Bußgeld für eine Datenlöschung nach Auskunftsbegehren

27. Mai 2020

Die dänische Datenschutzbehörde hat eine Geldbuße in Höhe von 50.000 Dänischen Kronen gegen ein Personalvermittlungsunternehmen empfohlen. Im Gegensatz zu den meisten Mitgliedstaaten kann die Datenschutzbehörde in Dänemark nicht selbst eine Geldbuße verhängen. Die Polizei führt diesbezüglich Ermittlungen durch. Die Entscheidung über die Verhängung einer Geldstrafe wird vom Gericht getroffen werden.

Das Unternehmen hatte personenbezogene Daten, die Gegenstand eines Auskunftsersuchens waren, nach Eingang des Ersuchens und vor der Auskunftserteilung gelöscht. Die dänische Datenschutzbehörde vertritt die Ansicht, dass das Unternehmen den Anforderungen der Datenschutzverordnung (DSGVO), wonach personenbezogene Daten rechtmäßig, nach Treu und Glauben und transparent verarbeitet werden müssen, nicht erfüllt hatte.

Astrid Mavrogenis, Leiterin der dänischen Datenschutzbehörde, ist der Auffassung, dass die Löschung von personenbezogenen Daten, die im direkten Zusammenhang mit der Nichterfüllung eines Auskunftsersuchens stehen, nicht nur ein Verstoß gegen die DSGVO, sondern auch eine Verletzung der Grundrechte darstelle.