Automatische Gesichtserkennung: Facebook zahlt 650 Millionen Dollar

3. März 2021

In dem seit 2015 laufenden Verfahren handelt es sich um die Funktion, bei der Facebook vorschlägt, in Fotos abgebildete Freunde mit Namen zu markieren. Die Kläger argumentierten, dass es gegen ein Gesetz zur Gesichtserkennung im US-Bundesstaat Illinois verstieß, dafür vorher nicht die Einwilligung der Betroffenen einzuholen. Mittlerweile hat Facebook das Verfahren weltweit geändert und fragt Nutzer zunächst nach einer Erlaubnis, um die Funktion zu nutzen. 

Die Funktion wurde bereits vor etwa zehn Jahren von Facebook eingeführt. Die Technik zur automatischen Gesichtserkennung ohne vorherige Ankündigung wurde auch für Nutzer außerhalb der USA aktiviert. Nutzer mussten der Verwendung der Funktion in den Datenschutzeinstellungen im Sinne eines Opt-Out explizit widersprechen. Diese Funktion hatte unmittelbar nach Einführung dazu geführt, dass sich die Datenschützer in der EU damit befassten. Letztlich haben wohl solche juristische Auseinandersetzungen und die Klage Facebook dazu veranlasst, die Einwilligung der Nutzer doch einzuholen.

Nun hat ein Richter in Kalifornien am Wochenende die bereits im letzten Jahr verhandelte Einigung der Parteien in dem Rechtsstreit gebilligt. Jeder Kläger erhält 345 US-Dollar (ca. 286 Euro). Die drei Facebook-Nutzer, die die Sammelklage angestoßen hatten, bekommen jeweils 5000 Dollar. Insgesamt zahlt Facebook 650 Millionen US-Dollar an die Kläger im Streit um den Einsatz von Gesichtserkennungs-Technologie. Laut Richter Donato sei dies ein großer Erfolg für Verbraucher „im heiß umkämpften Bereich der digitalen Privatsphäre“.