LfDI BaWü gibt Handreichungen für die Auftragsdatenverarbeitung in der Corona-Zeit heraus
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BaWü), Dr. Stefan Brink, hat Handreichungen für die Zeit des Ausnahmezustandes herausgegeben.
Hintergrund der Handreichungen sei, dass vielerorts die frisch etablierten Verwaltungsprozesse zum Datenschutz durch die Corona-bedingte Ausnahmesituation auf die Probe gestellt würden. So stünden viele Datenschutzbeauftragte erneut vor Fragen zur Rechtmäßigkeit von Datenverarbeitung – etwa wenn es um Aufträge an Firmen außerhalb Deutschlands geht, personenbezogene Daten zu verarbeiten.
Hier seien Datenschutzbeauftragte auf praktikable Hilfen angewiesen. Dies zu gewährleisten sei Aufgabe der Aufsichtsbehörde. Konkret hat der LfDI BaWü ein Muster für die Datenverarbeitung im Auftrag nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 3 DSGVO herausgegeben.