gesetzgeber

Schließlich betont die DSK die Verantwortung der zuständigen Aufsichtsbehörden, die Systemsicherheit zu überprüfen und mit den Anbietern entsprechender Apps im Gespräch zu bleiben. Zur Unterstützung werde die DSK eine Orientierungshilfe für die App-Betreiber erarbeiten und kurzfristig veröffentlichen. Gleichzeitig appelliere die DSK an die Gesetzgeber des Bundes und der Länder, bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen zur digitalen Kontaktnachverfolgung zu schaffen. Dabei sei auch zu prüfen, inwieweit mit datensparsameren Verfahren das Ziel der Kontaktnachverfolgung im Rahmen der aktuellen Pandemiebekämpfung erreicht werden kann.

Empfehlung der Leopoldina zur Anpassung des Datenschutzrechts in der Kritik

14. April 2020

Die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina hat am 13.04.2020 in einer Ad-hoc-Stellungnahme Vorschläge präsentiert, wie aus ihrer Sicht COVID-19 wirksam bekämpft und die aktuelle Krise nachhaltig überwunden werden kann. Nachdem die Empfehlungen auf Seiten der Politik zunächst überwiegend Lob geerntet hatten, wird nun aber auch Kritik geäußert. Gegenstand kritischer Äußerungen sind dabei die Anmerkungen im Rahmen der Stellungnahme, die auf eine Überprüfung datenschutzrechtlicher Standards abzielen.

So heißt es in der Stellungnahme (S. 7): “Angesichts der Erfahrung der derzeitigen Pandemie sollten auf europäischer Ebene die Datenschutzregelungen für Ausnahmesituationen überprüft und ggfs. mittelfristig angepasst werden. Dabei sollte die Nutzung von freiwillig bereit gestellten personalisierten Daten, wie beispielsweise Bewegungsprofile (GPS-Daten) in Kombination mit Contact-Tracing in der gegenwärtigen Krisensituation ermöglicht werden.”

Dieser Vorschlag wird sowohl von Datenschützern als auch von einigen Politikern zurückgewiesen und auf die geplante App zur Nachverfolgung von Corona-Kontakten verwiesen. Während der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber die Sinnhaftigkeit der Nutzung von GPS-Daten mit Verweis auf Testergebnisse und Umfragen in der Bevölkerung hinterfragt, hält sein Hamburger Kollege Johannes Caspar die bestehenden Eingriffstatbestände der DSGVO zum Gesudheitsschutz – insbesondere unter Berücksichtigung nationaler Regelungsmöglichkeiten durch entsprechende Öffnungsklauseln – für ausreichend. Zudem verweist auch Caspar darauf, dass die bestehenden Möglichkeiten zur Datennutzung (anonymisierte Standortdaten, Datenspenden von Gesundheitsdaten) sowie die geplante App zur Nachverfolgung der Kontaktpersonen ausreichend seien.

In die gleiche Kerbe schlägt Stephan Thomae, Vizechef der FDP-Bundestagsfraktion. Auch wenn das GPS-Tracking in Ländern wie Südkorea Erfolge gezeigt habe, solle Südkorea nicht als Vorbild genommen werden, sondern der Fokus darauf liegen, die Akzeptanz der Bevölkerung in die geplante, auf freiwilliger Basis und mittels Bluetooth-Technologie operiende App zu stärken. Auch Konstantin von Notz (Grüne) sieht kein Bedürfnis für eine Änderung der datenschutzrechtlichen Rechtslage; die derzeitige sei ausreichend.

Eingeschränkte Unterstützung für die Empfehlung der Leopoldina kommt hingegen vom digitalpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jens Zimmermann. “Mittelfristig” sei eine entsprechende Debatte angebracht, kurzfristig jedoch die derzeit geplanten digitalen Maßnahmen ausreichend. Nur wenn sich dabei zeige, “dass gesetzliche Änderungen notwendig werden, sollte dies auf der Grundlage dieser Erfahrungswerte diskutiert werden.”

Wann in Deutschland eine entsprechende App zur Nachverfolgung von Corona-Kontakten zum Einsatz kommen kann, ist derzeit immer noch offen. Mehrere mögliche Modelle werden durch das Robert-Koch-Institut (RKI) geprüft. Bis zur “Marktreife” steht daher zunächst nur die Datenspende-App des RKI zur Verfügung.

Corona-Datenspende-App des RKI

9. April 2020

Am 07. April 2020 veröffentlichte das Robert-Koch-Institut (RKI) die “Corona Datenspende”-App.
Die App, die sowohl für iOS- als auch Android-Geräte verfügbar ist, funktioniert in Zusammenhang mit Smartwatches und Fitnessarmbändern.
Ziel der App ist es, die Ausbreitung der Infektionen einschätzen zu können. So können die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des RKI die aktuelle Lage besser bewerten und mit Hilfe der Daten von Fitnessarmbändern die mögliche Dunkelziffer an Coronavirus-Infektionen besser einschätzen.

Zunächst soll der Nutzer der App einmalig Angaben zu seinem Geschlecht, Alter, Gewicht und der Körpergröße machen.
Die weiterhin durch die Smartwatch oder das Fitnessarmband des Nutzers gesammelten Gesundheits- und Aktivitätsdaten zum Schlafverhalten, Herzfrequenz und Körpertemperatur, werden über die App an das RKI gesendet.
Mithilfe von Algorithmen können dann anhand der übertragenen Daten verschiedene Symptome erkannt werden, die mit einer Coronavirus-Infektion in Verbindung gebracht werden.

Dadurch, dass der Nutzer der App einmalig seine Postleitzahl angibt, können diese Ergebnisse dann auch geographisch aufbereitet und die Verbreitung von möglicherweise infizierten Personen bis auf die Ebene der Postleitzahl auf einer Karte visuell dargestellt werden. Diese Karte soll regelmäßig aktualisiert und auf der Webseite der Corona-Datenspende veröffentlicht werden.

Die Corona-Datenspende-App wurde durch den Datenschutzbeauftragten des Robert Koch-Instituts in datenschutzrechtlicher Hinsicht geprüft und freigegeben. Im Vorfeld wurde das RKI hinsichtlich der Umsetzung der App auch durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) beraten. Auch die weitere Datenverarbeitung durch die App soll von Seiten des BfDI begleitet werden.
Sichergestellt ist, dass die Daten durch das RKI pseudonymisiert verarbeitet werden. Nach eigenen Angaben erlangt das RKI zu keinem Zeitpunkt Kenntnis über persönliche Informationen wie Name oder Anschrift der App-Nutzer. Weiterhin findet die Übertragung der Daten ausschließlich über TLS/SSL-verschlüsselte Schnittstellen unter Nutzung des individuellen Pseudonyms statt.